BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11469 21. Wahlperiode 05.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 28.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Ankündigungen des Ersten Bürgermeisters infolge der Ausschreitungen beim G20-Gipfel Am 14. Dezember 2017 hat der Erste Bürgermeister Olaf Scholz bei NDR 90,3 ein Radiointerview und im „Hamburg Journal“ des NDR ein Fernsehinterview gegeben, bei denen er sich insbesondere zu den Ausschreitungen anlässlich des G20-Gipfels und zu den künftigen Herausforderungen der Freien und Hansestadt Hamburg geäußert hat. Die dort getroffenen Ankündigungen werfen Fragen auf, die vor allem die Hamburger Polizei betreffen. Als Konsequenz nach den Ausschreitungen ziehe der Erste Bürgermeister Spezialeinsatzkommandos der Polizei bei Großveranstaltungen und Demonstrationen in Erwägung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Erste Bürgermeister hat sich im Rahmen des genannten längeren Interviews unter anderem zu der polizeilichen Praxis der länderübergreifenden Auswertung und des gemeinsamen Lernens aus neuartigen Lagen oder Großeinsätzen in einzelnen Ländern geäußert und dabei angemerkt, dies werde auch im Zusammenhang mit den Ereignissen rund um den G20-Gipfel erfolgen, dabei gebe es „schwierige und noch ungelöste Fragen“. Als Beispiel nannte er die SEK-Fähigkeiten bei Kundgebungen oder Demonstrationen, bei denen dies erforderlich sein könnte. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Konsequenzen ergeben sich künftig hinsichtlich des Einsatzes von Spezialeinsatzkommandos der Polizei bei Großveranstaltungen und Demonstrationen in Hamburg im Detail? 2. Inwieweit wird hierbei auf die bestehenden Kräfte des Spezialeinsatzkommandos zurückgegriffen oder werden neue Stellen beziehungsweise Spezialeinsatzkommandos geschaffen? 3. Welche neuen Haushaltsmittel, Besoldungsstellen, Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge sind damit gegebenenfalls verbunden und wodurch erfolgt die Gegenfinanzierung? 4. An welchen Kriterien und Größenordnungen wird das Vorhalten von welchen (bestehenden beziehungsweise neu eingerichteten) Spezialeinsatzkommandos vor Ort künftig festgemacht? 5. Wie soll der Einsatz von Spezialeinsatzkommandos bei Großveranstaltungen und Demonstrationen im Zusammenspiel mit Bereitschaftspolizei und Wasserwerfern konkret gestaltet werden? Wie erfolgt dabei die Unterbringung der Spezialeinsatzkräfte auf Bereitschaft? Drucksache 21/11469 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zu den Erfahrungen während der polizeilichen Einsätze beim G20-Gipfel erfolgen aktuell intensive Nachbereitungen in Hamburg sowie bei den beteiligten Polizeieinheiten des Bundes und der Länder. Ergebnisse werden auf der Ebene der Arbeitskreise der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) zusammengeführt und erforderlichenfalls Grundlage für anzupassende Einsatzkonzepte sein. Die genannten Auswertungen des Polizeieinsatzes rund um den G20-Gipfel sind noch nicht abgeschlossen; Folgerungen werden in Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Auswertung zu ziehen und ggf. umzusetzen sein. Dies kann für spezifische Lagen auch den Einsatz von Spezialkräften umfassen. Darüber hinaus betreffen die Fragestellungen die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. 6. Wie kann es sein, dass dem Ersten Bürgermeister noch im Sommer in Sachen Rote Flora der Geduldsfaden gerissen ist (siehe Interview von Olaf Scholz im „Hamburger Abendblatt“ vom 5. August 2017) und in den oben genannten Interviews vom 14. Dezember 2017 die Rede von Geduld und einem langwierigen Prozess ist? Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu Äußerungen seiner Mitglieder Stellung zu nehmen. Hierzu ist er nicht verpflichtet, denn dem parlamentarischen Fragerecht korrespondiert ein Anspruch auf Auskunft, nicht aber ein Anspruch auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH 35/07, juris Rn. 177). 7. Auf welche Weise sollen die Autonomen der Roten Flora zu einem Bekenntnis der Gewaltfreiheit bewegt werden? 8. Was verspricht sich der Senat von einem solchen Bekenntnis? 9. Wie soll konkret erreicht werden, dass in ein paar Jahren nicht mehr über die Rote Flora als Problem gesprochen wird (siehe Interview von Olaf Scholz im „Hamburger Abendblatt“ vom 5. August 2017), wenn nunmehr durch die zuständigen Behörden keinerlei konkrete Maßnahmen zur Veränderung der Situation und Gewaltprävention ergriffen werden ? Der Senat hat zu den erfragten Sachverhalten zuletzt unter anderem mit den Drs. 21/9793, 21/9818, 21/9822, 21/9935 sowie 21/10438, in seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie vor den zuständigen bürgerschaftlichen Ausschüssen berichtet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.