BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11545 21. Wahlperiode 16.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Franziska Grunwaldt (CDU) vom 08.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Organisierter Sozialbetrug mit Südosteuropäern auch in Hamburg? (II) Die Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11357 bietet Raum für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG i.V.m. § 11 Absatz 1 Satz 1 FreizügG/EU wurden seit 2016 jährlich durchgeführt? Die Polizei erfasst Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Delikte im Sinne der Fragestellung werden in der PKS unter der PKS-Schlüsselnummer 7253 abgebildet. PKS-Jahresdaten für das Jahr 2017 sind bisher nicht qualitätsgesichert, ein Datenabgleich mit dem Bundeskriminalamt steht noch aus. Es werden daher die kumulativen Daten für den Zeitraum Januar bis September genannt. Jahr 2016 Januar bis September 2017 erfasste Fälle 198 136 aufgeklärte Fälle 196 136 Aufklärungsquote in % 99,0 100,0 2. Wie viele Verurteilungen wegen Verstoßes gegen § 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG i.V.m. § 11 Absatz 1 Satz 1 FreizügG/EU hat es seit 2016 jährlich gegeben? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA wird nicht zuverlässig erfasst, ob Verfahren, welche wegen des Verdachts einer Straftat gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geführt werden, im Zusammenhang mit den für Unionsbürger geltenden Freizügigkeitsregelungen stehen. In der PKS werden die Fälle lediglich anonymisiert erfasst, sodass die entsprechenden Aktenzeichen auch auf diesem Wege nicht ermittelt werden können. Für eine zuverlässige Auskunft müssten daher mehrere Hundert Verfahrensakten , die seit dem Jahr 2016 unter dem Tatvorwurf einer Straftat nach § 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG in MESTA notiert wurden, händisch ausgewertet werden . Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch in der Justizstatistik wird hinsichtlich der Verurteilungen nicht differenziert, nach welchen Tatbeständen innerhalb des § 95 AufenthG eine Verurteilung erfolgte und ob diese in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern FreizügG/EU erging. Drucksache 21/11545 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Verfahren zur Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Absatz 7 FreizügG/EU wegen Vortäuschens der Voraussetzungen dieses Rechts durch Verwendung von gefälschten oder verfälschten Dokumenten oder durch Vorspiegelung falscher Tatsachen wurden seit 2016 jährlich eingeleitet? Nach einer Auswertung des ausländerbehördlichen IT-Verfahrens wurde seit 2016 in insgesamt 19 Fällen (2016: vier Fälle, 2017: 14 Fälle, bis einschließlich 9. Januar 2018: ein Fall) der Verlust des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Absatz 7 FreizügG/EU festgestellt. Über eingeleitete Verfahren, die nicht in einen Bescheid zur Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit münden, wird keine Statistik geführt.