BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11490 21. Wahlperiode 09.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 02.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Welche Maßnahmen sind notwendig, um den Pendelverkehr in Süderelbe zu verbessern? Die Strecke zwischen Harburg und Hauptbahnhof mit den Linien S3 und S31 gehört zu den am stärksten frequentierten S-Bahn-Strecken Hamburgs. Von den fast 130.000 Pendlern, die diese Strecke werktäglich in Richtung Hauptbahnhof nutzen, steigen etwa ein Drittel bereits vor der Station Harburg Rathaus zu. Durch den Einsatz der S31 im Berufsverkehr kann die Beförderungsqualität der S-Bahn bis Harburg gut gehalten werden, zwischen den Stationen Harburg und Hauptbahnhof sind die Probleme bekannt. Aufgrund der Streckenbelastung sowie des Ausbaus von Anlagen kommt es immer wieder zum Schienenersatzverkehr. Gleichzeitig endet bei den öfter vorkommenden Störungen die Verstärkerlinie S31 häufig bereits in Harburg beziehungsweise am Berliner Tor. Die Last der in der Regel gleichbleibenden Beförderungsmenge wird dann lediglich von der S3 im Zehn-Minuten-Takt übernommen. Das sorgt regelmäßig zu hohem Volumen beim anschließenden Busersatzverkehr, da in höheren Abständen mehr zu befördernde Personen ankommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Welche Taktfolge für einen Pendelverkehr zwischen Neugraben und Harburg ist nach derzeitiger Signaltechnik möglich? 2. Aus welchem Grund wird derzeit bei Störungen beziehungsweise bei nachfolgendem Schienenersatzverkehr nur auf den Zehn-Minuten-Takt der S3 unter Wegfall der S31 gesetzt? 3. Welche baulichen Leistungen sind notwendig, um einen Pendelverkehr auch im Fünf-Minuten-Takt zu realisieren? 4. Sind zukünftig bauliche Maßnahmen geplant, um eine Ertüchtigung der Strecke für einen verbesserten Pendelverkehr zu realisieren? Bisher können in einem Störungsfall, zum Beispiel auf der S-Bahn-Strecke zwischen den Haltestellen Hamburg-Harburg und Hamburg-Hauptbahnhof, zwischen den Haltestellen Neugraben und Harburg Rathaus, S-Bahn-Züge im Zehn-Minuten-Takt verkehren . Bei einem solchen Teilbetrieb können die dort pendelnden Züge in der Regel nur an der Haltestelle Harburg Rathaus wenden, da im S-Bahnhof Harburg keine signaltechnischen Möglichkeiten zum Wenden von S-Bahn-Zügen bestehen. Der signaltechnische Umbau ist im Rahmen der Ertüchtigung der Harburger S-Bahn-Strecke durch den „6-Punkte-Plan“ (siehe Drs. 21/10918) vorgesehen. Unter anderem soll Drucksache 21/11490 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 auch der S-Bahnhof Harburg signaltechnisch zu einem Bahnhofsteil der Haltestelle Harburg Rathaus umgebaut werden, sodass ein Pendelverkehr im Fünf-Minuten-Takt möglich ist. Bei Sperrungen der Streckeninfrastruktur, zum Beispiel zwischen den Haltestellen Harburg und Wilhelmsburg, ist nur ein Zehn-Minuten-Takt möglich, da das einzig vorhandene Gleis für ein- und aussetzende S-Bahnen an der Haltestelle Harburg Rathaus ist (limitierende Infrastruktur für einen dichteren Takt), über das je Zehn- Minuten-Intervall nur eine Zugwende abgewickelt werden kann, obwohl die Strecke im normalen Richtungsbetrieb dichtere Zugfolgen ermöglicht. 5. Welche Unterbrechungen im Betrieb der S3/S31 zum Beispiel durch Schienenersatzverkehr sind 2018 geplant? Auf der Harburger S-Bahn-Strecke sind im Jahr 2018 – in den meisten Fällen ausschließlich an Wochenenden, um die Einschränkungen für die Fahrgäste zu minimieren – folgende Sperrungen geplant: a. Abschnitt Hammerbrook – Wilhelmsburg: 27. Januar 2018, 1.00 Uhr bis 28. Januar 2018, Betriebsschluss; 3. Februar 2018, 1.00 Uhr bis 4. Februar 2018, Betriebsschluss; 30. März 2018, 1.00 Uhr bis 2. April 2018, Betriebsschluss; sowie voraussichtlich: 24. November 2018, 1.00 Uhr bis 25. November 2018, Betriebsschluss. b. Abschnitt Wilhelmsburg – Harburg Rathaus: 5. Februar 2018, 21.00 Uhr bis Betriebsschluss; 6. Februar 2018, 21.00 Uhr bis Betriebsschluss. c. Abschnitt Harburg Rathaus – Neugraben: 22. April 2018, 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. d. Abschnitt Hammerbrook – Harburg Rathaus: 30. Juli 2018, 1.00 Uhr bis 15. August 2018, Betriebsschluss. 6. Kann der Metronom im Falle von Unterbrechungen zum Beispiel durch Schienenersatzverkehr eine Verkehrsleistung nach Neugraben übernehmen , sodass Beförderungsgäste von dort aus mit lokalen Buslinien zu umliegenden S-Bahn-Haltestellen transportiert werden können, ohne zum Beispiel den extrem stauanfälligen Busersatzverkehr zwischen Berliner Tor und Harburg zu nutzen? Die Regionalverkehrslinien RE3 (Hamburg – Uelzen), RB31 (Hamburg – Lüneburg), RE4 und RB41 (Hamburg – Bremen) sowie RE5 (Hamburg – Cuxhaven) stehen im Fall von Störungen des S-Bahn-Betriebs zwischen den Haltestellen Hauptbahnhof und Harburg zur Aufnahme von S-Bahn-Fahrgästen zur Verfügung, die Linie RE5 darüber hinaus bis Stade, zum Teil mit zusätzlichen Verkehrshalten zwischen den Haltestellen Neugraben und Stade. Im Übrigen siehe Drs. 21/8113.