BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11521 21. Wahlperiode 12.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 04.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Asylbewerber 2017 Nach dem von extrem hohen Zugangszahlen geprägten Jahr 2015 verliefen die Jahre 2016 und 2017 in Bezug auf die nach Hamburg kommenden Flüchtlinge zwar durchaus weniger dramatisch, trotzdem wurden Hamburg noch immer 9.448 beziehungsweise 5.408 Flüchtlinge zugewiesen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat, 1. Wie stellt sich die Alters- und Geschlechtsstruktur der im Jahr 2017 zugewiesenen Flüchtlinge dar und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Die Hauptherkunftsländer der Hamburg zugewiesenen Personen können der folgenden Übersicht entnommen werden: Herkunftsland Personen Syrien 914 Afghanistan 837 Irak 614 Iran 380 Eritrea 353 Russische Föderation 310 Ghana 294 Somalia 191 Albanien 186 Türkei 116 Mazedonien 102 Serbien 54 Im Übrigen siehe Drs. Drs. 21/7828, 21/8017, 21/8192, 21/8312, 21/8375, 21/8557, 21/8752, 21/8934, 21/9195, 21/9357, 21/9472, 21/9654, 21/9757, 21/9896, 21/9984, 21/10092, 21/10400, 21/10677, 21/11001 und 21/11394 (monatliches Flüchtlingsmonitoring ). 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer wurden Hamburg im Jahr 2017 insgesamt zugewiesen und aus welchen Ländern stammen sie? Bei wie vielen wurde eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung veranlasst und wie war jeweils das Ergebnis? Im Jahr 2017 hat der Landesbetrieb Erziehung und Beratung 652 Personen nach § 42a SGB VIII vorläufig in Obhut genommen. Nach der Altersfeststellung gemäß § 42f SGB VIII verblieben 403 minderjährige unbegleitete Ausländer. Von diesen wurden 48 gemäß § 42b SGB VIII in andere Länder verteilt, 164 unbegleitete minderjährige Ausländer haben sich eigenmächtig aus der Inobhutnahme entfernt. Drucksache 21/11521 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die 652 vorläufig in Obhut genommenen Personen kamen aus folgenden Ländern: Herkunftsland Gesamt Afghanistan 124 Marokko 119 Somalia 84 Guinea 63 Eritrea 57 Gambia 29 Albanien 22 Algerien 19 Irak 13 Sudan 12 Syrien 12 Ägypten 11 Iran 9 Elfenbeinküste 7 Äthiopien 7 Libyen 7 Ghana 6 Sierra Leone 6 Serbien u. Montenegro 5 Benin 5 Jemen 3 Mazedonien 3 Liberia 3 Mali 2 Ungarn 2 Türkei 2 Rumänien 2 Vietnam 2 Russische Föderation 2 Libanon 2 Senegal 1 Tunesien 1 Äquatorialguinea 1 Jordanien 1 Nigeria 1 Bangladesh 1 Kamerun 1 Guinea-Bissau 1 Togo 1 Litauen 1 Indien 1 China 1 Gesamt 652 Das Verfahren zur Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Rahmen einer vorläufigen Inobhutnahme ist seit November 2015 bundeseinheitlich im § 42 f SGB VIII geregelt. Danach hat das Jugendamt (in Hamburg der Kinder- und Jugendnotdienst) das Alter der ausländischen Person durch Einsichtnahme in deren Ausweispapiere festzustellen oder hilfsweise mittels einer qualifizierten Inaugenscheinnahme einzuschätzen und festzustellen. In Zweifelsfällen hat das Jugendamt eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen. 2017 wurde in 96 Fällen eine solche ärztliche Untersuchung beim Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin, veranlasst. Hier wurde bei 51 Personen ein Alter von über 18 Jahren, bei 45 Personen ein Alter von unter 18 Jahren bestimmt. 3. Wie viele der zugewiesenen Flüchtlinge hatten keine Papiere bei sich? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11521 3 Diese Angabe wird statistisch nicht erfasst. Die Beantwortung der Frage würde die Durchsicht von circa 6.300 Ausländerakten erfordern; dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie viele sogenannte Duldungsantragsteller wurden Hamburg im Jahr 2017 zugewiesen, aus welchen Herkunftsländern kamen sie, wie viele erhielten davon eine Duldung, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese gewährt und für wie lange jeweils? 873 sogenannte Duldungsantragsteller wurden nach § 15a Aufenthaltsgesetz (Aufenth G) Hamburg zugewiesen. Die Hauptherkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsland Personen Ghana 265 Serbien 60 Albanien 55 Türkei 48 Mazedonien 46 Afghanistan 40 Ägypten 35 Iran 31 Nigeria 27 Somalia 21 Irak 11 Unbegleitete minderjährige Ausländer erhalten im Ankunftszentrum in der Regel eine Duldung gemäß § 12 AsylG in Verbindung mit § 60a AufenthG für zwei Monate. Andere Personen, die keinen Asylantrag stellen wollen und gemäß § 15a AufenthG anhand des Königsteiner Schlüssels verteilt werden, erhalten eine Duldung gemäß § 60a Aufenth G für einen Monat. Bezüglich der einzelnen Monate siehe Drs. 21/7828, 21/8192, 21/8557, 21/8934, 21/9357, 21/9757, 21/10400, 21/10677, 21/11001 und 21/11394. 5. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2017 in Hamburg insgesamt gestellt? 6. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2017 mit jeweils welchem Status positiv beschieden? Wie sieht in Hamburg für 2017 die Schutzquote insgesamt und nach Herkunftsländern aufgeschlüsselt aus? 7. Wie viele Asylanträge wurden abgelehnt? Wie viele Abgelehnte erhielten eine Duldung beziehungsweise wegen Vorliegen eines Abschiebungshemmnis doch noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Da die Zahlen für den Monat Dezember 2017 noch nicht vorliegen, kann noch keine Gesamtzahl genannt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/7828, 21/8017, 21/8192, 21/8312, 21/8375, 21/8557, 21/8752, 21/8934, 21/9195, 21/9357, 21/9472, 21/9654, 21/9757, 21/9896, 21/9984, 21/10092, 21/10400, 21/10677, 21/11001, 21/11394 (monatliches Flüchtlingsmonitoring). 8. Wie viele der Asylanträge wurden seit Inbetriebnahme des Ankunftszentrums dort vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entgegengenommen und welchen Clustern wurden sie jeweils zugeordnet? Wie viele der Asylanträge wurden innerhalb von 48 Stunden beschieden und wie viele davon positiv, wie viele negativ? 9. Wie viele Mitarbeiter beschäftigte das BAMF mit Stand Ende 2017 insgesamt in Hamburg und wie viele davon im Ankunftszentrum? Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. Nach einem Bericht des BAMF vom 18. Dezember 2017 zum Stand 30. November 2017 waren in der Außenstelle Hamburg insgesamt 112 Vollzeit- Drucksache 21/11521 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 äquivalente beschäftigt; wie viele davon im Ankunftszentrum, ist dem Bericht nicht zu entnehmen. 10. Wie viele vorbereitete, vollzogene und gescheiterte Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im Jahr 2017 insgesamt? Welche Gründe führten jeweils zum Scheitern? Im Jahr 2017 wurden insgesamt 1.988 Rückführungen vorbereitet. Davon konnten 1.211 Rückführungen vollzogen werden. 777 vorbereitete Rückführungen konnten zunächst nicht vollzogen werden. Zu den Gründen siehe Drs. 21/7828, 21/8017, 21/8192, 21/8312, 21/8375, 21/8557, 21/8752, 21/8934, 21/9195, 21/9357, 21/9472, 21/9654, 21/9757, 21/9896, 21/9984, 21/10092, 21/10400, 21/10677, 21/11001 und 21/11394 (monatliches Flüchtlingsmonitoring). 11. Wie viele behördlich festgestellte Ausreisen erfolgten im Jahr 2017? Bitte in freiwillige und überwachte Ausreisen untergliedern. Die Zahl der behördlich festgestellten Ausreisen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Art der Rückführung Anzahl Abschiebungen ins Herkunftsland 418 Überstellungen in Drittländer 190 Überwachte freiwillige Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigungen 603 Summe 1.211 Darüber hinaus gibt es eine unbestimmte Zahl von Personen, die ohne behördliche Kontrolle das Bundesgebiet verlässt.