BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11498 21. Wahlperiode 09.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 02.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit Im Juli des letzten Jahres nahm die Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit ihre Arbeit auf. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viele Anfragen wurden bislang an die Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit herangetragen? (Bitte monatlich aufschlüsseln.) 2017 Anzahl der Anfragen Juli 27 August 13 September 10 Oktober 13 November 12 Dezember 12 2. Durch welche Organisationen, Vereine, Verbände oder Privatpersonen wurden bisher Anfragen oder Anliegen an die Ombudsstelle herangetragen ? Bisher traten bisher an die Ombudsstelle heran: - Geflüchtete oder Nachbarn von Flüchtlingsunterkünften; - Hauptamtliche aus Flüchtlingsunterkünften; - Vertretungen von Flüchtlingsinitiativen wie Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen , Welcome to Eppendorf, Welcome to Barmbek; - Vertretungen kirchlicher Einrichtungen wie Ev. Luth. Kirche Norddeutschland und Ev. Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein; - hauptamtliche Integrationsbetreuer; - nicht in Initiativen organisierte Ehrenamtliche. 3. Welche dieser Anfragen oder Anliegen konnten zur allseitigen Zufriedenheit in welcher Form abgeholfen werden? 4. Welchen Anfragen und Anliegen konnte aus welchen Gründen nicht abgeholfen werden? Durch die Einbeziehung der zuständigen Stellen wie zum Beispiel Behörden oder Betreibern von Unterkünften und die Vermittlung und Klärung von Sachverhalten zwischen diesen beteiligten Stellen konnten Einzelfälle geklärt und Möglichkeiten der Kommunikation mit den Betroffenen aufgezeigt werden. Drucksache 21/11498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Geholfen werden konnte überwiegend bei folgenden Anliegen: - Familienzusammenführungen durch Unterbringung von Familienmitgliedern in einer Einrichtung; - Transfers von Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) in EA und von EA in öffentlichrechtliche Folgeunterbringung in besonders begründeten Einzelfällen (zum Beispiel schwere Erkrankungen); - Beschulung von Kindern; - Klärung in Fällen von Leistungsbezug. Anfragen grundsätzlicher Art oder mit Einzelfallbezug zu materiellen Fragen des Ausländer - und Aufenthaltsrechts können lediglich an die zuständigen Stellen verwiesen werden, weil diese Fragen nicht in die Zuständigkeit der Ombudsstelle fallen. Neben der Befassung mit Einzelfällen führt die Ombudsstelle Gespräche zur Klärung struktureller Defizite mit dem Jobcenter, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge , Behördenleitungen und anderen in der Flüchtlingsarbeit tätigen Akteuren. Im Übrigen siehe zu den Aufgaben der Ombutsstelle http://www.hamburg.de/ ombudsstelle-fluechtlinge/.