BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11580 21. Wahlperiode 19.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Kazim Abaci (SPD) vom 11.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Geförderte Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern und Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer (II) Asylbewerber, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte und die einer Abschiebung entgehen wollen, können freiwillig ausreisen und dabei finanzielle Unterstützung bekommen. Das gilt auch für Menschen, deren Asylverfahren noch läuft, die aber absehen können, dass ihr Asylantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Bund und Länder bemühen sich seit Monaten, die Zahl der freiwilligen Ausreisen sowie der Abschiebungen zu erhöhen. Das Bundesinnenministerium zahlt zeitlich befristet eine Sonderprämie. Seit Dezember 2017 können freiwillige Rückkehrer zusätzliche Unterstützung bei der Ankunft in ihrer Heimat beantragen. Eine dreiköpfige Familie konnte bislang circa 3.000 Euro Rückkehrhilfen erhalten, mit der Sonderprämie können es bis zu 6.000 Euro sein. Dieses Angebot gilt bis Februar 2018. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben Zentralen Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH (Flüchtlingszentrum) wie folgt: 1. Wie viele Beratungen über eine Rückkehrförderung haben im Dezember 2017 stattgefunden? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern. Siehe Anlage 1. 2. Wie viele freiwillige Rückkehrer sind im Dezember 2017 in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern. Siehe Anlage 2. 3. Wie viele finanzielle Mittel wurden in den Jahren 2015 bis 2017 für die Förderung der freiwilligen Rückkehr aufgewendet? 4. Wie setzen sich diese finanziellen Mittel zusammen? Höhe und Zusammensetzung der Leistungen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Finanzielle Leistungen 2015 (Ist) in Tsd. Euro 2016 (Ist) in Tsd. Euro 1.1.-30.09.2017 in Tsd. Euro (ist) Prognose für 2017 in Tsd. Euro Flüchtlingszentrum 124 89 28 53 Einwohner- Zentralamt 157 541 436 581 Drucksache 21/11580 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Finanzielle Leistungen 2015 (Ist) in Tsd. Euro 2016 (Ist) in Tsd. Euro 1.1.-30.09.2017 in Tsd. Euro (ist) Prognose für 2017 in Tsd. Euro Rechnungen der IOM zum REAG-/ GARP-Programm 157 861 155 220 5. Wie viele Personen, die in diesen Jahren eine finanzielle Rückkehrförderung erhalten haben, sind danach trotzdem wieder nach Deutschland eingereist? Der zuständigen Behörde ist eine Person bekannt, die nach einer geförderten Ausreise erneut eingereist ist. 6. Wie sieht die Prognose des Senats für das Jahr 2018 aus hinsichtlich a) der Anzahl der ausreisenden Personen? b) der voraussichtlich aufzuwendenden finanziellen Mittel? Nachdem die Anzahl der Asylanträge aus den Balkanländern seit dem Jahr 2017 deutlich zurückgegangen ist, geht die für die Förderung der freiwilligen Rückkehr zuständige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration davon aus, dass die Anzahl der Ausreisenden in diesem Jahr voraussichtlich der Anzahl derer im Vorjahr entsprechen wird. Dementsprechend wird für das Jahr 2018 mit einem gleichbleibenden Mittelbedarf für die Förderung der freiwilligen Rückkehr gerechnet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11580 3 Anlage 1 Anzahl der beratenen Personen1 durch das Flüchtlingszentrums Hamburg (FZ- HH) und das Einwohner-Zentralamt (EZA) im Dezember 2017*) Staatsangehörigkeit FZ-HH EZA2 Gesamt Afghanistan 21 29 50 Ägypten 0 1 1 Albanien 1 8 9 Algerien 1 4 5 Armenien 0 16 16 Aserbaidschan 0 3 3 Benin 0 1 1 Bosnien-Herzegowina 1 6 7 Eritrea 0 28 28 Gambia 1 1 2 Ghana 5 5 10 Irak 8 29 37 Iran 3 17 20 Kolumbien 2 1 3 Kosovo 1 0 1 Libyen 0 4 4 Marokko 0 2 2 Mazedonien 1 8 9 Montenegro 2 1 3 Niger 1 0 1 Nigeria 0 4 4 Philippinen 1 0 1 Russische Föderation 12 4 16 Senegal 0 1 1 Serbien 10 15 25 Somalia/Puntland 0 4 4 Staatenlos 0 4 4 Syrien 3 34 37 Türkei 0 10 10 1 Die Zahlenangaben wurden stichtagsbezogen erhoben. Aufgrund statistischer Bereinigungen können sich im Nachhinein noch Änderungen ergeben, z.B. durch die Nacherfassung von Daten. 2 Um Doppelzählungen zu vermeiden, enthalten die Zahlen des EZA ausschließlich die Angaben zur Anzahl der Personen, mit denen ein Erstgespräch in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) geführt wurde. Die Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche ist jedoch deutlich höher. So sind Gespräche, die regelhaft auch nach Ablehnung des Asylantrages geführt werden, sowie sonstige Gespräche in diesen Zahlen nicht enthalten. Drucksache 21/11580 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Staatsangehörigkeit FZ-HH EZA2 Gesamt Gesamt 74 240 314 *) Im Dezember 2017 hat bei allen Fällen der Aushändigung eines BAMF-Bescheides eine Beratung stattgefunden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11580 5 Anlage 2 Anzahl der freiwilligen Ausreisen aus Hamburg über das Flüchtlingszentrums Hamburg (FZ-HH) und über das Einwohner-Zentralamtes (EZA) im Dezember 20173 Staatsangehörigkeit FZ-HH geförderte Ausreisen EZA Gesamt geförderte Ausreisen ohne Förderung Afghanistan 1 0 2 3 Bosnien-Herzegowina 0 0 2 2 Ghana 3 2 0 5 Indonesien 0 1 0 1 Irak 3 1 1 5 Iran 2 0 1 3 Kolumbien 3 0 0 3 Kosovo 0 1 1 2 Mazedonien 6 2 2 10 Montenegro 1 0 1 3 Niger 1 0 0 1 Philippinen 1 1 0 2 Russische Föderation 1 0 0 1 Serbien 0 0 9 15 Türkei 0 4 1 5 Vietnam 0 1 0 1 Gesamt 22 13 20 55 3 Die Zahlenangaben wurden stichtagsbezogen erhoben. Aufgrund statistischer Bereinigungen können sich im Nachhinein noch Änderungen ergeben, z.B. durch die Nacherfassung von Daten.