BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11572 21. Wahlperiode 16.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 09.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Perspektivberatungen im Winternotprogramm (II) Die Antwort auf unsere Anfrage Drs. 21/11465 hinterlässt einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f&w) wie folgt: 1. In der Antwort des Senats auf Frage 3. heißt es: Im Zeitraum 1. November 2017 bis 28. Dezember 2017 wurden 1.200 Beratungsgespräche geführt. a) Wie viele Beratungsgespräche wurden im vergleichbaren Zeitraum in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführt? b) Wie lange dauert im Durchschnitt ein Beratungsgespräch? c) Durch wie viele Berater/-innen an den beiden Übernachtungsstandorten werden die Perspektivberatungen durchgeführt? Bitte Personalschlüssel angeben. In den zurückliegenden Durchgängen des Winternotprogramms (WNP) sind insoweit Auswertungen der durchgeführten Beratungen bei f&w standardisiert ausschließlich für die Gesamtdauer des jeweiligen WNP vorgenommen worden. Für das WNP 2016/2017 ist eine manuelle Zwischenauswertung mit Drs. 21/7219 erfolgt. Eine vergleichbare Nacherfassung für das WNP 2015/2016 war angesichts der erheblichen Gesamtzahl heranzuziehender Einzelfallakten (mehr als 3.100 Übernachtende , rund 1.700 Beratungen) in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die zu den genannten Beratungszahlen von f&w hinzutretenden Beratungen bei zuwendungsgeförderten Einrichtungen werden von diesen nicht monatlich ausgewiesen , siehe auch Drs. 21/7219. Eine Erfassung der Beratungsdauer findet nicht statt. Im Übrigen siehe Drs. 21/10846 und 21/11192. d) Wird mit allen Besuchern/-innen des Winternotprogramms eine Perspektivberatung durchgeführt oder nur mit ausgewählten Besuchern /-innen nach bestimmten Kriterien? Wenn ja, was sind die Kriterien für die Durchführung eines Beratungsgesprächs und wo sind diese normiert? Das Angebot der Perspektivberatungen richtet sich an alle Personen im Winternotprogramm . Drucksache 21/11572 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 e) Wer entscheidet, ob ein Beratungsgespräch durchgeführt wird? Die Entscheidung über die Annahme des Beratungsangebots liegt bei den betroffenen Personen. 2. In der Antwort des Senats auf Frage 7. heißt es: Die Beratung durch die Beraterinnen und Berater erfolgt auf Basis einer fachlichen Unterweisung vor Beginn des Winternotprogramms. Was heißt in diesem Zusammenhang fachliche Unterweisung? a) Was sind in diesem Zusammenhang fachlich unterwiesene Berater/- innen und welche Grundausbildung haben die Berater/-innen? Die fachliche Unterweisung der in der Beratung eingesetzten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (siehe Drs. 21/10846) umfasst ihre Vorbereitung auf die besonderen Belange der im Winternotprogramm vorstelligen Personen und der für sie in Abhängigkeit von den jeweiligen Fallgestaltungen zu klärenden Perspektiven unter Berücksichtigung der bestehenden Angebote und Rechtsvorschriften im Hilfesystem für obdachlose Menschen. 3. Was sind die Inhalte einer Perspektivberatung? Bitte Laufzettel anfügen. 4. Was sind die Voraussetzungen, um von einer Selbsthilfemöglichkeit zu sprechen und wo sind diese normiert? Siehe Drs. 21/6426, 21/6922 und 21/11192. Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/ winternotprogramm-obdachlose/789920/winternotprogramm/. 5. Inwiefern ist der Verweis auf eine Selbsthilfemöglichkeit (beispielsweise durch eine Rechtsmittelbelehrung) kenntlich gemacht? Falls nein, warum nicht? Die Auskünfte der Betroffenen werden protokolliert. Sofern der Kälte- und Erfrierungsschutz aufgrund von dabei festgestellten Selbsthilfemöglichkeiten durch Zugang zur Wärmestube gewährleistet wird und nicht durch Aufnahme an den Schlafstandorten mit Bett, werden die Betroffenen hierüber im Beratungsgespräch eingehend aufgeklärt und erhalten zur Bestätigung einen Laufzettel zur Wärmestube, der ihre dortige Aufnahme sicherstellt (siehe Drs. 21/9747). 6. In der Antwort des Senats auf Frage 14. heißt es, dass in 108 Fällen Personen der Aufenthalt in einer Wärmestube angeboten wurde, aber nur 20 Personen die Wärmestube tatsächlich genutzt haben. a) Wie vielen Personen wurde im vergleichbaren Zeitraum in den Jahren 2015 und 2016 der Aufenthalt in einer Wärmestube angeboten? Das Angebot der Wärmestube ist nach der Bereitstellung zur Öffnung im November 2016 erstmalig Anfang 2017 genutzt worden. Im Übrigen: entfällt. b) Wie erklärt sich der Senat die geringe Nutzung der Wärmestube? Das WNP wird, wie auch in der Vergangenheit, nach Abschluss und unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Gesamtdaten zur Inanspruchnahme insgesamt ausgewertet . Darüber hinaus werden in diesem Jahr die Ergebnisse der geplanten Obdachund Wohnungslosenuntersuchung im Jahr 2018 (vergleiche Drs. 21/10751) einbezogen . Insofern hat sich der Senat hiermit noch nicht befasst.