BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11487 21. Wahlperiode 09.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 02.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ Vor dem Hintergrund der zahlreichen von SPD und GRÜNEN geplanten und teilweise schon realisierten Bauvorhaben, die vermehrt zulasten der Grünflächen in Hamburg und damit auch zulasten der Luftqualität (Stichwort „Hamburgs grüne Lunge“) entstehen oder entstanden sind, stellt der NABU im Rahmen der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ folgende Forderung: „Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, darauf hinzuwirken, den Anteil des Grüns in Hamburg zu erhalten, wobei Hamburgs Grün der gesamten gemeinsamen Fläche von Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfen, Parkanlagen , naturnahen Landschaften, Wäldern, landwirtschaftlichen Kulturlandschaften sowie Gewässerlandschaften und Auenentwicklungsbereichen (Milieus laut Hamburger Landschaftsprogramm) entspricht und der Anteil sich auf die Gesamtfläche Hamburgs zum Stichtag 01.06.2018 bezieht“. Seit dem 30. November 2017 sammelt der NABU Unterschriften für sein Vorhaben . Obwohl die jüngst vorgebrachten Vorwürfe, die in der Kampagne verwendeten Daten wiesen deutliche Schwächen auf, mittlerweile durch den NABU selbst bestätigt wurden, halten die Umweltschützer weiterhin an ihrem Bestreben fest. Laut Presseberichten sei das langfristige Ziel, parallel zur nächsten Bürgerschaftswahl im Jahr 2020 einen Volksentscheid zu erwirken. Der geforderte Grünerhalt bezieht sich dabei auf das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die im Landschaftsprogramm aufgeführten Planungskategorien für Hamburgs Grün – dort als „Milieus“ bezeichnet – sind: Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfe, Parkanlagen, naturnahe Landschaften, Wälder, landwirtschaftliche Kulturlandschaften sowie Gewässerlandschaften und Auenentwicklungsbereiche. Der Senat und die Bürgerschaft sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten darauf hinwirken , eine moderne Stadtentwicklungsstrategie zu verfolgen und damit den Flächenumfang des Hamburger Grüns zu erhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Hektar Fläche entfallen jeweils auf die im Entwurf der Volksinitiative aufgeführten Milieus in Hamburg? Bitte jeweils nach Bezirken und Stadtteilen gesondert auflisten und angeben, auf welcher Basis die Flächenangaben jeweils ermittelt wurden: a) Grünanlagen b) Kleingärten c) Friedhöfe Drucksache 21/11487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d) Parkanlagen e) Naturnahe Landschaften f) Wälder g) Landwirtschaftliche Kulturlandschaften h) Gewässerlandschaften i) Außenentwicklungsbereiche Zu den Flächenanteilen der genannten Milieus des Landschaftsprogramms liegen nur gesamtstädtische Auswertungen vor; sie umfassen jeweils folgende Flächen: a) Milieu Grünanlage, eingeschränkt nutzbar: 1.690 ha b) Milieu Kleingärten: 1.933 ha c) Milieu Friedhöfe: 915 ha d) Milieu Parkanlage: 4.253 ha e) Milieu Naturnahe Landschaft: 4.084 ha f) Milieu Wald: 5.139 ha g) Milieu Landwirtschaftliche Kulturlandschaft: 15.948 ha h) Milieu Gewässerlandschaft: 1.912 ha i) Milieu Auenentwicklungsbereich: 2.026 ha Das Landschaftsprogramm ist kein Bestandsplan, sondern stellt in generalisierter Form Entwicklungsziele für Naturschutz und Landschaftspflege dar, die mit den jeweiligen Milieus verbunden sind. Das Landschaftsprogramm wird anlassbezogen aktualisiert durch Änderungsverfahren und Berichtigungen. 2. Auf welchen Teilflächen der aufgeführten Milieuflächen wurden in den vergangenen zehn Jahren Bauvorhaben begonnen? Bitte jeweils das Projekt und die Quadratmeter nach Bezirken und Stadtteilen gesondert auflisten. Seit dem Erstbeschluss des Landschaftsprogramms 1997 erfolgten 142 Änderungsverfahren sowie einige Berichtigungen und Anpassungen, durch die sowohl die Darstellungen der baulichen Milieus als auch der in der Antwort zu 1. aufgeführten Milieus für Freiflächen geändert wurden. In nachfolgender Tabelle sind die in den vergangenen Jahren erfolgten Änderungen und Berichtigungen zugunsten der Darstellung baulicher Milieus aufgeführt; allerdings ist in vielen Fällen auch eine neue Darstellung von Milieus für Freiflächen Inhalt der Änderungen. Eine Auswertung der jeweiligen Flächenanteile zu ihrer Flächengröße liegt nicht vor. Zusätzlich zu den aufgeführten Verfahren können Fachplanungen zu veränderten Milieudarstellungen führen. Der Stand der Umsetzung der Bauvorhaben kann aus den Darstellungen des Landschaftsprogramms nicht abgeleitet werden. Bezirk + Ortsteil (OT) Nummer + Datum der Änderung bzw. Berichtigung Titel der Änderung bzw. Berichtigung des Landschaftsprogramms HH-Mitte OT 137 Nr. 96 vom 08.06.2010 Mitte Wilhelmsburg – Gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen, Wohnungsbauflächen, Grünflächen nördlich und südlich der Neuenfelder Straße/ Mengestraße in Wilhelmsburg HH-Mitte OT 105 Nr. 124 vom 03.09.2014 Wohnbauflächen am Hafentor im Stadtteil Neustadt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11487 3 Bezirk + Ortsteil (OT) Nummer + Datum der Änderung bzw. Berichtigung Titel der Änderung bzw. Berichtigung des Landschaftsprogramms Altona OT 220 Nr. 81 vom 19.02.2008 Internationale Schule am Hemmingstedter Weg Altona OT 220 Nr.132 vom 08.10.2015 Gewerbeflächen, Grünanlage und Parkanlage südlich der Elbgaustraße in Lurup Altona OT 226 Nr. 136 vom 17.02.2016 Wohnbauflächen an der S-Bahn-Haltestelle in Sülldorf Altona OT 220 LB 7 vom 27.10.2014 Neue Wohnbauflächen nördlich der Elbgaustraße Eimsbüttel OT 308 Nr. 82 vom 19.02.2008 Diakonie-Klinikum Hamburg an der Bundesstraße Eimsbüttel OT 319 Nr. 101 vom 15.02.2011 Wohnen am Röhehof in Schnelsen Eimsbüttel OT 317 Nr. 102 vom 15.02.2011 Wohnbauflächen westlich des Lokstedter Steindamms in Lokstedt Eimsbüttel OT 320 Nr. 105 vom 05.04.2012 Überregionaler Fachmarkt in Eidelstedt Eimsbüttel OT 320 Nr. 106 vom 18.05.2012 Gewerbliche Bauflächen nördlich der Güterumgehungsbahn in Eidelstedt Eimsbüttel OT 318 Nr. 114 vom 19.06.2013 Gewerbliche Bauflächen nördlich Papenreye in Niendorf Eimsbüttel OT 319 Nr. 138 vom 02.06.2016 Wohnen an der Feldmark in Schnelsen Eimsbüttel OT 321 Nr. 142 vom 08.06.2017 Grün und Gewerbe nordwestlich Hagenbecks Tierpark sowie Wohnen nördlich Sportplatzring in Stellingen Eimsbüttel OT 318 LB 6 vom 27.10.2014 Gewerbliche Bauflächen südlich Papenreye HH-Nord OT 428 Nr. 128 vom 12.11.2014 Wohnen und Kleingärten westlich Dieselstraße in Barmbek-Nord HH-Nord OT 407,408,409 Nr. 131 vom 13.02.2015 Wohnen und Grün östlich Sengelmannstraße, City Nord und Saarlandstraße in Winterhude und Alsterdorf HH-Nord OT 430 LB 12 vom 04.08.2017 Wohnen nördlich Ohlsdorfer Friedhof Wandsbek OT 526 Nr. 80 vom 19.02.2008 Wohnen am Großlohering in Rahlstedt Wandsbek OT 513,514 Nr. 122 vom 28.05.2014 Wohnbauflächen westlich vom Sonnenweg in Farmsen-Berne und Tonndorf Wandsbek OT 521 Nr. 127 vom 12.11.2014 Wohnbauflächen östlich der Lemsahler Landstraße und Flächen für die Landwirtschaft nördlich vom Ödenweg in Lemsahl-Mellingstedt Wandsbek OT 515 Nr. 129 vom 30.01.2015 Wohnen an der Bramfelder Chaussee am Dorfgraben in Bramfeld Wandsbek OT 512 LB 4 vom 11.09.2013 Wohnbauflächen im Bereich Jenfeld-Elfsaal Wandsbek OT 511 LB 10 vom 02.03.2017 Wohnen südlich Wandsbeker Gehölz Bergedorf OT 610 Nr. 84 vom 22.07.2008 Flächen für Garten- und Landschaftsbaubetriebe am Allermöher Deich in Allermöhe Drucksache 21/11487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bezirk + Ortsteil (OT) Nummer + Datum der Änderung bzw. Berichtigung Titel der Änderung bzw. Berichtigung des Landschaftsprogramms Bergedorf OT 612 Nr. 92 vom 26.01.2010 Kompetenzzentrum für Gartenbau und Landwirtschaft am Brennerhof in Moorfleet Bergedorf OT 612 Nr. 103 vom 15.02.2011 Gewerbliche Bauflächen am Brennerhof in Moorfleet Bergedorf OT 607 Nr. 118 vom 24.01.2014 Gewerbliche Bauflächen am Kirchwerder Hausdeich in Kirchwerder Bergedorf OT 601 Nr. 140 vom 26.01.2017 Wohnen nördlich Reinbeker Redder in Lohbrügge Bergedorf OT 602 Nr. 141 vom 19.05.2017 Mischnutzung an der Bergedorfer Straße Harburg OT 711 Nr. 85 vom 22.07.2008 Neue Wohnbauflächen am Ehestorfer Weg in Heimfeld Harburg OT 717 Nr.112 vom 21.05.2013 Gewerbliche Bauflächen am Neuenfelder Hauptdeich in Neuenfelde Harburg OT 709 Nr. 133 vom 08.10.2015 Arrondierung der Wohnbau-, Frei- und Verkehrsflächen nördlich Langenbeker Weg in Marmstorf Harburg OT 703 Nr. 139 vom 02.06.2016 Gewerblichen Bauflächen und Grünflächen westlich der BAB A 1 in Neuland 3. Auf welchen Teilflächen der aufgeführten Milieuflächen sollen in den nächsten fünf Jahren aus heutiger Sicht Bauvorhaben begonnen werden ? Bitte jeweils das Projekt und die Quadratmeter nach Bezirken und Stadtteilen gesondert auflisten. Zurzeit sind in folgenden Bereichen Verfahren zur Änderung oder Berichtigungen des Landschaftsprogramms zugunsten der Darstellung baulicher Milieus in Bearbeitung und Abstimmung, wobei sich das jeweilige Abwägungsergebnis erst im Verlauf des Verfahrens ergibt. Eine Auswertung der jeweiligen Flächenanteile liegt nicht vor. Darüber hinaus ist eine Prognose über weitere Bauvorhaben mit Relevanz für die Änderung des Landschaftsprogramms nicht möglich. Zusätzlich zu den aufgeführten Verfahren können Fachplanungen zu veränderten Milieudarstellungen führen. Der Stand der Umsetzung der Bauvorhaben kann aus den Darstellungen des Landschaftsprogramms nicht abgeleitet werden. Bezirk Verfahrens- Nummer Titel der in Bearbeitung und Abstimmung befindlichen Änderung bzw. Berichtigung des Landschaftsprogramms HH-Mitte OT 130 L 03/15 Wohnen östl. Haferblöcken am Öjendorfer See in Billstedt HH-Mitte OT 137 L 14/16 Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Grün östlich Rathauswettern sowie südlich Mengestraße/Neuenfelder Straße in Wilhelmsburg HH-Mitte OT 137 L 02/17 Wohnen, Mischnutzung und Grün zwischen Ernst- August-Kanal, Jaffe-Davids-Kanal, Rotenhäuser Wettern und Aßmannkanal in Wilhelmsburg HH-Mitte OT 137 L 03/17 Wohnen und Mischnutzung zwischen Rotenhäuser Wettern, Jaffe-Davids-Kanal, Rotenhäuser Straße und Aßmannkanal in Wilhelmsburg Altona OT 219 L 06/14 Wohnen westlich Rathenaupark in Othmarschen Altona OT 219 LB 03/14 Wohnen nördlich Elbchaussee Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11487 5 Bezirk Verfahrens- Nummer Titel der in Bearbeitung und Abstimmung befindlichen Änderung bzw. Berichtigung des Landschaftsprogramms Altona OT 227 LB 01/17 Wohnen südlich Sülldorfer Brooksweg Eimsbüttel OT 321 L 10/10 Wohnbauflächen südlich Sportplatzring in Stellingen Eimsbüttel OT 319 L 02/15 Wohnen südlich Pinneberger Straße in Schnelsen Eimsbüttel OT 320 L 04/16 Wohnen am Duvenacker in Eidelstedt Eimsbüttel OT 317 L 05/16 Wohnen westlich der Julius-Vosseler-Straße in Lokstedt Eimsbüttel OT 319 LB 02/16 Wohnen westlich Holsteiner Chaussee HH-Nord OT 403 L 02/06 Wohnbauflächen östlich des Eppendorfer Parks in Eppendorf HH-Nord OT 430 LB 03/15 Wohnen am Schwimmbad in Ohlsdorf HH-Nord OT 431 LB 01/16 Wohnen östlich des U-Bahn-Haltepunktes Fuhlsbüttel- Nord Wandsbek OT 519 L 02/16 Wohnen und Grün südlich Poppenbütteler Berg in Poppenbüttel Wandsbek OT 520 L 03/16 Wohnen am Rehagen in Hummelsbüttel Wandsbek OT 526 L 08/16 Gewerbe an der Stapelfelder Straße in Rahlstedt Wandsbek OT 525 L 09/16 Wohnen nördlich der Eulenkrugstraße in Volksdorf Wandsbek OT 522 L 12/16 Wohnen und Grün zwischen Lohe und Tangstedter Weg in Duvenstedt Wandsbek OT 519 L 04/17 Wohnen westlich Poppenbüttler Landstraße in Poppenbüttel Wandsbek OT 507,508 LB 02/17 Wohnen und Grün südlich Wandsbeker Zollstraße Bergedorf OT 607 L 08/14 Gartenbezogenes Wohnen am Kirchenheerweg in Kirchwerder Harburg OT 517 L 10/14 Bauflächen mit Dorf- oder Wohngebietscharakter am Nincoper Deich in Nincop 4. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die NABU-Kampagne „Hamburgs Grün erhalten“? Werden die Sorgen der Umweltschützer ernst genommen und dementsprechend überprüft? 5. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Tatsache, dass im Rahmen der NABU-Volksinitiative mit falschen Zahlen gearbeitet wurde? Ergeben sich daraus für die von der Volksinitiative ausgehende Wirkung unmittelbare Folgen? 6. Hat es seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde bereits Überlegungen zu alternativen Stadtentwicklungs- und Bebauungsstrategien , die den Erhalt von Hamburgs Grünflächen mehr in den Vordergrund rücken, gegeben? Wenn ja, welche Überlegungen konkret und mit welchen Ergebnissen? Drucksache 21/11487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Eine gute Ausstattung der Stadt mit naturnahen Flächen, Freiflächen und Grün- und Erholungsanlagen ist von zentraler Bedeutung für die Stadtentwicklung und die Umwelt- und Lebensqualität. Insofern verfolgt der Senat die Zielsetzung, Hamburg auch weiterhin als eine grüne Stadt zu erhalten. Mit dem im Landschaftsprogramm verankerten „Grünen Netz“ hat Hamburg die Grundlage für ein belastbares Freiraumverbundsystem geschaffen. Diese strategisch bedeutsamen Freiflächen genießen in Planungsprozessen einen besonderen Schutz. Darüber hinaus wurde die „Qualitätsoffensive Freiraum“ als Strategie entwickelt, um die Qualität von Freiräumen in der Stadt zu verbessern. Der Senat hat im Zusammenhang mit dem „Vertrag für Hamburg zum Wohnungsneubau – Fortschreibung der Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken zum Wohnungsneubau“ Eckpunkte anlässlich der Vereinbarung im Bündnis für das Wohnen festgelegt. Hierin ist die angemessene Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes und des Erhalts von Freiflächen für die Stadtentwicklung verankert. Im Rahmen der Hamburger Stadtentwicklung setzt der Senat auf eine nachhaltige Siedlungsflächenentwicklung, die den ökonomischen, sozialen und ökologischen Bedarfen unserer wachsenden Stadt gleichermaßen Rechnung trägt. Mit der Strategie „Mehr Stadt in der Stadt“ ist seit Jahren die Priorität der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung verbunden. Damit stehen die qualitativen Bedürfnisse einer nachhaltigen Stadtgesellschaft im Mittelpunkt der Stadtentwicklung. Darüber hinaus hat sich der Senat damit nicht befasst.