BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1152 21. Wahlperiode 04.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 27.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Public Viewing und öffentlich zugängliche Flächen auf dem kleinen Grasbrook (Olympic City) Der kleine Grasbrook steht als Olympic City im Mittelpunkt der Bewerbung Hamburgs um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024. Aus dem Masterplan Olympia des Senats sind die derzeit geplanten Public-ViewingFlächen auf dem Olympia-Gelände ersichtlich. Über die konkreten Pläne hinsichtlich Zugang und Erreichbarkeit der Flächen herrscht jedoch noch Unklarheit. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat 1. Sind die im Masterplan ausgewiesenen Flächen zum Public Viewing bereits final verortet? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Im derzeitigen Stand des Masterplanentwurfs gibt es den Vorschlag, einen zentralen Video-Projektionsstandort im Bereich Segelschiffhafen vorzusehen. Eine konkrete Abgrenzung der Zuschauerfläche gibt es derzeit nicht. 2. Welche weiteren beziehungsweise anderen Flächen auf dem Gelände des Kleinen Grasbrooks sind denkbar? Die Positionen der Public-Viewing-Flächen müssen so gewählt werden, dass keine Beeinträchtigungen der Besucherströme im Olympischen Park entstehen. Dies setzt der Ausweisung von weiteren Projektionsarealen Grenzen und wird bei der fortschreitenden Konkretisierung der Planungen zu berücksichtigen sein. 3. Für wie viele Personen sind diese Flächen derzeit ausgelegt und wie groß sind sie? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. 4. Soll es möglich sein, die im Masterplan ausgewiesenen Public-ViewingFlächen auch ohne eine Eintrittskarte für eines der Sportevents auf dem Kleinen Grasbrook zu erreichen? Wenn ja, auf welche Weise soll dies ermöglicht werden? Wenn ja, wird ein Eintrittspreis für das Betreten des Geländes fällig? Inwieweit konkret der Zugang zum Areal ohne Sportstättentickets ermöglicht wird, kann zum derzeitigen Planungsstand noch nicht gesagt werden. Zu berücksichtigen ist neben der Kapazität des Parks und Sicherheitsfragen vor allem die Kapazität des ÖPNV. Sollte im weiteren Planungsprozess deutlich werden, dass insoweit die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, wäre ein solcher sportstättenunabhängiger Zugang zum Areal grundsätzlich denkbar. Die Frage möglicher „Eintrittspreise“ würde sich erst dann stellen. Drucksache 21/1152 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Sind außerhalb des Kleinen Grasbrooks bereits jetzt weitere Flächen für Public Viewing vorgesehen? Wenn ja, welche Flächen sind das, sind diese bereits final verortet, für wie viele Personen sind diese vorgesehen, wie soll der Zugang geregelt sein und wie groß sollen sie sein? Ist geplant, vor jeder Austragungsstätte die Möglichkeit zum Public Viewing zu geben? Grundsätzlich ist Public Viewing auch im übrigen Hamburger Stadtraum vorgesehen. Lage, Dimension und weitere Details sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definiert und werden in Abstimmung mit dem finalen Sportstätten- und Erschließungskonzept im weiteren Projektverlauf entwickelt. 6. Sollen – unabhängig von Public Viewing – bestimmte Flächen auf dem Kleinen Grasbrook während der Spiele für die Allgemeinheit zugänglich sein? Wenn ja, welche Flächen werden für die Allgemeinheit zugänglich sein? Siehe Antwort zu 4.