BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11576 21. Wahlperiode 16.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 10.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Bringt das Jahr 2019 für den Harburger Berufsverkehr wirklich die vom Senat versprochene Entspannung? Glaubt man den Versprechungen des Senats, so wird das Jahr 2019 für den Harburger Berufsverkehr die lang ersehnte Entspannung bringen. Nicht nur die neu verlegte Wilhelmsburger Reichsstraße soll dann wieder für den Verkehr komplett frei gegeben sein, auch der Neubau der gerade abgerissenen Hannoverschen Brücke wird laut Aussage des Senats im Mai 2019 für den Verkehr freigeben werden. Ebenso ist dem Senat zufolge die Grundinstandsetzung der A 253 zeitgleich mit der Freigabe der verlegten Wilhelmsburger Reichsstraße abgeschlossen. Für die Zwischenzeit heißt es für die Berufspendler weiterhin, dass sie sehr viel längere Fahrzeiten in Kauf nehmen müssen, zumal die Situation des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) im Hamburger Süden unbefriedigend ist. Parteiübergreifend wird an den Senat die Forderung gestellt, an der Planung der dritten S-Bahn-Linie, der „Verstärkerlinie“ S32, festzuhalten. Der Ausbau eines pendlerfreundlichen öffentlichen Nahverkehrs ist die beste Möglichkeit, um für eine Verkehrsentspannung zu sorgen – für die Pendler wie für die Anwohner. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat, 1. Welche Maßnahmen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ergriffen, um die Verkehrssituation in Harburg aufgrund der zeitgleichen Baustellen (abgerissene Brücke, Baumaßnahmen an A 253 und Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße) zu entspannen? Die Bautermine der Hannoverschen Brücke richten sich maßgeblich nach den Sperrpausen des Bahnbetriebs. Diese Sperrpausen wurden mit mehrjährigem Vorlauf mit der Deutschen Bahn AG (DB) abgestimmt und sind nicht veränderbar, ohne mehrjährige Terminverschiebungen zu erzeugen. Nach der Verkehrsfreigabe der Hannoverschen Brücke im Mai des Jahres 2019 schließen sich Arbeiten in der Harburger Innenstadt an, die auch den vollständigen Umbau des Doppel-Knotens B73/Moorstraße/Hannoversche Straße beinhalten. 2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde insbesondere, um in dieser Situation für Pendler aus dem Hamburger Süden den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen? Zu den geplanten Maßnahmen im S-Bahn-Bereich siehe Drs. 21/10049. Auch beim übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beobachten die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) sowie die weiteren beteiligten Verkehrsunternehmen laufend die Angemessenheit des Verkehrsangebotes unter Berücksichtigung der Drucksache 21/11576 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fahrgastnachfrage und den Kapazitäten in den Fahrzeugen. Sollten sich hieraus Notwendigkeiten zur Nachsteuerung des Angebotes ergeben, werden diese in Anpassung an die veränderte Nachfrage vorgenommen. Dies kann grundsätzlich durch zusätzliche Fahrten in den entsprechenden Zeitlagen oder den Einsatz größerer Fahrzeuge erfolgen. 3. Welche Konsequenzen hat die derzeitige und künftige Verkehrssituation für die Harburger in puncto Lärm- und Abgasschutz und welche Maßnahmen plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um die Harburger vor den künftig noch steigenden Belastungen zu schützen ? Die Lärm- und die Luftschadstoffbelastungen werden im Rahmen der Luftreinhalteplanung und der Lärmaktionsplanung gesamtstädtisch ermittelt und bewertet. Mit diesen Informationen werden grundsätzlich die diesbezüglichen Handlungsbedarfe im Verkehrsbereich abgeleitet. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist in der Moorstraße sowie auf Abschnitten der Winsener Straße und der Harburger Chaussee Tempo 30 nachts zum Zwecke des Lärmschutzes angeordnet worden. Darüber hinaus wurde und wird auch zukünftig bei allen Straßenbaumaßnahmen, welche eine Erneuerung der Deckschicht bedingen, der Belag SMA 8 Hmbg eingesetzt. Dieser reduziert die Lärmbelastung um etwa 2 dB(A). Zur verbesserten Anbindung Harburgs in Richtung Zentrum werden mit dem Ausbau der S-Bahn-Kapazitäten und mit der verlegten Wilhelmsburger Reichsstraße leistungsfähige Verbindungen zur Verfügung stehen, die mit optimiertem Lärmschutz versehen sind. Die Lärmschutzmaßnahmen entlang der Wilhelmsburger Reichsstraße und benachbarter Bahnanlagen sind bereits jetzt in Teilen fertiggestellt und entfalten bereits vor der Fertigstellung der Straße ihre Wirkung. Längerfristig wird der Bau der Autobahn A26-Ost/Hafenpassage Hamburg zu einer verkehrlichen Entlastung des Stadtstraßennetzes beitragen, indem Verkehr auf der Autobahn gebündelt wird und diese entsprechend der gesetzlichen Regelungen mit Lärmschutz versehen wird. Die zugehörigen verkehrlichen Prognosen zeigen im Prognosehorizont 2030 insbesondere eine Entlastung für den Bereich der B 73 in Harburg. Insgesamt ist beabsichtigt, durch Bündelung von Verkehren eine größere Verträglichkeit in Bezug auf Lärm und Schadstoffe zu erreichen. 4. Welche Maßnahmen werden für das nachgeordnete Straßennetz im Bezirk Harburg zur Verkehrsberuhigung ergriffen? Das Bezirksamt Harburg hat für das nachgeordnete Straßennetz derzeit keine baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgesehen. 5. Bleibt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bei der Einschätzung , dass die Trassenverlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße nicht zu spürbaren Veränderungen des Verkehrsaufkommens im Süderelberaum und speziell in der Bremer Straße und der Winsener Straße führen werden? Wenn ja, wie begründet er diese Einschätzung? Wenn nein, welche Veränderungen werden erwartet? An den grundlegenden Einschätzungen der zuständigen Behörde zu den Veränderungen des Verkehrsaufkommens im Süderelberaum infolge der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße hat sich nichts geändert. Die Randbedingungen der Stadtund Verkehrsentwicklung im Süderelberaum sind in die Erstellung des Gesamtmobilitätskonzepts für den Süderelberaum sowie im Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße eingeflossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2951. 6. Bleibt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Auffassung, dass ein Lkw-Führungskonzept auf den Raum Wilhelmsburg beschränkt bleiben und nicht zusätzlich den Raum Harburg umfassen sollte? Wenn ja, mit welcher Begründung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11576 3 Wenn nein, warum nicht? Die Erarbeitung eines Lkw-Führungskonzeptes für die Gesamtstadt ist Bestandteil des Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2). Siehe Drs. 21/1915. 7. Prüft der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Möglichkeit einer Begrenzung von Schwerlasttransportern aus dem Hafen durch den Bezirk Harburg auf maximal 290 Tonnen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Es besteht aktuell kein Anlass für eine Veränderung von Gewichtsbeschränkungen . 8. Aus welchen Gründen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die bisherigen Planungen für die Verstärkerlinie S32 verworfen ? Diesbezügliche Planungen wurden nicht verworfen, sondern konkretisiert. Voraussetzung für eine mögliche Verstärkerlinie zwischen Harburg Rathaus und Hauptbahnhof ist neben der ausreichenden Fahrzeugverfügbarkeit die Schaffung dafür benötigter Infrastrukturen, mit deren Planung der zuständigen Behörde und der DB bereits befasst ist (siehe Drs. 21/10918). 9. Mit welchen weiteren Baustellen, die gravierenden Einfluss auf die Verkehrssituation nehmen, müssen die Harburger in den nächsten fünf Jahren rechnen (bitte einzeln aufzählen und Baubeginn sowie geplantes Bauende nennen) und mit welchen Maßnahmen will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für eine verkehrliche Entspannung sorgen? Projektname Baubeginn Bauende A7, Abschnitt K20 Januar 2018 September 2021 Moorburger Bogen, Lagerinstandsetzung, Brückenbauwerksnummer 698 Januar 2018 Dezember 2018 Ehestorfer Heuweg März 2018 Dezember 2019 A253, Hohe Straße - AS Harburg, Rifa Nord April 2018 September 2018 Cranzer Hauptdeich April 2018 September 2021 Harburger Hafenschleuse April 2018 September 2019 BAB A253 / Maretstraße, Brückenbauwerksnummer 746 Mai 2018 Juli 2019 BAB A253 / Fischbauchbrücke, Brückenbauwerksnummer 747 Mai 2018 Juli 2019 Ehestorfer Weg, An der Jahnhöhe bis Landesgrenze Juni 2018 Oktober 2018 A7, K20 - südlich AS-Moorburg, Rifa Süd Juli 2018 September 2018 A26, Abschnitt West Oktober 2018 September 2023 A7, Rastanlagen Harburger Berge März 2019 Juni 2020 A1/AS HH-Harburg-Ostseite März 2019 Dezember 2019 A253, Hohe Straße - AS Harburg, Rifa Süd April 2019 September 2019 Buxtehuder Straße, Haltestelle - Grumbrechtstraße April 2019 Mai 2019 Friedhofstraße, Bremer Straße - Beerentalweg April 2019 Dezember 2019 Harburg Innenstadt, Veloroute 11 April 2019 Dezember 2022 A26, Abschnitt Ost Januar 2020 Dezember 2025 Hasselwerder Straße, Brückenbauwerksnummer 1446 Januar 2020 Dezember 2020 Westliche Bahnhofskanalklappbrücke, Brückenbauwerksnummer 47 Januar 2020 November 2020 A1, Großmoordamm, Brückenbauwerksnummer 488-1 März 2020 September 2020 A1, Neuländer Elbdeich, Brückenbauwerksnummer 485 März 2020 September 2020 A1, Neuländer Wettern, Brückenbauwerksnummer 486 März 2020 September 2020 Bremer Straße, Sunderweg - Harburger Umgehung März 2020 Dezember 2020 A253, AS-Neuland - AS Harburg, beide Rifa April 2020 Oktober 2020 A253, Hohe Straße - AS Neuland April 2020 Oktober 2021 B75, AS Marmstorf - AS Marmstorf-Lürade April 2020 November 2020 BAB 253 / Großmoordamm, Brückenbauwerksnummer 748 April 2020 Oktober 2020 Drucksache 21/11576 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Neuländer Straße / BAB A253, Brückenbauwerksnummer 749 April 2020 Oktober 2020 Neuländer Straße, BAB 253 - Hannoversche Straße April 2020 September 2020 Stader Straße, Moorburger Straße - Moorburger Bogen Februar 2021 Dezember 2022 Eißendorder Waldweg / Maldfeldstraße - Winsener Straße März 2021 November 2021 Ernst Bergeest Weg, Marmsorfer Weg - Bremer Straße März 2021 November 2021 Projektname Baubeginn Bauende Waltershofer Straße, Cuxhavener Straße -Moorburger Hinterdeich März 2021 November 2021 Waltershofer Straße, Moorburger Elbdeich - Moorburger Hinterdeich März 2022 November 2022 Nincoper Straße - Vierzigstücken - Hohenwischer Straße - Moorburger Elbdeich März 2023 November 2025 Alle Angaben sind vorläufig. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 10. Inwieweit trägt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bei der zunehmenden Bautätigkeit in Hamburg der Tatsache Rechnung, dass mit zunehmender Einwohnerzahl auch die Verkehrsinfrastruktur entsprechend wachsen muss? Die zuständigen Behörden in Hamburg übernehmen die Aufgabe, ein langfristig den Bedarfen angepasstes Mobilitätsangebot verkehrsmittelübergreifend zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen einerseits Anpassungen der Verkehrsinfrastruktur, zum anderen gehören hierzu Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Fuß- und Radverkehr oder die Förderung innovativer Mobilitätsangebote wie zum Beispiel die Mobilitätsservicepunkte (switchh). Veränderungen der Einwohnerzahl und -struktur werden im Rahmen der Mobilitäts- und Verkehrsplanungen regelhaft berücksichtigt.