BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/115 21. Wahlperiode 31.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 23.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Softwareprobleme bei Jugendämtern – Welche Verzögerungen gab es bei der Weiterleitung von Unterhaltszahlungen? Laut Medienberichten haben gravierende Softwareprobleme in den Hamburger Jugendämtern dazu geführt, dass Unterhaltszahlungen erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung ausgezahlt werden konnten. Die „BILD“-Zeitung berichtete, dass es in rund 700 Fällen zu massiven Verzögerungen in der Überweisung des Unterhalts gekommen sei (vergleiche http://www.bild.de/ regional/hamburg/hamburg/jugendamt-zahlt-unterhalt-nicht-aus- 40245276.bild.html). Gerade Alleinerziehende sind aufgrund ihrer Lebenssituation häufig einer ganzen Anzahl von verschiedenen Belastungen ausgesetzt und damit auf die Unterhaltszahlungen dringend angewiesen; erreichen diese sie nicht rechtzeitig, so entstehen für die Betroffenen zumeist unüberbrückbare finanzielle Lücken, mit zum Teil gravierenden Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Beistände der Hamburger Jugendämter unterstützen nach § 52 a SGB VIII Familien bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Es handelt sich um monatlich rund 3.800 Zahlfälle. Zum 26. November 2014 erfolgte die Umstellung auf eine neue Softwarelösung in der Jugendhilfe. Parallel dazu wurde auch die Abrechnung der Leistungen im Haushalt auf das System der doppelten Buchführung umgestellt. Bei der Zusammenführung der Personenstammdaten beider Systeme ist es in einigen Fällen wegen unstimmiger Daten zu Verzögerungen bei der Auszahlung gekommen, die sich erledigt haben. Am 3. März 2015 wurde ein Softwareupdate eingespielt, das in einem ungeplanten Seiteneffekt rund 700 Auszahlungen verhinderte. Die Verzögerung der Auszahlung ist der zuständigen Fachlichen Leitstelle erst nach sechs Tagen bekannt geworden. Der Fehler wurde umgehend repariert und die Auszahlungen mit durchschnittlich etwa acht Tagen Verspätung geleistet. Seit dem 20. März 2015 gibt es noch elf Einzelfälle, bei denen die eingehenden Unterhaltsgelder aufgrund bestimmter Datenkonstellationen bei den Einzahlern nicht verarbeitet werden konnten. In diesen Fällen sind Auszahlungen über gesonderte Zahlwege veranlasst worden, sodass die erforderlichen Gelder bei den Empfängerinnen und Empfängern sind. Die Analyse und gegebenenfalls Reparatur soll bis zur nächsten monatlichen Zahlung abgeschlossen sein. Als Ergebnis des Vorfalls der Verzögerung wurde das Monitoring bei Dataport intensiviert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In wie vielen Fällen konnten seit November 2014 Unterhaltszahlungen durch die Jugendämter in Hamburg nicht fristgerecht ausgezahlt beziehungsweise weitergeleitet werden? Bitte unter Angabe des Jugendamtes , des vorgesehenen Auszahlungsdatums und des tatsächlichen Aus- Drucksache 21/115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zahlungsdatums. Bei wie vielen Betroffenen sind Rückstände für mehrere Monate aufgelaufen? Bitte die genaue Anzahl der Monate angeben. Eine differenzierte Auswertung im Sinne der Fragestellung würde eine nachträgliche Überprüfung jedes einzelnen Zahlfalles seit dem 26. November 2014 durch die jeweiligen Fachkräfte der Bezirksverwaltung sowie eine zentrale Zusammenfassung der örtlichen Ergebnisse erfordern. Eine Einzelfallauszählung von mehreren Tausend Zahlfällen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle wurden die rückständigen Unterhaltszahlungen inzwischen weitergeleitet beziehungsweise ausgezahlt ? In wie vielen der unter 1. genannten Fälle steht/stehen Unterhaltszahlungen nach wie vor aus und welche Begründung gibt es dafür im Einzelnen? 3. Welche genauen Probleme haben dazu geführt, dass die Unterhaltszahlungen mit Verzögerungen durch die Jugendämter weitergeleitet wurden und welche Maßnahmen werden zukünftig getroffen, um derartige Verzögerungen zu verhindern? Siehe Vorbemerkung. 4. In welcher Form und wie frühzeitig – unter Angabe des genauen Datums – wurden die Betroffenen im Vorfeld darüber in Kenntnis gesetzt, dass es zu Verzögerungen in der Weiterleitung der Unterhaltszahlungen durch die Jugendämter kommt? Da die Verzögerungen sich jeweils nicht im Vorfeld abzeichneten, konnte es bedauerlicherweise auch keine entsprechenden Informationen geben. 5. Wäre die manuelle Überweisung der Unterhaltszahlung technisch möglich gewesen und wurden die Betroffenen auf diese Möglichkeit hingewiesen ? Ja. Die Fachliche Leitstelle prüft für Dringlichkeitsfälle bei Zahlungsverzögerungen in Absprache mit den Jugendämtern, in welchen dringenden Fällen sie gesonderte Auszahlungen veranlasst. Im Falle der Massenverarbeitung der rund 700 Fälle wurde darauf verzichtet, da nach Behebung des Fehlers ein Sonderzahllauf durch die Kasse Hamburg initiiert wurde, sodass die Empfängerinnen und Empfänger ihr Geld mit einer durchschnittlichen Verzögerung von etwa acht Tagen erhielten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 6. Inwiefern und in welcher Höhe konnten die Betroffenen Verzugszinsen für die nicht fristgerecht weitergeleiteten Unterhaltszahlungen geltend machen beziehungsweise werden solche den Betroffenen freiwillig gezahlt? Sofern betroffene Personen im Einzelfall Belastungen aus Verzugszinsen glaubhaft geltend machen, werden diese erstattet. 7. Wurden den Betroffenen alternative Hilfsangebote zur Überbrückung angeboten? Wenn ja welche, wenn nein warum nicht? In dringlichen Fällen haben die Jugendämter mit der Fachlichen Leitstelle gesonderte Auszahlungswege abgestimmt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.