BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11541 21. Wahlperiode 16.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 08.01.18 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank – Wie läuft die finale Phase des Verkaufsverfahrens und mit wie viel Garantieprämie kann Hamburg noch rechnen? (II) Die Zwischenholding HSH Beteiligungs Management GmbH (HoldCo) hat die HSH Nordbank (OpCo) von großen Teilen der bislang durch die Bank für die Ländergarantie an die hsh finanzfonds AöR zu zahlenden Prämien entlastet. Diese jährlich zu leistende Prämie setzt sich zusammen aus 4 Prozent sogenannter Grundprämie und 3,85 Prozent Zusatzprämie in Verbindung mit einem Besserungsschein, jeweils bezogen auf die gesamte Garantiesumme von zehn Milliarden Euro. Die HoldCo übernimmt dabei einen Großteil der wiederum unterteilten Grundprämie insbesondere für den in Anspruch genommenen Teil der Garantie sowie die Zusatzprämie. Teile der Forderungen der Länder nach Grundprämie sowie insbesondere der Zusatzprämie für die Garantie unterliegen einem Besserungsschein, der ab einer harten Kernkapitalquote (CET1-Quote) auf konsolidierter Ebene (HoldCo + OpCo) von 10 Prozent greift.1 Die Finanzinformation der HSH Nordbank zum 3. Quartal 2017 stellt dar, dass diese CET1-Quote per 30.09.2017 bei 10,4 Prozent lag, der Besserungsschein mithin aufleben müsste.2 Gemäß Senatsantwort in Drs. 21/11401 bestehen zusätzlich zu den 158,6 Millionen Euro Grundprämienverbindlichkeiten der HoldCo aus dem Jahr 2016 weitere rund 197 Millionen Euro Grundprämienverbindlichkeiten und Stundungszinsen für den Zeitraum bis zum 30.09.2017. Hinzu kommen potenzielle weitere Grundprämienverpflichtungen im Umfang von circa 1,8 Milliarden Euro für ein Szenario der Vollinanspruchnahme der Ländergarantie bis zum Jahr 2022. In Summe stehen hier also nach Abzug einer bereits von der HSH Nordbank geleisteten Abschlagszahlung in Höhe von 210 Millionen Euro bis zu circa 1,95 Milliarden Euro Grundprämienforderungen aus, die – bei Fortführung der Garantie – im Sinne der Beihilfefreiheit mindestens gezahlt werden müssten; und zwar durch einen ausreichend hohen Verkaufserlös oder entsprechende Reduzierung der noch auszuzahlenden Garantie. Diese Summe fällt umso geringer aus, je früher die Garantie voll in Anspruch genommen wird. Dabei können jedoch bei einer hieraus resultierenden , ausreichenden Verbesserung der harten Kernkapitalquote weitere Forderungen nach Zusatzprämie wieder aufleben. Wie zudem „Das Handelsblatt“ Ende Dezember 2017 unter Berufung auf Reuters beziehungsweise „eine mit den Verhandlungen vertraute Person" 1 Vergleiche unter anderem Erwägungsgründe (73) sowie (90) bis (92) in Anlage 1 der Drs. 21/7385. 2 Vergleiche https://www.hsh-nordbank.de/media/pdf_3/investorrelations/geschaeftsber/2017 _3/finanzinformationen_3/q3_2017_finanzinformation.pdf, Seite 13. Drucksache 21/11541 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 berichtete, sollten die potenziellen Käufer der HSH Nordbank bis zum 05.01.18 „finale Offerten“ abgeben und die Länder wollten schließlich bis Mitte Januar 2018 eine Entscheidung treffen.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH sowie der HoldCo wie folgt: 1. Wird derzeit mit einer früheren Vollinanspruchnahme der Sunrise- Garantie als bis zum Jahr 2022 gerechnet? Wenn ja, bis wann soll diese voll in Anspruch genommen sein? a. Wie hoch liegt in diesem Szenario der Rückstellungsbedarf der HoldCo für noch zu leistende Grundprämienverpflichtungen? b. Wie hoch liegt infolgedessen die harte Kernkapitalquote (CET1- Quote) des Gesamtkonzerns aus HoldCo und HSH Nordbank (Op- Co)? Die tatsächliche Inanspruchnahme der Garantie ergibt sich aus der Geschäftsentwicklung der HSH. Nach der zuletzt von der Bank beschlossenen offiziellen Mittelfristplanung 2017 erfolgt eine vollständige Inanspruchnahme bis 2022. 2. Ab welcher maximalen Rückstellungshöhe für Grundprämienverpflichtungen sowie möglicher Zusatzprämienverpflichtungen der HoldCo wird eine Common-Equity-Quote des Gesamtkonzerns aus HoldCo und HSH Nordbank (OpCo) von 10 Prozent erreicht beziehungsweise überschritten ? 3. In welchem maximalen Umfang haben die Länder nach derzeitigem Planungsszenario Anspruch auf Zusatzprämie für die „im Rahmen der Garantie abgerechneten Verluste“?4 In welchem Umfang können diese nach derzeitigem Planungsstand maximal zur Bildung entsprechender Rückstellungen führen, damit die CET1-Quote auf konsolidierter Ebene nicht unter 10 Prozent sinkt? Die entsprechenden Quoten hängen nicht nur von den theoretisch zu leistenden Prämienzahlungen , sondern auch von anderen Kennzahlen der weiteren Geschäftsentwicklung der HSH ab. Grundsätzlich nimmt mit einer längeren Laufzeit der Garantie die Höhe der prognostizierten Rückstellungen zu. Der Zeitraum, für den die Zusatzprämie zu zahlen ist, kann sich verkürzen, wenn die Garantie vorzeitig vollständig in Anspruch genommen wird. Der für die Zusatzprämie über die Gesamtlaufzeit tatsächlich zu entrichtende Betrag wird daher erst feststehen, wenn die Garantie vollständig abgewickelt worden ist (siehe Drs. 21/7385, Anlage 1). 4. Ist ein möglicher Verkaufspreis der Bank unterhalb der offenen Grundprämienverpflichtungen der HoldCo – bezogen auf entsprechende Verbindlichkeiten sowie gegebenenfalls Rückstellungen bei Fortführung der Garantie – nach Abzug der von der HSH Nordbank bereits gezahlten 210 Millionen Euro aus Sicht des Senats beihilferechtlich genehmigungsfähig ? Wenn ja, warum? Siehe Drs. 21/7385 und 21/11401. Die Prämienverpflichtungen wurden auf die HoldCo übertragen, um die HSH Nordbank zu entlasten. Sie sollen vorrangig aus dem Verkaufserlös beglichen werden, den die HoldCo beim Verkauf ihrer Beteiligung an der HSH erzielt. Ein mit der Privatisierung zu erzielender positiver Verkaufspreis muss der Summe der gestundeten Prämienverpflichtungen dabei nicht entsprechen oder diese 3 Vergleiche http://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/verkauf-derlandesbank -frist-fuer-hsh-nordbank-gebote-laeuft-anfang-januar-ab/20800760.html. 4 Vergleiche Erwägungsgrund (25) in Anlage 1 der Drs. 21/7385. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11541 3 sogar übersteigen, um im Sinne der zweiten EU-Beihilfeentscheidung genehmigungsfähig zu sein. 5. Wie viele „finale Offerten“ für die HSH Nordbank liegen den Ländern nunmehr vor? a. Bis wann will der Senat die Entscheidung über die Auswahl eines Kaufangebots treffen? b. Wann wird er seine Entscheidung kommunizieren, wann in welcher Form die Bürgerschaft informieren? Siehe Drs. 21/11401.