BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11465 21. Wahlperiode 02.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 27.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Perspektivberatungen im Winternotprogramm Laut Behördenangaben wird bei obdachlosen Menschen aus dem EU- Ausland von nun an stärker überprüft, ob sie tatsächlich obdachlos sind und Leistungen wie das Winternotprogramm in Anspruch nehmen dürfen oder ob es sich um eine sogenannte freiwillige Obdachlosigkeit handle (siehe hierzu „Hamburger Abendblatt“ vom 13.12.2017). Im Rahmen der Perspektivberatung des Winternotprogramms 2016/2017 hat f & w 2.170 Gespräche geführt. In 1.041 Fällen wurden aus der Beratung bei f & w heraus Selbsthilfemöglichkeiten im Herkunftsland identifiziert. In über 200 Fällen sind Kostenübernahmen für Rückkehrhilfen erklärt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie wird unfreiwillige Obdachlosigkeit im Gegensatz zu freiwilliger Obdachlosigkeit definiert? 2. Wie wird Selbsthilfe in diesem Zusammenhang definiert? Wann gelten Selbsthilfemöglichkeiten als gegeben und welche Stelle entscheidet darüber? Siehe Drs. 21/6922 und Drs. 21/7219. Soweit in diesem Kontext zum Teil von „freiwilliger Obdachlosigkeit“ gesprochen wird, bezieht sich dies auf die Ausschöpfung von Selbsthilfemöglichkeiten. 3. Wie viele Beratungsgespräche wurden seit der Öffnung des Winternotprogramms am 01.11.2017 bis aktuell geführt? Im Zeitraum 1. November 2017 bis 28. Dezember 2017 wurden 1.200 Beratungsgespräche geführt. 4. Wer führt die Beratungsgespräche im Rahmen des Winternotprogramms ? Wie sind die Berater/-innen qualifiziert (Ausbildung und Sprachkompetenz)? 5. In welchen Sprachen wird die Perspektivberatung im Rahmen des Winternotprogramms angeboten? Siehe Drs. 21/6426 und Drs. 21/10846. Die Inanspruchnahme von Dolmetscherdienstleistungen richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und ist nicht auf bestimmte Sprachen begrenzt. Entsprechend der Belegungsstruktur finden Beratungen überwiegend in bulgarischer, rumänischer, polnischer und englischer Sprache statt. 6. In welcher Form und welchem Setting findet die Beratung vor Ort statt (Gruppen- oder Einzelberatung)? Die Beratung findet grundsätzlich als Einzelberatung in Anwesenheit von Beraterin beziehungsweise Berater sowie Dolmetscherin beziehungsweise Dolmetscher statt. Drucksache 21/11465 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auf Wunsch der Betroffenen ist eine gemeinsame Beratung mehrerer Familienangehöriger möglich. 7. Was sind Inhalte der Beratung? Gibt es dafür einen Leitfaden? Bitte anhängen. Siehe Drs. 21/7219. Die Beratung durch die Beraterinnen und Berater erfolgt auf Basis einer fachlichen Unterweisung vor Beginn des Winternotprogramms und individuell auf die Lebenssituation der Betroffenen und deren Möglichkeiten zur Beseitigung ihrer Notlage bezogen. 8. Welche Kriterien führen zu einem Verweis beziehungsweise einer Nichtaufnahme in das Winternotprogramm? Im Winternotprogramm ist ein Kälte- und Erfrierungsschutz sowohl an den Übernachtungsstandorten mit Schlafplatz im Schaarsteinweg 14 und der Friesenstraße 22 als auch im nächtlichen Aufenthaltsangebot der Wärmestube in der Hinrichsenstraße 4 sichergestellt. Mit der Wärmestube ist ein Kälte- und Erfrierungsschutz auch dann gewährleistet, wenn Selbsthilfemöglichkeiten nicht oder noch nicht in Anspruch genommen werden (siehe Drs. 21/6922). Im Winternotprogramm wird keine Person abgewiesen. 9. Wer darf solche Verweise gestützt auf welche Rechtsgrundlage aussprechen ? 10. Sind solche Verweise als Hausverbote zu werten? Falls ja, sind diese Hausverbote nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde regelmäßig öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Art? 11. Welcher Rechtsweg ist nach Ansicht des Senats gegen solche Verweise eröffnet? 12. Inwiefern ist dies (beispielsweise durch eine Rechtsmittelbelehrung) kenntlich gemacht? Falls nein, warum nicht? 13. Inwiefern werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen insbesondere vor Ort transparent gemacht? Entfällt. 14. Wie viele Personen wurden seit Öffnung des Winternotprogramms am 01.11.2017 bis aktuell insgesamt verwiesen? a) Wie viele Personen wurden davon in die Wärmestube und aus welchen Gründen verwiesen? b) Wie viele Personen hatten davon keine Zugangsberechtigung zur Wärmestube? Und welche Gründe liegen hierfür vor? c) Wie viele der Personen nutzten die Wärmestube seit Öffnung des Winternotprogramms bis aktuell? d) Wie viele Personen wurden wiederholt dem Winternotprogramm in diesem und im letzten Jahr verwiesen? Siehe Antwort zu 8. In 108 Fällen wurde Personen der Aufenthalt in der Wärmestube angeboten. Im Zeitraum 1. November 2017 bis 28. Dezember 2017 haben 20 Personen die Wärmestube genutzt. Im Übrigen: entfällt.