BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1155 21. Wahlperiode 04.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Detlef Ehlebracht, Dr. Ludwig Flocken, Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 27.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Illegale Autorennen in Hamburg Bundesweit gelangen illegale Autorennen in die Schlagzeilen. In Köln kamen in diesem Jahr bisher drei Unbeteiligte ums Leben. Nach jüngsten Medienberichten lieferten sich in der vergangenen Woche zwei Raser auf Hamburgs Hauptstraßen ein Rennen und gefährdeten massiv andere Verkehrsteilnehmer . Seit Jahren ist der Hamburger Innenstadtbereich, wie am Jungfernstieg und am Ballindamm, Schauplatz illegaler Autorennen. Ein Jahr zuvor wurde ein junger Mann so schwer verletzt, dass dieser ins Koma fiel. Autorennen sind rechtlich im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 29 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgrund des hohen Risikos für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer verboten. Seit 2010 registriert die Polizei sukzessiv anwachsende Aktivitäten illegaler Autorennen in Hamburg. Es gibt zahlreiche, bekannte Treffpunkte für diese Rennen, jedoch sind bisher keine konkreten und geeigneten Gegenmaßnahmen zur Unterbindung dieser Rennen zu erkennen. Die Fragen beziehen sich jeweils auf den Zeitraum ab 2010 sinngemäß auf die von der Polizei erfassten organisierten illegalen Autorennen, die „CruiserSzene “ und spontane Wettfahrten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Polizei über Vorfälle illegaler Straßenrennen seit 2010 vor? Sofern möglich, bitte aufführen nach den bei der Polizei zu unterscheidenden Phänomenen organisierter illegaler Autorennen , „Cruiser-Szene“ und spontane Wettfahrten. Erkenntnisse zu Planungen von organisierten illegalen Autorennen, die das Bundesgebiet betreffen, werden durch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zentral gesammelt und an die Länder weitergegeben. Hamburg ist davon nur selten betroffen. Für zahlreiche der zunächst gemeldeten illegalen Veranstaltungen werden im Nachgang von den Veranstaltern Genehmigungen beantragt und von der Straßenverkehrsbehörde Auflagen erteilt. So ist zuletzt am 26. Mai 2015 eine Veranstaltung mit dem Namen „Gumball 3000“ durch den Kreis Ostholstein genehmigt worden, bei der circa 80 Fahrzeuge aus Skandinavien kommend Hamburg in Richtung NordrheinWestfalen passierten. Im Rahmen der polizeilichen Überwachung der genehmigten Veranstaltung wurde festgestellt, dass sich die Teilnehmer regelkonform verhielten und die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung beachteten. Drucksache 21/1155 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die sogenannte „Cruiser-Szene“ trifft sich seit 2011 regelmäßig freitags auf einem Tankstellengelände in Hamburg-Allermöhe. Davor fanden diese Treffen in unregelmäßigeren Abständen am Tankpark Moorfleet statt. Die entsprechende Personengruppe trifft sich jeweils nur in der Zeit von April bis Oktober/November eines Kalenderjahres , wobei die Zahl der Teilnehmer an diesen Treffen sehr stark von der Witterung abhängig ist. Darüber hinaus sind nachrangige Treffpunkte im Bereich des Hafens Oortkaten, der Andreas Meyer-Straße, der Hovestraße und der Straße Schmidts Breite als Anlaufpunkte der entsprechenden Personengruppe bekannt. Im Übrigen siehe Drs. 20/9438. Im Bereich der Binnenalster werden an Wochenenden seit einiger Zeit einzelne Fahrzeugführer beobachtet, die mehrfach rund um die Binnenalster oder durch die angrenzende Geschäftsviertel fahren, um dabei ihre zum Teil veränderten Fahrzeuge zu präsentieren und Aufmerksamkeit zu erregen. Dazu werden die Fahrzeuge gelegentlich auch mit quietschenden Reifen und lautem Motorengeräusch beschleunigt. Ferner handelt es sich dabei zum Teil um hochwertige Fahrzeuge und Sportwagen mit teilweise auffälligem Motorgeräusch. Eine spontane Wettfahrt zweier derartiger Fahrzeuge wurde zuletzt am 22. Juli 2015 durch ein ziviles Videofahrzeug der Verkehrsdirektion festgestellt, dokumentiert und geahndet. 2. Wer sind die Organisatoren und wer die Teilnehmer? Gibt es Hinweise auf organisierte Gruppen? Wie viele der Fahrzeughalter sind den Behörden bekannt? Bitte getrennt nach Organisatoren und Teilnehmern beantworten. Der Polizei liegen hierzu keine konkreten Erkenntnisse vor. Über die Treffen wird allgemein in Internetforen informiert. In der Spitze wurden bei derartigen Treffen bis zu 800 Fahrzeuge mit 1.200 Personen registriert. Das durchschnittliche, stark witterungsabhängige Aufkommen der Szene beläuft sich auf circa 300 bis 350 Fahrzeuge mit 450 bis 600 Personen pro Treffen. Sie setzt sich überwiegend aus jungen Erwachsenen , meist männlichen Personen, aus dem gesamten norddeutschen Raum zusammen. Im Rahmen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder bei der Erteilung von Platzverweisen werden die Personalien dieser Personen aufgenommen. Statistische Daten hierzu liegen der Polizei nicht vor. 3. Gibt es Hinweise auf illegale Wetten, das heißt werden mit diesen Rennen finanzielle Gewinne erzielt? Die Polizei hat keine entsprechenden Erkenntnisse. 4. Welche Hinweise gibt es auf Geschlecht, Alter, Wohnort und Herkunft der Organisatoren und Teilnehmer? Bitte getrennt nach Organisatoren und Teilnehmern beantworten. 5. Wenn die Organisatoren und Teilnehmer bekannt sind, um wie viele handelt es sich und wie viele Fahrzeuge waren involviert? Siehe Antwort zu 2. 6. Wie viele Verletzte, Todesfälle, Sachschäden und Straßenverkehrsunfälle hat es jeweils gegeben? Die Verkehrsunfalldatenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) enthält keinen Parameter für die Auswertung von Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit „illegalen Autorennen“. Der Polizei liegen somit Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 20/9438. 7. Welches sind die Orte/Treffpunkte? Siehe Antwort zu 1. und Drs. 20/9438. 8. Welche Rechtsverstöße wurden von den Behörden seit 2010 registriert? Siehe Drs. 20/9438. 9. Welche Rechtsfolgen hatte dieses zum Anlass? Es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1155 3 10. Welche Maßnahmen haben die Behörden zur Unterbindung der illegalen Autorennen im Einzelnen unternommen? Was sind die Ergebnisse sowie die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen? Inwieweit werden diese im Einzelnen erfolgreich angewandt? Neben einer starken Präsenz vor Ort finden im erweiterten Umfeld flankierend Geschwindigkeitsüberwachungen und Aufklärungsmaßnahmen durch Kräfte der Verkehrsdirektion und durch Zivilfahnder statt. Zudem wird in Kürze am Jungfernstieg eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage installiert. Verstöße werden niedrigschwellig geahndet, Gefahrenmomente frühzeitig erkannt und durch geeignete Maßnahmen verhindert. Darüber hinaus wird die entsprechende Personengruppe unmittelbar angesprochen. Polizeiliche Maßnahmen werden transparent vermittelt und Anliegen der Bürger und Beschwerdeführer verdeutlicht. 11. Finden entsprechende Maßnahmen präventiv in den sozialen Netzwerken statt? Nein. Die in Rede stehende Szene ist nach den polizeilichen Erfahrungen mit präventiven Maßnahmen auch in sozialen Netzwerken kaum zu erreichen. Sie hat zu polizeilichen Angeboten grundsätzlich eine kritische bis ablehnende Grundhaltung. 12. Welche Vorschläge und Konzepte außerhalb der Straßenverkehrsordnung hält der Senat für geeignet, um illegale Autorennen einzudämmen? Die Polizei setzt bevorzugt auf Maßnahmen in Ausbildungsbetrieben oder in Gewerbeschulen im Rahmen von sogenannten Sicherheitstagen. Dabei werden die jungen Menschen unter anderem mit Videosequenzen zu gefahrenträchtigem Verhalten konfrontiert und über moderierte Diskussionen werden Themeninhalte transportiert. 13. Welche repressiven Maßnahmen hält der Gesetzgeber für illegale Autorennen bisher vor? Bitte entsprechende Maßnahmen gesondert mit Zahlen ausweisen. Sieht der Senat es als möglich oder notwendig an, diese Maßnahmen zu forcieren? Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht als Rechtsfolge für die Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat vor. Für Veranstalter eines solchen Rennens sind 500 Euro Bußgeld vorgesehen. Aus Sicht der zuständigen Behörde sind diese Rechtsfolgen ausreichend. 14. Welche öffentlichkeitswirksamen Kampagnen sind bisher erfolgt und wo? Keine. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. 15. Gibt es innerhalb der Polizei Beamte/Angestellte, die sich speziell mit dieser Thematik befassen? Wenn ja, um wie viele Einsatzkräfte und Einsatzzeiten handelt es sich dabei? Die jeweils erforderlichen polizeilichen Maßnahmen werden durch die örtlich zuständigen Polizeikommissariate und die Verkehrsdirektion getroffen. Die Einsätze finden freitags, im Bereich der Binnenalster auch sonnabends, jeweils im Zeitraum ab 18 Uhr bis 1 Uhr beziehungsweise 2 Uhr des Folgetages statt. Lageabhängig werden dabei jeweils bis zu 30 Beamte eingesetzt. 16. Wie hoch sind die Kosten für die Einsätze aus dem der Polizei zur Verfügung stehenden Haushaltsbudget? Kosten für Einsätze der Polizei werden nicht für jeden Einsatz gesondert erhoben. Sie werden generell aus dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbudget gedeckt. 17. Seit wann gibt es in Hamburg das Phänomen der illegalen Autorennen? Siehe Drs. 20/9438.