BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11519 21. Wahlperiode 12.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 04.01.18 und Antwort des Senats Betr.: „Register aller Uferbefestigungen“ – Sachstand zu Standsicherheit und Sanierung der Kaimauern unserer Stadt Laut eines Artikels des „Hamburger Abendblatts“ vom 20.12.2017 will der Senat, nachdem bald zehn Jahre seit den ersten Gutachten zu Standsicherheit und Sanierung der Kaimauern in der Speicherstadt ins Land gegangen sind, nun ein Register aller Uferbefestigungen erstellen lassen. Das wirft weitere Fragen zum Komplex auf, auch wenn sich der Wirtschaftsausschuss des Parlaments mit dem Thema beschäftigen wird. Die Zuständigkeiten für Hamburgs Uferbefestigungen liegen laut „Hamburger Abendblatt“ vom 21.12. bei verschiedenen Akteuren. Der HPA, dem LSBG, der Finanzbehörde beziehungsweise den Bezirken. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Senat wolle laut „Hamburger Abendblatt“ vom 20.12.2017, Seite 11, behördenübergreifend ein „Register der Uferbefestigungen außerhalb des Hafens“ erstellen lassen. Liegen den oben benannten Akteuren für die von ihnen jeweils betreuten Uferbefestigungen und Kaimauern Zustandsbeschreibungen vor? Wenn ja, mit welchem Datum ist der Zustand der Uferbefestigungen jeweils angegeben? Wenn nein oder nur teilweise, wem nicht und warum? Die erforderlichen Planungen sind noch nicht abgeschlossen, weil hierzu umfangreiche und detaillierte Untersuchungen und Auswertungen erforderlich sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/11101. 2. Wenn die HPA für die Kaimauern im Hafen zuständig ist, und in der Speicherstadt wohl jedenfalls zum Teil das LIG, wie ist die Abgrenzung zwischen ihnen? Die bisherige Abgrenzung erfolgte anhand der hafenaffinen oder sonstigen Nutzung. Da diese im Falle der Speicherstadt einer stetigen Veränderung unterliegt, beabsichtigt der Senat eine Neuregelung, die zu einer dauerhaften Aufgabenwahrnehmung in einer Zuständigkeit führt. 3. Ist das LIG in Auftragsverwaltung für den Akteur Finanzbehörde tätig oder ist diese vermittelt über ihre Funktion als Bezirksaufsicht für Uferbefestigungen zuständig? Welche Abgrenzung gibt es gegebenenfalls? Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen koordiniert im Auftrag der beteiligten Behörden die Umsetzung des mit Drs. 20/4388 beschriebenen Drucksache 21/11519 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 „Entwicklungskonzeptes Speicherstadt“ und die Erstellung eines Registers aller Uferbefestigungen der Freien und Hansestadt Hamburg. 4. „Darüber hinaus erstellt die HPA eine systematische Zustandsbeschreibung für die eigenen Kaimauern“, antwortete der Senat in Drs. 21/11101. Wann ist mit dieser zu rechnen und warum gibt es diese bisher dann scheinbar nicht? Bisher wurden die erforderlichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage allgemeiner Sichtkontrollen durchgeführt. Dieses wird im Hinblick auf das Alter der Kaianlagen und die künftigen Nutzungsanforderungen aktuell nicht mehr als ausreichend zuverlässig eingeschätzt. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 5. Anfang des letzten Monats gab es zu den Schäden im Bereich des Elbuferwanderweges vom Museumshafen bis zum Cruisecenter vor den Gebäuden Neumühlen 13 – 15 noch kein Ergebnis zur Ursachen- und Schadensanalyse (vergleiche Drs. 21/11101). Wie ist der derzeitige Stand? 6. Welche Sicherungsmaßnahmen beziehungsweise Reparaturvorhaben sind gegebenenfalls infolge derselben durch wen und wann vorgenommen worden beziehungsweise geplant? Siehe Drs. 21/10826 und 21/11101.