BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11543 21. Wahlperiode 16.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 08.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Kosten für geförderten Wohnungsbau in Hamburg Die Freie und Hansestadt Hamburg verzeichnet, insbesondere durch das Konzept „Wachsende Stadt“, seit Jahren ein kontinuierliches, deutliches Bevölkerungswachstum. Diese insgesamt sehr erfreuliche Entwicklung erfordert ein stetiges und nachhaltiges Handeln auf dem Wohnungsmarkt, um den neuen, zusätzlichen Einwohnern adäquaten Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. In den vergangenen Jahren gab es folgerichtig auf dem Wohnungsmarkt in Hamburg eine erhebliche Bautätigkeit. Tausende neue Wohneinheiten wurden realisiert und viele weitere sind bereits genehmigt. Seit mehreren Jahren wird insbesondere bei größeren Bauvorhaben mit mehr als 40 Wohneinheiten darauf geachtet, dass dem „Vertrag für Hamburg“ entsprechend ein sogenannter Drittelmix aus Eigentumswohnungen, frei finanzierten Mietwohnungen und geförderten Mietwohnungen realisiert wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) wie folgt: 1. Wie viele Wohnungen wurden in Hamburg seit 2010 mit öffentlicher Förderung neu hergestellt? Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren und Förderwegen. Jahr 1. Förderweg, fertiggestellte Wohnungen 2. Förderweg, fertiggestellte Wohnungen 2010 446 - 2011 1.182 - 2012 608 - 2013 1.330 - 2014 2.005 34 2015 2.148 42 2016 2.127 306 Quelle: IFB Die Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor. 2. Wie viele Wohnungen wurden in Hamburg seit 2010 mit öffentlicher Förderung bereits baugenehmigt, deren Bau bisher noch nicht begonnen oder noch nicht fertiggestellt worden ist? Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren und Förderwegen. Drucksache 21/11543 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Inwieweit für die geförderten, aber noch nicht gebauten Mietwohnungen eine Baugenehmigung des zuständigen Bezirksamts vorliegt, wurde bis Anfang 2017 nicht systematisch erfasst. Eine Auswertung ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, weil hierzu für rund 5.300 Wohnungen des 1. und 2. Förderweges aus den Förderjahren von 2010 bis 2016, mit deren Bau bis Ende November 2017 noch nicht begonnen wurde oder die bis dahin noch nicht fertiggestellt waren, ein händischer Abgleich zwischen den Akten der Baugenehmigungen und den Förderakten der IFB erfolgen müsste. Die Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor. 3. Wie hoch war der Gesamtbetrag der öffentlichen Förderung für neu hergestellte Wohnungen in Hamburg insgesamt und je Wohnung seit 2010? Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren und Förderwegen. Folgende Förderbarwerte wurden bewilligt: Jahr 1. Förderweg gesamt in € 1. Förderweg pro Wohnung in € 2. Förderweg gesamt in € 2. Förderweg pro Wohnung in € 2010 68.877.000 44.523 - - 2011 96.706.838 43.958 1.024.919 40.997 2012 97.541.885 46.559 993.155 39.726 2013 90.860.127 49.381 7.832.052 47.181 2014 101.164.724 50.032 13.025.054 40.959 2015 100.996.555 (165.790.689*) 53.128 (57.407*) 4.921.516 35.154 2016 113.632.468 (181.391.708*) 58.423 (61.240*) 13.353.247 38.705 * mit Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen Quelle: IFB Die Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor. 4. Waren die bereitgestellten Mittel für den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen auskömmlich oder wurden mehr Fördermittel beantragt als bewilligt werden konnten? Gab es Beschwerden von Investoren, dass die bereitgestellten Mittel nicht auskömmlich waren? Die Mittel waren auskömmlich. Im Übrigen: entfällt. 5. Wurden und/oder werden städtische Grundstücke im Rahmen von sogenannten Konzeptausschreibungen zu vergünstigten Preisen an Investoren verkauft, weil diese darauf geförderten Wohnungsbau realisieren werden oder bereits realisiert haben? Wenn ja, bitte die betreffenden Grundstücke auflisten und die jeweils realisierte oder geplante Gesamtzahl an Wohneinheiten angeben und aufschlüsseln nach Eigentumswohnungen, frei finanzierten Mietwohnungen und geförderten Mietwohnungen sowie den jeweiligen Förderweg. Der Verkehrswert eines Grundstücks ist grundsätzlich der Marktwert, der sich im Rahmen einer Konzeptausschreibung ergibt. Im Übrigen siehe Drs. 20/14365. 6. Hat der Senat Anhaltspunkte dafür, dass Projektentwickler bei Bauvorhaben , in deren Rahmen der sogenannte Drittelmix aus Eigentumswohnungen , frei finanzierten Mietwohnungen und geförderten Mietwohnungen umgesetzt wurde oder umgesetzt werden soll, die Erstellungskosten der geförderten Wohnungen durch höhere Erlöse aus dem Verkauf der Eigentumswohnungen und/oder Mietansätze der frei finanzierten Mietwohnungen im Rahmen einer Mischkalkulation quer subventionieren? Wenn ja, in welcher Größenordnung erfolgt diese Quersubventionierung ? Wenn nein, woher nimmt der Senat die Gewissheit, dass es keine solche Mischkalkulation gibt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11543 3 Im Gebotsverfahren liegt die Preisgestaltung für das Grundstück im Ermessen des Investors.