BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11489 21. Wahlperiode 09.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 02.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Welche Maßnahmen sind notwendig, um einen Einsatz von Langzügen über den Haltepunkt Neugraben hinaus durchzuführen? Die Strecke zwischen Harburg und Hauptbahnhof mit den Linien S3 und S31 gehört zu den am stärksten frequentierten S-Bahn-Strecken Hamburgs. Von den fast 130.000 Pendlern, die diese Strecke werktäglich in Richtung Hauptbahnhof nutzen, steigen etwa ein Drittel bereits vor der Station Harburg Rathaus zu. Etwa 15 Prozent der Pendler sitzen bereits vor der Station Neugraben in einem in der Regel bereits vollen S3-Vollzug (zwei gekoppelte Züge). Mit den großen Wohnungsbauprogrammen in Süderelbe wird Neugraben- Fischbek bis 2023 um circa 11.800 Einwohner wachsen. Bei gleichbleibendem Nutzungsverhalten werden etwa 30 Prozent der Einwohner täglich die S-Bahn nutzen, insbesondere um Arbeitsplätze nördlich der Elbe zu erreichen . Da ein großer Teil des Wohnungsbauprogrammes auf den Arealen realisiert wird, die sich nach dem Endhaltpunkt der S31 befinden, wird diese Belastung fast ausschließlich von der Linie S3 zu schultern sein. Der Senat hat bereits angekündigt, dass notwendige Wagenbestellungen getätigt wurden, damit die Linie S3 ab 2019 im Berufsverkehr mit Vollzügen fahren kann. Die Bahnsteige zwischen den Haltepunkten Neugraben und Elbgaustraße sind dafür ausgebaut. Bereits der Bahnhof Fischbek kann jedoch keine Langzüge mehr bedienen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Rahmen der 2007 umgesetzten Verlängerung der Linie S3 von Hamburg nach Stade erfolgte eine Begrenzung der S-Bahn-Zuglängen im Abschnitt Neugraben – Stade bewusst auf sechsteilige Vollzüge, um einen weiteren in Neugraben ab- beziehungsweise beizustellenden Zugteil zur Aufnahme der starken Hamburger Binnennachfrage auf der Linie S3 ermöglichen zu können (Zusatzkapazitäten für Hamburger Fahrgäste durch Einsatz von neunteiligen Langzügen im Abschnitt Neugraben – Elbgaustraße ). Die Ausdehnung dieser für Hamburg bestimmten Kapazitäten auf den Abschnitt Stade-/Buxtehude – Neugraben ist darüber hinaus nachfrageseitig nicht erforderlich, da das vorhandene Fahrplanangebot (in den Hauptverkehrszeiten verkehren S3-Vollzüge im Zehn-Minuten-Takt bis Buxtehude beziehungsweise 20-Minuten -Takt bis Stade sowie zuzüglich Regional-Express-Züge der Linie RE5 Hamburg- Hauptbahnhof – Cuxhaven) ausreichende Kapazitäten für die Fahrgäste bereithält. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der IBA Hamburg GmbH (IBA) wie folgt: Drucksache 21/11489 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche baulichen Gegebenheiten weisen die drei auf Neugraben folgenden S-Bahnhöfe Fischbek, Neu-Wulmstorf und Buxtehude bezüglich der Möglichkeit auf, Langzüge aufzunehmen? Langzüge, das heißt S-Bahn-Züge mit neun Wagen, benötigen in Abhängigkeit vom Signalstandort Mindestbahnsteiglängen von 203 Metern, wobei die Regellänge der Bahnsteige 210 Meter beträgt. Die Stationen Hamburg-Fischbek und Neu Wulmstorf weisen einheitlich Bahnsteiglängen von 140 Metern auf. Die Bahnsteige in Buxtehude weisen hingegen unterschiedliche Längen auf: An den Durchfahrtsgleisen beträgt die Länge 275 Meter beziehungsweise 305 Meter und an Gleis 3, dem Stumpfgleis, in dem die S-Bahnen beginnen beziehungsweise enden, beträgt die Länge 151 Meter. 2. Welche baulichen Gegebenheiten weisen die drei auf Neugraben folgenden S-Bahnhöfe Fischbek, Neu-Wulmstorf und Buxtehude bezüglich der Möglichkeit auf, Vollzüge zu Langzügen zu koppeln sowie dafür notwendige Züge abzustellen? Die Stationen Hamburg-Fischbek und Neu Wulmstorf sind Haltepunkte, an denen es keine Möglichkeiten für das Stärken (Zukoppeln von Wagen) und Schwächen (Abkoppeln von Wagen) oder Abstellen von Zügen gibt. Im Bahnhof Buxtehude gibt es zusätzlich zum oben genannten Gleis 3 in der Ausfahrt Richtung Stade ein Abstell-/ Kehrgleis mit einer Länge von 140 Metern (Gleis 5). 3. Sofern die baulichen Gegebenheiten nicht ausreichend sind: Welche baulichen Maßnahmen sind notwendig, um die Bahnsteige der drei auf Neugraben folgenden S-Bahnhöfe Fischbek, Neu-Wulmstorf und Buxtehude langzugtauglich auszubauen? Hierzu reicht eine langzugtaugliche Verlängerung der Bahnsteige nicht aus, zusätzlich müsste die Systemwechselstelle (Wechsel der Stromabnahme von Gleichstrom per Stromschiene auf Wechselstrom per Fahrleitung über dem Zug) verlegt werden. 4. Sofern die baulichen Gegebenheiten nicht ausreichend sind: Welche baulichen Maßnahmen sind notwendig, um einen der drei auf Neugraben folgenden S-Bahnhöfe Fischbek, Neu-Wulmstorf und Buxtehude für eine Kopplung beziehungsweise Entkopplung von Voll- zu Langzügen auszubauen? Durch den Mischbetrieb von S-Bahnen, Regional- und Güterzügen auf der Strecke Neugraben – Stade wäre, aufgrund von Trassenkonflikten zwischen diesen Zuggattungen , zunächst die grundsätzliche betriebliche Umsetzbarkeit durch die DB Netz AG und die S-Bahn Hamburg GmbH zu prüfen. Dies gilt sowohl für die Abhängigkeiten innerhalb des Betriebes der S3 (Wendezeiten) als auch mit dem RE5 (Zugfolgezeiten ). Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 5. Ist auch eine reine Führung von Langzügen mit Ziel Buxtehude im Wendebetrieb ohne Kopplung beziehungsweise Entkopplung denkbar? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/11361. 6. Gibt es für eine Verlängerung der Langzugbedienung der S3 über den Haltepunkt Neugraben hinaus bereits interne Studien, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein. Die Auswertung bisheriger Fahrgastzahlen und deren Prognose zeigt auf absehbare Sicht keinen Bedarf für einen Langzugbetrieb zwischen Neugraben und Buxtehude/Stade (siehe Drs. 21/11361). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Ist eine Verlängerung der S31 um eine Station zum Haltepunkt Fischbek derzeit möglich, wenn nein: Welche baulichen Voraussetzungen sind für eine Verlängerung notwendig? Nein, zur Erweiterung des Angebots zwischen Neugraben und Fischbek siehe Drs. 21/11361. Zudem wären aufwändige Infrastrukturanpassungen wie Bahnsteigverlängerungen , signaltechnische Anpassungen, zusätzliche Weichenverbindungen und gegebenenfalls ein neues Kehrgleis, sofern Zugwenden am Bahnsteig aufgrund der Streckenbelegung nicht möglich sind, erforderlich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11489 3 Neben diesen Anpassungen müsste zudem die zurzeit mit Ein-System-Fahrzeugen bediente Linie S31 vollständig auf Zwei-System-Fahrzeuge umgestellt werden, da sich die Systemwechselstelle zwischen Neugraben und Fischbek befindet. Zudem wäre ein zusätzlicher Vollzugumlauf mit einem Fahrzeugmehrbedarf von zwei Triebzügen erforderlich. 8. Vor dem endgültigen Bau des Haltepunktes Fischbek wurden auch zwei Haltepunkte Höhe des zukünftigen Baugebietes Fischbeker Reethen und Höhe der Straße „Dritte Meile“ geprüft. Aus welchem Grund wurde diese Planung verworfen? In Vorbereitung auf die Verlängerung der Linie S3 nach Stade wurden die beiden genannten Standorte für eine Station im Bereich Fischbek geprüft. Die endgültige Planung fokussierte sich auf den heutigen Standort am Ohrnsweg, da dieser eine günstige Lage zu später umsetzbaren Neubaugebieten aufwies. 9. Wie lautet der aktuelle Sachstand zur Erweiterung des westlichen Ausganges der S-Bahn-Station Neugraben in Richtung Norden, die laut meiner Anfrage Drs. 21/2113 vom 10.11.2015 „voraussichtlich in 2017 umgesetzt“ werden sollte und wann soll die Realisierung tatsächlich abgeschlossen sein? In diesem Jahr erfolgen die Planung, die Ausschreibung und die Vergabe der Bauleistung . Die IBA wird die Maßnahme voraussichtlich Ende des Jahres 2020 abschließen.