BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11547 21. Wahlperiode 16.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 08.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Mit wie vielen Flüchtlingen mit Unterbringungsbedarf rechnet der Senat für das Jahr 2018? (II) In Drs. 21/10993 vom November 2017 betonte der Senat mehrfach, dass er noch nicht in der Lage sei, Aussagen für das Jahr 2018 zu treffen. Vielleicht ist dies jetzt, im Januar 2018, endlich möglich? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen zum Teil auf Grundlage von Angaben der Lawaetzwohnen & leben gGmbH, des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbands Hamburg e.V. sowie f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Für Ende 2017 rechnete der Senat mit rund 29.200 in Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) und öffentlich-rechtlichen Folgeunterkünften (örU) untergebrachten beziehungsweise unterzubringenden Flüchtlingen. Die Quote des Unterbringungsbedarfs der Neuankömmlinge lag im Jahr relativ konstant bei rund 60 Prozent, was deutlich unter den Vorjahreswerten liegt. Eine statistische Auswertung der Gründe für den gesunkenen Unterbringungsbedarf liegt dem Senat allerdings nicht vor. Gleichzeitig ist der Familiennachzug im Jahr 2017 allerdings niedriger als erwartet ausgefallen, sodass der Familiennachzug nicht das alleinige Argument für die Entwicklung sein kann. Auch wenn der Senat über keine statistische Auswertung verfügt: Kann er weitere Gründe anführen, warum der Unterbringungsbedarf bei den Neuankömmlingen deutlich gesunken ist? Entsprechende Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden nicht vor. 2. Mit wie vielen neuen Flüchtlingen insgesamt und mit wie vielen Neuankömmlingen mit Unterbringungsbedarf rechnet der Senat für das Jahr 2018? Wie viele Plätze werden demzufolge für das Jahr 2018 in EA und wie viele in örU insgesamt benötigt? Auf welchen Annahmen basieren diese Prognosen? Eine aktualisierte Prognose des Unterbringungsbedarfes wird derzeit vorbereitet, ist aber noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/10993. Eine Prognose des zuständigen BAMF für das Jahr 2018 liegt nicht vor. 3. Drs. 21/10993 informiert darüber, dass im Jahr 2017 nach Erkenntnis des Senats bis Ende Oktober 714 Flüchtlinge aus Erstunterkünften und 2.773 Flüchtlinge aus örU in regulären Wohnraum gezogen sind. Allerdings verfügten Ende Oktober 2017 bereits 14.696 der Flüchtlinge in örU, also 60 Prozent der dort lebenden Flüchtlinge, über eine Wohnberechtigung . Drucksache 21/11547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Hat der Senat sich für das Jahr 2018 Ziele gesetzt, wie viele Flüchtlinge im Laufe des Jahres in regulären Wohnraum wechseln sollen, und Maßnahmen entwickelt, wie er dieses Ziel erreichen will? Wenn ja, welche Ziele und Maßnahmen (außer dem an dieser Stelle vom Senat gern angeführten, aber viel zu wenig ambitionierten Gesamtkonzept zur besseren Versorgung von vordringlich Wohnungsuchenden ) sind vorgesehen? ^ Wenn nein, warum gibt es keine Ziele und Maßnahmen in diesem Bereich? Wohnberechtigten Flüchtlingen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung stehen grundsätzlich die gleichen Angebote und Maßnahmen offen wie den übrigen Bewohnern öffentlich-rechtlicher Unterbringung. Die Bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle (BFW) stellen hier das zentrale Bindeglied zum Wohnungsmarkt dar. Die Wohnungsvermittlung findet insbesondere auf Basis der zwischen den zuständigen Behörden und der Wohnungswirtschaft geschlossenen Kooperationsverträge statt. Im Übrigen siehe hierzu Drs. 21/10281 (Integrationskonzept 2017), veröffentlicht unter: http://www.hamburg.de/contentblob/128792/4fa13860dcb7a9deb4afdfb989fc78e2/ data/konzept.pdf. b. In Drs. 21/10993 verweist der Senat auch auf das Projekt Stiftung Wohnbrücke. Wie viele Flüchtlinge hat das Projekt im Jahr 2016 und im Jahr 2017 jeweils in privaten Wohnraum vermittelt? Gelder in welcher Höhe aus welchen Quellen erhielt die Stiftung für diese Tätigkeit vom Senat in den Jahren jeweils? Im Jahr 2016 wurden 250 und im Jahr 2017 138 Personen vermittelt. Im Jahr 2016 finanzierte sich die Wohnbrücke Hamburg ausschließlich über Spenden. Im Jahr 2017 erhielten die Lawaetz-wohnen & leben gGmbH für die Wohnbrücke Hamburg Koordinierungsstelle sowie der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. für die Ausbildung und Betreuung von Lotsinnen und Lotsen insgesamt 119.220 Euro aus dem Integrationsfonds (Drs. 21/6914). Im Übrigen siehe Drs. 21/6914 und Drs. 21/6387. 4. An welchen Standorten werden im Jahr 2018 EAs und örU eröffnet? Bitte mit Angabe der jeweiligen Kapazitäten, des Trägers und der geplanten Laufzeit sowie nach Monaten aufgeschlüsselt an dieser Stelle ohne Verweis auf http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte angeben. Im Jahr 2018 sollen nach derzeitigen Planungen folgende öffentlich-rechtliche Unterkünfte (örU) eröffnet werden: Standort Geplante Inbetriebnahme Geplante Kapazität Laufzeit in Jahren Björnsonweg 39 2. Quartal 2018 192 7 Binnenfeldredder / Bünt März 2018 264 10 Hagendeel 60 - Baufeld A + B 2. Quartal 2018 528 10 Holsteiner Chaussee 389, Dreiecksfläche 2. Quartal 2018 168 5 Große Bahnstraße 50 März 2018 203 15 Kieler Straße 263-265 2. Quartal 2018 308 15 Krausestraße 96a LEB - Erweiterung 4. Quartal 2018 58 3 Loogestraße 4. Quartal 2018 104 10 Papenreye / Borsteler Bogen „Pehmöllers Garten“ 3. Quartal 2018 400 24 Averhoffstraße 38 2. Quartal 2018 311 15 Kelloggstraße 35 2. Quartal 2018 148 15 Kielkoppelstraße 16 c Februar 2018 88 3 Eulenkrugstraße 3. Quartal 2018 260 14 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11547 3 Die Inbetriebnahme des Standortes Suurheid ist im März 2018 geplant, zu den Standorten der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen siehe Drs. 21/10168. Die Eröffnung von Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) ist nicht geplant. Betreiber der Einrichtungen wird f & w fördern und wohnen AöR (f & w) mit Ausnahme des Standortes Suurheid, siehe http://www.hamburg.de/zkf-pressemeldungen/ 9978062/2017-11-29-zkf-awo-betreibt-folgeunterkunft-suurheid-in-rissen/. 5. Ist der Bau weiterer EA oder örU in Planung? Wenn ja, wie viele Plätze werden warum zusätzlich benötigt und welche Standorte sind mit jeweils wie vielen Plätzen in der Prüfung? Wenn nein, warum ist der Senat der Meinung, dass das Angebot an Plätzen für das Jahr 2018 und darüber hinaus ausreichend ist? Aufgrund der Schließung von befristeten Standorten ist die Inbetriebnahme von weiteren 560 örU Plätzen geplant. Weitere Planungen sind abhängig von der Prognose der Zugangszahlen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. An welchen Standorten werden im Jahr 2018 EA und örU geschlossen? Bitte mit Angabe der jeweiligen Kapazitäten, des Trägers und des Grundes für die Schließung des jeweiligen Standorts sowie nach Monaten aufgeschlüsselt an dieser Stelle ohne Verweis auf http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte angeben. Im Jahr 2018 sollen nach derzeitigen Planungen – vorbehaltlich der von der Prognose des Unterbringungsbedarfs (siehe Antwort zu 2.) abhängigen weiteren Kapazitätsplanung – folgende EA außer Betrieb genommen werden: Standort Geplantes Außerbetriebnahmedatum Kapazität Betreiber Schnackenburgallee Ab 3. Quartal bis spätestens im 4. Quartal 2018 900 f & w Papenreye 1 a 31.03.2018 300 Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Flagentwiet 30.06.2018 600 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Kreisverband (KV) Harburg Vogt-Kölln-Straße 30.06.2018 350 DRK KV.- Harburg Neuland I 31.01.2018 400 DRK KV.- Harburg Oskar-Schlemmer-Straße 4. Quartal 2018 70 Arbeiterwohlfahrt Fiersbarg 8 4. Quartal 2018 452 Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) Die Außerbetriebnahme steht in Abhängigkeit zur Zugangsentwicklung 2018 und zu der weiteren Kapazitätsplanung. 7. In Drs. 21/10993 sah sich der Senat leider nicht in der Lage zu beantworten , bei welchen Flüchtlingsunterkünften jeweils wann im Jahr 2018 die Betreiberverträge auslaufen. Daher erneut: Bei welchen Standorten ist das im Jahr 2018 der Fall? Bitte mit Angabe des Standorts, des Trägers , der Platzzahl und dem jetzigen Stand der Planung, ob es zu einer Vertragsverlängerung kommen wird und ob bereits entsprechende Verhandlungen laufen. Standort Betreiber Kapazität Mindestvertragslaufzeit (siehe Drs. 21/11126) Geplante Schließung Papenreye ASB 300 01.10.2017 31.03.2018 Neuland I DRK KV.- Harburg 300 07.05.2017 31.01.2018 Flagentwiet DRK KV.- Harburg 600 10.12.2017 30.06.2018 Vogt-Kölln-Straße DRK KV.- Harburg 350 30.12.2017 30.06.2018 Schmiedekoppel ASB 950 07.07.2018 Offen Fiersbarg JUH 452 25.05.2018 4. Quartal Neuer Höltigbaum Malteser Hilfsdienst 560 04.10.2018 offen Kaltenkirchener Str. DRK KV.-Altona- Mitte 150 02.12.2018 offen Drucksache 21/11547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bei einer Fortführung des Betriebs einzelner Standorte ist der weitere Kapazitätsaufbau der örU zu berücksichtigen. 8. Im Ausschuss Öffentliche Unternehmen hieß es, dass auch für EA eine Kostenpauschale wie in örU in Planung sei. Ist dies der Fall? Wenn ja, ab wann soll sie gelten, wie soll sie ausgestaltet sein, was sind die Hintergründe für die Umstellung und wie sind die Reaktionen der Unterkunftsbetreiber? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 9. Im Jahr 2018 werden die Gebühren für örU angehoben. a) Welche Leistung ist mit dieser Gebühr abgegolten? b) Welche weiteren Kosten fallen beim Betrieb der örU noch an und werden durch wen aus welcher Quelle in welcher Form beglichen? Die Unterbringung in einer örU zur Vermeidung von Obdachlosigkeit umfasst die Bereitstellung der Unterkunft, Heizung, Wasser, Reinigung der Gemeinschaftsräume und eine Betreuung durch das Unterkunfts- und Sozialmanagement. Die Gebühr wird nur für belegte Plätze erhoben. Kosten, die für nicht belegte Plätze entstehen, werden nicht durch Gebührenerlöse gedeckt, ebenso nicht Planungskosten für nicht realisierte Standorte, Kosten im Zusammenhang mit Kapazitätsanpassungen, zum Beispiel Lagerkosten für Container, die zwischenzeitlich nicht an Standorten verwendet werden konnten, sowie Rückbaukosten. Letztere waren durch die Inanspruchnahme von gebildeten Rückstellungen aufwandsneutral. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. e). c) Wie hoch war im Jahr 2017 der Kostendeckungsgrad der Gebühr und wie hoch wird er voraussichtlich im Jahr 2018 sein? Der Jahresabschluss für 2017 ist noch nicht erfolgt. Der Kostendeckungsgrad kann daher noch nicht angegeben werden. Für 2018 wird ein Kostendeckungsgrad von circa 88 Prozent erwartet. d) Wie hoch wäre die Gebühr pro Monat, wenn der Senat, wie vom Rechnungshof gefordert, eine kostendeckende Gebühr erheben würde? Und warum ist sie nicht kostendeckend? Die Gebühr von 587 Euro ist auf Basis 2016 kostendeckend. Der erwartete Kostendeckungsgrad von circa 88 Prozent ergibt sich aus unterstellten Kostensteigerungen (3 Prozent p.a.) und dem Anteil der untergebrachten Personen, die nur die reduzierte Gebühr bezahlen müssen oder von der Gebühr befreit sind. e) Wird f & fördern und wohnen AöR als Betreiber der meisten örU die Differenz der nicht kostendeckenden Gebühr in irgendeiner Form erstattet? Wenn ja, durch welche Stelle in welcher Form in welcher Höhe aus welcher Quelle mit welchem Argument? Die Kosten der örU werden durch die BASFI finanziert (siehe Drs. 21/7422). Die Gebührenerlöse für von f & w betriebene Standorte werden im Rahmen der Finanzierung verrechnet, das heißt, sie verbleiben bei f & w und werden von den Kosten abgesetzt . Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit muss die Finanzierung der örU unabhängig von der Höhe der Gebühren gesichert werden.