BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11533 21. Wahlperiode 12.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 05.01.18 und Antwort des Senats Betr.: China stoppt Abfallimporte – Welche Folgen hat das für Hamburg? Am 18.Juli 2017 hat China der Welthandelsorganisation mitgeteilt, dass das Land ab 2018 nicht mehr der Mülleimer der Welt für Kunststoffe, Altpapier und Elektroschrott sein wird. Mittelweile sind fast sechs Monate seit dieser Ankündigung vergangen. Wie steht es dabei um Hamburg? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die von der chinesischen Regierung an die Welthandelsorganisation (WTO) abgegebene Meldung über die Beschränkung von Abfallimporten beinhaltet unter den dort aufgeführten Abfällen unter anderem Kunststoffabfälle aus Haushalten (zum Beispiel Abfälle aus Ethylen, Styrol, Vinylchlorid und Propylen), unsortiertes Altpapier, verschiedene Alttextilarten sowie bestimmte Vanadiumschlacken und andere Metallschlacken und -rückstände. Eine genaue Bezeichnung ist derzeit nicht möglich, da bei der Benennung keine der international gültigen Abfallcodes verwendet worden sind. Die Mitgliedstaaten und namhafte internationale Verbände haben bei der EU-Kommission hinsichtlich der Umsetzung der chinesischen Importbeschränkungen sowie der daraus entstehenden Folgen für den hiesigen Markt um nähere Informationen und Vollzugshinweise gebeten. Zuständig ist die Generaldirektion Handel der EU-Kommission . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH), wie folgt: 1) Wie viel Müll, der in Hamburg verursacht wurde, wurde in den letzten fünf Jahren nach China exportiert? (Bitte nach Jahren und der Abfallart aufschlüsseln und die jeweiligen Mengen angeben.) a) Falls Müll exportiert wurde, welche Maßnahmen wurden seit Juli 2017 ergriffen, um den Importstopp aufzufangen? Der Export von Abfällen zur Beseitigung und von gefährlichen Abfällen zur Verwertung aus der EU nach China ist generell nach der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen verboten. Soweit private Unternehmen ungefährliche Abfälle zur Verwertung nach China exportieren, ist dies unter Beachtung der Verordnung (EG) Nummer 1418/2007 über die Verbringung von Abfällen in Drittstaaten erlaubt, unterliegt aber keiner Nachweispflicht, sodass die zuständigen Abfallbehörden keine Kenntnis über mögliche Verbringungsmengen haben. Die SRH hat keine Abfälle nach China exportiert. 2) Laut „Hamburger Abendblatt“ sind 24 Abfallarten von dem Importstopp betroffen. Drucksache 21/11533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Wie hoch war das Aufkommen dieser Abfallarten in Hamburg in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Arten aufschlüsseln und die jeweiligen Mengen angeben.) Die von China ausgesprochenen Importbeschränkungen richten sich nicht nach den international üblichen Abfalleinstufungen und sind daher mit den hier geführten Statistiken nicht abbildbar. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die Abfallströme Kunststoff und Altpapier von den Beschränkungen betroffen sein werden. Zum Aufkommen Daten aus der Siedlungsabfallstatistik: http://www.hamburg.de/recycling/ 4793242/statistik-siedlungsabfaelle/. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b) Wie hoch sind die Kapazitäten der Recyclinghöfe, um diese 24 Abfallarten zu verarbeiten? c) Wie viele freie Kapazitäten sind vorhanden? Auf den Recyclinghöfen der SRH werden keine Abfälle im Sinne der Fragestellung verarbeitet. 3) Wie viele dieser 24 Abfallarten wurden in 2017 über den Hamburger Hafen exportiert? (Bitte nach Zielländern aufschlüsseln und die Mengen angeben.) Im 1ersten Halbjahr 2017 wurden 407.212 Tonnen „sonstige Abfälle und Sekundärrohstoffe “ über den Hamburger Hafen nach China versandt. Auswertungen für das zweite Halbjahr sind noch nicht abschließend erfolgt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung .