BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11485 21. Wahlperiode 09.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 02.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Türke sprang Frau in den Rücken – Ist er noch hier? In einer Anfrage aus dem Mai des Jahres 2017 (Drs. 21/8961) erkundigte ich mich nach einem Mann, der einer Frau am Billstedter Marktplatz in den Rücken gesprungen war. Laut der Antwort handelte es sich um einen türkischen Staatsbürger, der im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist das strafgerichtliche Verfahren seinerzeit ausgegangen? Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. 2. Ist der Beschuldigte ausgewiesen oder abgeschoben worden? Wenn ja, mit welcher Begründung, wenn nein, warum nicht? Was haben die Behörden unternommen, um den Beschuldigten schnellstmöglich abzuschieben? Nein. Die bundesgesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausweisung nach den §§ 53 bis 55 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und einer Abschiebung nach § 58 AufenthG haben bislang nicht vorgelegen.