BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11565 21. Wahlperiode 16.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 09.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Flagentwiet – Hamburgs vergessenes Gewerbegebiet?! Das Gewerbegebiet Flagentwiet im Stadtteil Schnelsen ist geprägt von seinen mittelständischen Unternehmen. Zwischen Kulemannstieg und Flagentwiet gehört ein Großteil der vorhandenen Nutzungen zu den allgemein in Gewerbe‐ beziehungsweise Industriegebieten zulässigen Nutzungen. Trotz der vorhandenen Fremdnutzungen entlang der Pinneberger Straße und vereinzelt am Kulemannstieg bleibt insgesamt der Charakter eines Gewerbegebiets am Stadtrand erkennbar. Obwohl nicht weit von A 7 und A 23 gelegen, hat die Attraktivität des Standorts in den letzten Jahren dennoch gelitten. Dies hängt unter anderem mit dem teils kritischen Zustand der Infrastruktur zusammen, hier insbesondere der Straße Flagentwiet selbst. Dazu ist das Gebiet von der AKN durchschnitten . Regelmäßig kommt es zudem zu Stausituationen an den beiden Ausfahrten , sowohl über die Pinneberger Chaussee als auch über die Holsteiner Chaussee. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das Potenzial des Gewerbegebiets Flagentwiet? Das Gewerbegebiet Flagentwiet zeichnet sich durch die hervorragende Lage mit der Nähe zu den Autobahnen A 7 und A 23 sowie den Hauptverkehrsstraßen aus. Die Lage am nordwestlichen Stadtrand bietet vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Handwerk und Kleingewerbe, Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie allgemein emissionsarm produzierenden Unternehmen Raum. 2. Wann wurden zuletzt Maßnahmen zur Stärkung des Gewerbegebiets Flagentwiet vorgenommen und welche waren dies genau? Die im Rahmen der Vorbereitung zur Fortschreibung des bezirklichen Gewerbeflächenkonzepts im zweiten Halbjahr des Jahres 2016 stattgefundene Erhebung der Nutzungen hat keine Hinweise auf Leerstände in Bestandsgebäuden ergeben, sodass allgemein davon auszugehen ist, dass das Gewerbegebiet mit dem geltenden Planrecht der Bebauungspläne Schnelsen 8 und 11 sowie des Baustufenplans hinreichend ausgestattet ist. Vor diesem Hintergrund waren aus Sicht der federführenden Behörde Maßnahmen zur Stärkung des Gewerbegebietes in der Vergangenheit nicht erforderlich . 3. Wie ist es aktuell um die Internetversorgung des Gewerbegebiets Flagentwiet bestellt? Welche Bandbreiten stehen dort zur Verfügung? Nach den vorliegenden Informationen sind in dem östlich der AKN Eisenbahn AG (AKN)-Trasse gelegenen Teil des Gewerbegebiets neben den verbreiteten DSL- und TV-Kabel-Technologien auch Glasfaserleitungen vorhanden, sodass dort Breitband- Drucksache 21/11565 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/Sek. erreicht werden. Westlich der Bahntrasse werden mit herkömmlicher DSL-Technologie Breitbandgeschwindigkeiten von in der Regel über 16 Mbit/Sek. erreicht, am südlichen Rand des Gewerbegebiets teilweise auch über 50 Mbit/Sek. 4. Zu welchem Anteil ist das Gewerbegebiet belegt, welche Freiflächen beziehungsweise Brachflächen sind noch vorhanden? 5. Wem gehören die derzeit nicht genutzten Flächen? Bitte im Detail ausweisen . Die in den Bebauungsplänen Schnelsen 8 und 11 sowie im Baustufenplan Niendorf- Lokstedt-Schnelsen ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen weisen eine Größe von über 40 Hektar aus. Unbebaute beziehungsweise ungenutzte Flächen finden sich in einer Größe von etwa 39.300 m² südlich der Flagentwiet sowie im Kulemannstieg. Während die direkt an der Flagentwiet gelegenen Flächen in privatem Eigentum stehen , handelt es sich bei den Flächen im Kulemannstieg um städtische Flächen, die im Rahmen der Wirtschaftsförderung von der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG im Jahr 2018 vermarktet werden sollen. Flagentwiet Flurstück 3993 Flurstück 8504 Flurstück 8505 Flurstück 8506 Flurstück 1173 tlw. 3056 m² 6199 m² 5475 m² 18427 m² Ca. 440 m² Kulemannstieg Flurstück 8973 Flurstück 8977 tlw. 4788 m² Ca. 900 m² 6. Welches sind die derzeit angestrebten Ziele und Handlungsschritte zur Entwicklung des Gewerbestandorts Flagentwiet? Wann sollen diese jeweils erreicht beziehungsweise angegangen werden? Die Ziele und Handlungsschritte für den Gewerbestandort Flagentwiet sind im Gewerbeflächenentwicklungskonzept aus dem Jahr 2012 dargestellt. Dieses Konzept wird derzeit überarbeitet und befindet sich in der Abstimmung. Die Entwicklungsziele für diesen Standort ändern sich darin vom Grundsatz nicht, sodass diese weiterhin die Sicherung der Flächen für gewerbliche Zwecke sowie die Vermarktung und entsprechende Nutzung der noch ungenutzten Flächen umfassen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten der Nachverdichtung des vorhandenen Gewerbes geprüft werden. 7. Welche Möglichkeiten sieht der Senat konkret, die Zufahrtswege des Gewerbegebiets zu optimieren, um einen besseren Verkehrsfluss zu ermöglichen? Aus Sicht des Senats besteht derzeit kein Handlungsbedarf. 8. Ist es geplant, den schlechten Zustand der Straße Flagentwiet, unter anderem ein Abrutschen der Straße gen Graben sowie die Vielzahl von Schlaglöchern, zu verbessern? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht? Der Ausbau der Straße Flagentwiet konnte in der Vergangenheit wegen der fehlenden Verfügbarkeit der hierfür erforderlichen Flächen nicht gewährleistet werden. Gleichwohl liegt die Realisierung dieses Ausbaus im Bestreben der beteiligten Dienststellen, sodass die Verfügbarkeit aller erforderlichen Flächen für die Gewährleistung der erstmaligen endgültigen Herstellung, also dem vollumfänglichen Genügen nach dem hamburgischen Wegegesetz, derzeit erneut geprüft wird. 9. Regelmäßig kommt es durch die Abgängigkeit der Straße Flagentwiet sowie die starke Auslastung der Holsteiner Chaussee zu Stausituationen . Welche Möglichkeiten sieht der Senat für ein Parkverbot auf beiden Seiten der Straße Flagentwiet (hin zur Holsteiner Chaussee) auf den Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11565 3 ersten 50 bis 100 Metern, um dem (Schwer-)Lastverkehr mehr Raum zu geben? Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (StVB) das Polizeikommissariat (PK) 24 bereitet derzeit die Anordnung eines absoluten Haltverbotes vor. Die Länge des Haltverbotes wird in Absprache mit dem Bezirksamt Eimsbüttel festgelegt und steht noch nicht fest. 10. Ist es geplant, Teile des Gewerbegebiets umzustrukturieren und hier Raum für den Wohnungsbau zu schaffen? Wenn ja, welche Flächen könnte dies betreffen? Es ist keine Umstrukturierung innerhalb des Gewerbegebietes Flagentwiet für den Wohnungsbau geplant. 11. Ist es im Zuge des Ausbaus der AKN hin zur S-Bahn geplant, die Querung der Flagentwiet zu untertunneln? Wenn nein, mit welchen Auswirken auf das Gewerbegebiet rechnet der Senat durch den verstärkten Bahnverkehr zukünftig? Nein. Der Senat geht von keinen signifikanten Auswirkungen auf das Gewerbebiet durch die Elektrifizierung der AKN aus. 12. In Drs. 21/1602 gibt der Senat die Kreuzung Flagentwiet/Holsteiner Chaussee als Unfallhäufungsstelle aus. Wie haben sich die Verkehrsunfälle mit Fahrradbeteiligung an dieser Stelle seit 2014 entwickelt? Wurden Maßnahmen ergriffen, um die Häufigkeit der Unfälle zu reduzieren? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Verkehrsunfalldaten sind am 10. Januar 2018 durch eine Abfrage in der Unfalldatenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) ermittelt worden. Die Daten für das Jahr 2017 sind vorläufig. Anzahl Verkehrsunfälle 2014 2015 2016 2017 mit Leichtverletzten 2 1 2 1 mit Sachschaden 1 - 1 - Gesamt 3 1 3 1 Die zuständige Straßenverkehrsbehörde (StVB) des Polizeikommissariats 24 hat in der Vergangenheit Folgendes veranlasst: Jahr Maßnahmen 2009 - Roteinfärbung des für beide Fahrtrichtungen zugelassenen Radweges - Anordnung des Zeichens 205 (Vorfahrt gewähren) beidseitig - Anordnung des Zusatzzeichens 1000-32 (Radverkehr kreuzt von links und rechts) rechtsseitig 2013 - Erneuerung der Roteinfärbung - Anordnung des Zeichens 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) beidseitig mit Zusatzzeichen 1000-32 (Radverkehr kreuzt von links und rechts) - Umbau der Sperrfläche in eine Verkehrsinsel mit Zeichen 605 (Leitbake)