BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11518 21. Wahlperiode 12.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 04.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Förderung parteinaher politischer Stiftungen (Jahresabfrage 2017) Die parteinahen politischen Stiftungen werden unter anderem aus den Haushalten der Länder institutionell und projektbezogen gefördert. Aus öffentlichen Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg werden derzeit mindestens folgende parteinahe politische Stiftungen in Hamburg gefördert: die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), die Heinrich-Böll-Stiftung (GRÜNE) und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (LINKE). Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Wie hoch fielen im Jahr 2017 die finanziellen Gesamtförderungen der Freien und Hansestadt Hamburg pro Stiftung aus? Die Zuwendungen erfolgten über die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) im Rahmen der jährlichen Antragstellung der jeweiligen Stiftung gemäß der Förderrichtlinie für die politische Bildung (siehe Drs. 21/9309). Die Höhe der finanziellen Gesamtförderungen der Freien und Hansestadt Hamburg betrug – wie in den Vorjahren – für das Jahr 2017 für die oben genannten Stiftungen: Einrichtung 2017 Konrad-Adenauer-Stiftung 37.670 Friedrich-Ebert-Stiftung 37.000 Umdenken – Heinrich-Böll-Stiftung 92.000 Friedrich-Naumann-Stiftung 27.000 Rosa-Luxemburg-Stiftung 47.000 2. Mit welchen Geldbeträgen unterstützte die Freie und Hansestadt Hamburg im Jahr 2017 einzelne Projekte parteinaher Stiftungen? Bitte für die projektbezogenen Zuwendungen differenziert aufschlüsseln und jeweils den Anlass beziehungsweise Verwendungszweck der Zuwendungen angeben. Die „Umdenken – Heinrich-Böll-Stiftung“ wird für die Veranstaltung „Qualifizierung zum/zur Kulturdolmetscher*in“ eine Zuwendung in Höhe von 4.165 Euro für das Jahr 2017 erhalten. Es handelt sich um Sondermittel für institutionenkundliche Veranstaltungen für Flüchtlinge (siehe Drs. 21/6983). Darüber hinaus erfolgten im Jahr 2017 keine weiteren projektbezogenen Zuwendungen für die oben genannten Stiftungen.