BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11528 21. Wahlperiode 12.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 05.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Erhebliche Nachverdichtung auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 – 16 geplant – Wie kam es dort zu der massiven Wohnbebauung in der Vergangenheit? Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 – 16, auf dem bereits drei 13-stöckige Wohnhäuser stehen, zusätzliche 5- bis 7-geschossige Wohnhäuser mit über 100 Wohnungen zu bauen. Hierzu soll der Bebauungsplan Winterhude 18 geändert werden. Ein Entwurf dazu liegt durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 23 im Bezirk Hamburg-Nord bereits vor. Dieser sieht neben der massiven Nachverdichtung auch den Verlust eines großen Teils der Grünfläche zwischen den 13- geschossigen Hochhäusern und dem Mühlenkampkanal vor und greift damit in die Gewässer- und Erholungslandschaft massiv ein. Die auf dem Grundstück stehenden drei Hochhäuser wurden 1961 unter der Auflage gebaut, dass die um sie angelegten grünen Freiflächen erhalten bleiben. Das wurde im Bebauungsplan Winterhude 18 im Juni 1985 festgeschrieben . Nach Einsicht der Akten im Bauprüfungsamt des Bezirkes Hamburg -Nord sind außer den Bauanträgen keinerlei Unterlagen über den Vorlauf (Protokoll der Baukommissionen, Auflagen et cetera) zu diesem Bauvorhaben vorhanden. Eine Einsicht in entsprechende Protokolle im Staatsarchiv hat einige Hinweise dazu gegeben, dass der Wohnungsbau auf dem als Gewerbegebiet ausgewiesenen Gelände Ende der Fünfzigerjahre in einem komplizierten Abstimmungsverfahren zwischen Senat und Bezirk und nur mit Auflagen genehmigt worden war. Aus diesem Gründen ist es von Interesse, genau zu erfahren, warum die drei Wohnhochhäuser in diesem Gebiet genehmigt worden sind und unter welchen Auflagen, da die umliegende Bebauung deutlich weniger Geschosse umfasste und zur Alster hin kleine Stadthäuser. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am 29. Oktober 1959 wurde die Errichtung von drei 13-geschossigen Wohnhochhäusern mit 195 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 137 Stellplätzen von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde genehmigt. Für die Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse vom damals geltenden Baustufenplan Winterhude wurden Befreiungen erteilt. Die Befreiung für die Errichtung von 13 Geschossen wurde unter der Bedingung der gärtnerischen Gestaltung aller Freiflächen, inklusive der Bodenabdeckung der Tiefgarage, von der zuständigen Behörde im Baugenehmigungsverfahren erteilt. Drucksache 21/11528 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für das Plangebiet wurde mit dem Bebauungsplan Winterhude 18 vom 12. Juni 1985 neues Planrecht geschaffen. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des Plangebiets ein allgemeines Wohngebiet mit einer Zulässigkeit von 13 Vollgeschossen für die drei Wohnhochhäuser und einem Geschoss für ein weiteres Baufeld sowie eine Tiefgarage am Mühlenkampkanal fest. Damit ist der vorhandene Gebäudebestand bauplanungsrechtlich gesichert. Alle Entscheidungen der Bauverwaltung vor 1985 können daher aus bauplanungsrechtlicher Sicht als unbeachtlich angesehen werden. Entsprechende Unterlagen und Aussagen des Bau- und Verkehrsausschusses des Bezirkes liegen den zuständigen Stellen nicht mehr vor. Das Landesplanungsamt hat dem Vorhaben im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von 1959 zugestimmt. Eine vollständige Sichtung aller Unterlagen, die gegebenenfalls an unterschiedlichen Orten vorliegen, konnte in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgenommen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann, bei wem und von wem wurden Vorbescheidsanträge für die drei Hochhäuser auf der Fläche Dorotheenstraße 10 bis 16 gestellt und wie lauteten diese jeweils? Siehe Vorbemerkung. 2. Ist es richtig, dass die betreffende Fläche damals als Gewerbegebiet ausgewiesen war? Wenn ja, wann wurde diese Fläche mit welchen Auflagen umgewandelt, sodass die Hochhäuser gebaut werden konnten? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats dar? Die damalige Ausweisung des Baustufenplans Winterhude lautete Mischgebiet (M 4 g) beziehungsweise Geschäftsgebiet (G 4 g). Eine Umwandlung fand nicht statt und war auch nicht erforderlich, da die Bebauung im Befreiungswege genehmigt wurde. 3. Ist es richtig, dass der Bezirksausschuss des Bezirksamtes Hamburg- Nord damals nur unter der Bedingung zugestimmt hat, dass die Wohndichte von 450 E/ha eingehalten wird? Wenn ja, in welcher Form wurde dieser Beschluss im Rahmen der Umwandlung der Fläche berücksichtigt? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats dar? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen ist eine maximale Wohndichte von 450E/ha nicht Bestandteil des Bebauungsplans. 4. Unter welchen Auflagen wurden damals die drei Hochhäuser genehmigt und wie viele Stockwerke wurden wann jeweils von welcher Dienststelle genehmigt? 5. Dem Bau- und Verkehrsausschuss wurde im Jahre 1958 mitgeteilt, dass drei neungeschossige Hochhäuser beantragt seien. Wann wurde die Anzahl der Geschosse auf elf erhöht und wann auf 13 Geschosse und welche Auflagen waren jeweils mit der Erhöhung der Anzahl der Geschosse verbunden? 6. Dem Bau- und Verkehrsausschuss wurde im Jahre 1958 auch mitgeteilt, dass durch den Bau der Hochhäuser sichergestellt sei, dass die restlichen Flächen als Freiflächen erhalten bleiben und zudem die Möglichkeit bestehe, entlang dem Mühlenkampkanal einen Fußgängerweg anzulegen und entsprechend einzugrünen. In welcher Form wurden diese Zusagen von der für die Genehmigung des Bauantrages zuständigen Dienststelle im Rahmen des Bauantrages beziehungsweise des erforderlichen B-Planverfahrens berücksichtigt beziehungsweise umgesetzt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11528 3 7. Aus welchen Gründen war der Landesplanungsausschuss ursprünglich im Jahre 1958 gegen die Wohnbebauung auf der besagten Fläche und aus welchen Gründen hat er dann schließlich doch den beiden Vorbescheidsanträgen zugestimmt? Siehe Vorbemerkung.