BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1149 21. Wahlperiode 04.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 27.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Schulsportbezogene Aktivitäten zu Olympia und Kommunikationskampagne in den Schulen zur Förderung der Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele 2024: Ist Fair Play sichergestellt? Die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat entschieden, dass sich der DOSB mit der Stadt Hamburg für die Olympischen Sommerspiele in den Jahr 2024 bewerben will. Erst kürzlich hat die Behörde für Schule und Berufsbildung die Leitung des Referats „Unterrichtsentwicklung Sport und des Projektes Schule und Olympia “ ausgeschrieben, siehe http://jobs.zeit.de/jobs/hamburg_leiter_m_w_des_referats_unterrichtsentwickl ung_fuer_den_sportunterricht_und_fuer_das_projekt_schule_115843.html und http://www. hamburg.de/bsb/bsb-stellenangebote/. Bemerkenswert ist, dass die künftige Referatsleiterin beziehungsweise der Referatsleiter nicht nur zuständig sein soll für die Konzeption und Koordination schulsportlicher Maßnahmen der Behörde für Schule und Berufsbildung, sondern sie/er auch ein Projekt zum Aufbau und zur Umsetzung olympiabezogener Maßnahmen im Schulsport leiten soll, einschließlich der Koordination der Betreuung der Regionen und Schulen bei allen Maßnahmen zur Förderung der Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele 2024. Die Frage, ob die Olympischen Spiele 2024 in Hamburg ausgetragen werden sollen, spaltet die Bevölkerung. Hamburgs Bürger entscheiden am 29. November 2015 endgültig, ob sich Hamburg für die Olympischen Spiele 2024 bewirbt. Diese Schriftliche Kleine Anfrage möchte Inhalt und Umfang der Maßnahmen zur Förderung der Bewerbung Hamburg für die Olympischen Spiele 2024 an den Schulen und die weiteren Überlegungen des Senats über Maßnahmen der Information in den Schulen sowie weitere schulsportbezogene Aktivitäten zu Olympia erfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele 16- und 17-Jährige können am 29. November 2015 beim Olympiareferendum mitentscheiden? Die Zahl der minderjährigen Abstimmungsberechtigten kann derzeit noch nicht ermittelt werden, da der Abzug des Abstimmungsverzeichnisses erst am 42. Tag vor der Abstimmung erfolgt. Abstimmungsberechtigt sind analog zur Wahlberechtigung bei der Bürgerschaftswahl alle deutschen Staatsangehörigen, die am Abstimmungstag Drucksache 21/1149 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg leben. Zur Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 waren rund 27.000 16- und 17-Jährige wahlberechtigt. 2. Was unternimmt der Senat, um eine möglichst hohe Partizipation der 16- und 17-Jährigen an dem Olympiareferendum am 21. November 2015 zu gewährleisten? 3. Inwieweit und in welcher Form ist geplant, a) in den staatlichen berufs- und allgemeinbildenden Schulen, b) in den Privatschulen, c) in den Jugendeinrichtungen über das Olympiareferendum zu informieren? Wie alle Abstimmungsberechtigten erhalten auch die 16- und 17-Jährigen ab dem 26. Oktober 2015 die Abstimmungsunterlagen einschließlich der Informationsbroschüre zum Bürgerschaftsreferendum am 29. November 2015 per Post. Die für Schule und Berufsbildung zuständige Behörde erstellt zurzeit eine Handreichung zum Thema Bürgerschaftsreferendum, die den Schulen zur Durchführung einer entsprechenden Unterrichtseinheit zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Unterrichtseinheit wird über das Olympia-Referendum informiert; zugleich werden die abstimmungsberechtigten Schülerinnen und Schüler aufgefordert, am Referendum teilzunehmen. 4. Plant der Senat, bezogen auf das Olympiareferendum im November 2015, eigene oder unterstützende Aktivitäten, um in den Schulen und Jugendeinrichtungen für eine Olympiabewerbung Hamburgs direkt beziehungsweise indirekt zu werben? Wenn ja, die jeweilige Aktivität kurz darstellen. Nein. Entsprechend dem mit dem Referendum verbundenen Sachlichkeitsgebot wird der Senat gegenüber der Hamburger Bevölkerung nicht für die Olympiabewerbung werben. Das gilt auch für Schulen und Jugendeinrichtungen. 5. Was unternimmt der Senat, um das Gebot der Sachlichkeit und Objektivität bezüglich der Kommunikationskampagne zum Olympiareferendum an den Hamburger Schule zu gewährleisten? 6. In welcher konkreten Form sollen die unterschiedlichen Positionen – sowohl der Gegner als auch der Befürworter – bezüglich Olympia 2024 an den Hamburger Schulen vermittelt werden? An allen Schulen gelten als Leitlinien für die Vermittlung gesellschaftlicher Themen die in den Rahmenplänen für den gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht enthaltenen didaktischen Grundsätze. Diese sind unter anderem: Überwältigungs- beziehungsweise Indoktrinationsverbot, Ausgewogenheits- beziehungsweise Kontroversitätsgebot sowie Schülerorientierung. Diese Grundsätze gelten auch für die Behandlung des Themas Bürgerschaftsreferendum Olympia. 7. Die Leitung „Referat Unterrichtsentwicklung Sport und des Projektes Schule und Olympia“ soll – laut Stellenausschreibung – unter anderem folgende Aufgaben wahrnehmen:  Das Projekt „Olympia und Schule“ koordinieren.  Die Verantwortung für die abteilungsübergreifende Koordination der Maßnahmen zur schulischen Begleitung des Olympiabewerbungsprozesses und bei erfolgreicher Bewerbung Hamburgs der weiteren Maßnahmen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1149 3  Die schulsportliche Begleitung der Olympiabewerbung in den Schulen sowie die Entwicklung und Förderung des olympischen Gedankens in den Schulen und den Bezirken. a) Was ist Ziel und Zweck des Projekts „Olympia und Schule“ und welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen dafür zur Verfügung ? b) Welche Maßnahmen zur schulischen Begleitung des Olympiabewerbungsprozesses sind geplant und inwiefern wird das Gebot der Sachlichkeit und Objektivität gewährleistet? c) Wie soll die schulsportliche Begleitung der Olympiabewerbung in den Schulen konkret aussehen und inwiefern wird das Gebot der Sachlichkeit und Objektivität gewährleistet? 8. Aus welchen Bereichen und in welcher Höhe wurden Haushaltsmittel a) für das Projekt „Olympia und Schule“, b) zur schulischen Begleitung des Olympiabewerbungsprozesses, c) zur schulsportliche Begleitung der Olympiabewerbung, d) für sonstige unterstützende Aktivitäten der Olympiabewerbung für das Jahr 2015 und 2016 zur Verfügung gestellt? Mit der Ausschreibung wird die vakante Stelle „Leitung Referat Unterrichtsentwicklung Sport“ besetzt. Die Aufgaben der Leitungsstelle umfassen: - die Konzeption und Koordination schulsportlicher Maßnahmen der für Schule und Berufsbildung zuständigen Behörde; - fachliche Tätigkeiten, unter anderem die Steuerung und Entwicklung des Schulschwimmens , der schulsportlichen Wettbewerbe, der Kooperationen Schule – Verein , des Aufgabenfeldes Ausstattung von Sporthallen, des fachbezogenen Fortbildungs - und Beratungsangebots sowie die Steuerung bewegungsbezogener Projekte an Schulen; - ministerielle Tätigkeiten, unter anderem die Erstellung und Verantwortung der Fachrahmenpläne, von Prüfungsordnungen und Regelungen zur Sicherheit im Schulsport, die Bearbeitung parlamentarischer Angelegenheiten (unter anderem sportfachliche Verantwortung für Parlamentarische Anfragen und Eingaben sowie Ersuchen et cetera der Hamburgischen Bürgerschaft, Bezirksversammlungen, Deputation und Kammern), die fachliche Beratung der Leitung sowie die Vertretung der zuständigen Behörde innerhalb Hamburgs vor Kammern, Deputation und Bürgerschaft sowie überregional in Arbeitsgruppen und Gremien (zum Beispiel Kommission Sport der KMK); - die Sicherstellung des fach- und sachgerechten wirtschaftlichen Einsatzes der vorhandenen personellen Ressourcen, die Personalverantwortung für die Stellen im Referat und die fachliche Aufsicht über Sportobleute, die Steuerung des Personaleinsatzes und die Mitwirkung bei der Personalauswahl einschließlich der Sportobleute und der Fachausschussmitglieder sowie die Budgetverantwortung; - die ergebnisorientierte und verantwortliche Planung der dem Referat übertragenen Aufgaben; die Steuerung und Kontrolle der Aufgaben des Referats, die kontinuierliche Weiterentwicklung in fachlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht und die Entwicklung eines Leitbilds; - die Vorbereitung, Erarbeitung und verantwortliche Umsetzung von Richtungsentscheidungen der Leitung der zuständigen Behörde; - die Abstimmung und Entscheidung von Richtungs- und Grundsatzfragen, die von den Fach- und Regionalausschüssen umgesetzt und ausgeführt werden; - die referats-, abteilungs- und behördenübergreifende Gestaltung von Schnittstellen und die Organisation von Abstimmungsprozessen. Drucksache 21/1149 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Mit dem Projekt „Schule und Olympia“ wird das Ziel verfolgt, auch unabhängig von der Hamburger Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele den olympischen Gedanken im Schulsport grundsätzlich zu stärken. Im Rahmen des Projekts sollen olympiabezogene schulsportliche Vorhaben konzipiert, koordiniert und unterstützt werden, unter anderem Maßnahmen zur Stärkung sportlicher Wettbewerbe wie „Jugend trainiert für Olympia“, die qualitative Weiterentwicklung des Schulsports, die schulsportliche Begleitung der Olympiabewerbung in den Schulen, Informations- und Unterstützungsleistungen zum Schulsport in Hamburg sowie weitere schulsportbezogene Aktivitäten zu Olympia. Nach einem erfolgreichen Referendum wird das Projekt zusätzliche Aufgaben übernehmen wie zum Beispiel die Konzeption und abteilungsübergreifende Koordination der weiteren Maßnahmen zur schulsportlichen Begleitung von Olympia, Entwicklung und Förderung des olympischen Gedankens in Schulen und Bezirken und die direkte und regelmäßige, systematische Beratung der Amts- und Behördenleitung der zuständigen Behörde. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Die Überlegungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. 9. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gegenwärtig im Referat „Unterrichtsentwicklung Sport“ tätig und wie sieht voraussichtlich die Mittelzuweisung und Stellenplan in den nächsten drei Jahren jeweils aus? Bitte Mittelzuweisung in 2015 bis 2018 und Mitarbeiterkapazität in absolute Stellen und in VZÄ. Im Referat „Unterrichtsentwicklung Sport“ sind derzeit vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Umfang von insgesamt 2,85 VZÄ beschäftigt. Hinzu kommt die ausgeschriebene Leitungsstelle. Eine Ausweitung ist nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und 8. 10. Welche Personen aus welchen Institutionen, Firmen und Behörden sind beziehungsweise werden a) beim Projekt „Olympia und Schule“, b) bei der schulischen Begleitung des Olympiabewerbungsprozesses, c) bei der schulsportlichen Begleitung der Olympiabewerbung in den Schulen beteiligt und in welcher Form? Siehe Antwort zu 7. und 8. 11. Gibt es Vereinbarungen zwischen der BSB und dem DOSB beziehungsweise mit dem Hamburger Sportbund beziehungsweise mit der Handelskammer bezüglich der Olympiabewerbung Hamburgs und wie lauten etwaigen Vereinbarungen? Nein.