BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11461 21. Wahlperiode 02.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 27.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Hafen – Mindertiefen Nachdem inzwischen letzte Klagen gegen die Elbvertiefung von den Klägern zurückgezogen beziehungsweise vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen worden sind, erscheint der langjährige Rechtsstreit nun juristisch beendet. Jetzt geht es darum, noch letzte Hürden im Zusammenhang mit Mängeln am Planfeststellungsbeschluss auszuräumen. Nachbesserungen an den entsprechenden Plänen sollen Presseberichten zufolge im 1. Quartal 2018 abgeschlossen sein. Es besteht also berechtigte Hoffnung, dass mit den Baggerarbeiten noch 2018 begonnen werden kann. Unabhängig von der Fahrrinnenanpassung ist die Hafenverwaltung HPA jedoch gefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sich bietende Verbesserungsmöglichkeiten für die Verhältnisse im Hamburger Hafen zu schaffen beziehungsweise auszuschöpfen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die auch in diesem Jahr ungewöhnlich schwierige hydrologische Situation stellt die Wassertiefenunterhaltung im Hamburger Hafen vor große Herausforderungen. Gleichwohl gelingt es, mithilfe der seit Sommer des Jahres 2016 geltenden Genehmigung Schleswig-Holsteins zur Verbringung von Hamburger Baggergut in die Nordsee zu Tonne E3 in enger Zusammenarbeit mit den Hafenkundinnen und Hafenkunden, die für die Schiffsanläufe notwendigen Wassertiefen bereitzustellen. Hierbei sind nicht die Abweichungen von der Solltiefe entscheidend, sondern die tatsächlichen Bedarfe. Bisher konnten alle Schiffe den Hamburger Hafen erreichen. Eine Statistik über die Anzahl von Mindertiefen wird von der Hamburg Port Authority AöR (HPA) nicht geführt. Auskünfte über Details zu Verträgen mit einzelnen Hafenunternehmen werden aus Gründen des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses grundsätzlich nicht erteilt. Im Übrigen siehe Drs. 21/10140. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt: 1. Hat es im bisherigen Jahresverlauf von 2017 Mindertiefen (Abweichung von den sogenannten Solltiefen) im Fahrwasser der Elbe im Gebiet des Hamburger Hafens gegeben? Falls ja: a) an welchen Stellen (bitte genaue Angabe)? b) wann (bitte genaue Angabe der Tage/Zeiträume für die jeweiligen Stellen)? Drucksache 21/11461 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c) in welchem Umfang (bitte genaue Angabe für die Stellen und jeweiligen Tage/Zeiträume)? d) Was hat die HPA unternommen, um entsprechende Mindertiefen zu beseitigen? 2. Hat es 2017 Mindertiefen (Abweichung von den gegebenenfalls vertraglich vereinbarten Solltiefen) in den Zufahrten zu den Umschlagterminals und den sogenannten Liegewannen gegeben? Falls ja: a) an welchen Stellen/Terminals/Kaibetrieben (bitte genaue Angabe)? b) wann (bitte genaue Angabe der Tage/Zeiträume für die jeweiligen Stellen)? c) in welchem Umfang (bitte genaue Angabe für die Stellen und jeweiligen Tage/Zeiträume)? d) Was hat die HPA unternommen, entsprechende Mindertiefen zu beseitigen? Siehe Vorbemerkung.