BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11587 21. Wahlperiode 19.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 11.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (XXXIII) – Die Schlickspirale dreht sich weiter nach unten Von Januar bis September 2017 wurden rund 3 Millionen Kubikmeter Sedimente zur Tonne E 3 in die Nordsee verbracht.1 Das waren 281.244 Kubikmeter mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Gesamtkosten beliefen bereits im Jahr 2016 für auf eine Rekordsumme von 99,1 Millionen Euro. Für bisher verbrachte circa 2,65 Tonnen Trockensubstanz musste die Freie und Hansestadt Hamburg an Schleswig-Holstein bislang 8,4 Millionen Euro in 2017 zahlen .2 Aktuelle Angaben zu den Kosten gibt es bisher nicht. Die Verbringung von Elbsedimente an die Küste Schleswig-Holsteins ist keine langfristige Lösung. Allerdings fehlen bisher Ergebnisse zur Prüfung von Alternativen, etwa einer Verbringung von Sedimenten in die Ausschließliche Wirtschaftszone. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Welche Sedimentmengen in Kubikmetern sind von Oktober bis Ende Dezember 2016 und von Oktober bis Ende Dezember 2017 auf der Grundlage der Vereinbarung mit Schleswig-Holstein zur Tonne E 3 in die Nordsee verbracht worden? Im Zeitraum von Oktober bis Dezember des Jahres 2016 wurden 979.957 m³ Ladungsvolumen zur Tonne E 3 in der Nordsee verbracht. Im Zeitraum von Oktober bis Dezember des Jahres 2017 wurden 649.647 m³ Ladungsvolumen zur Tonne E 3 in der Nordsee verbracht. 2. Wie hoch waren die Kosten für die Umlagerungsbaggerei zur Tonne E 3 für Oktober bis Ende Dezember 2016 und von Oktober bis Ende Dezember 2017 (bitte monatlich differenziert angeben)? Wie hoch waren die Kosten für die Umlagerungsbaggerei zur Tonne E 3 von Oktober bis Ende Dezember 2015 und von Oktober bis Ende Dezember 2016 (bitte monatlich differenziert angeben)? Für die Gesamtkosten im Jahr 2016 siehe Drs. 21/10957. Die Gesamtkosten für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/11011. 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11011 vom 24.11.2017. 2 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10817 vom 07.11.2017. Drucksache 21/11587 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Sedimentmengen in Kubikmetern sind von Oktober bis Ende Dezember 2016 und von Oktober bis Ende Dezember 2017 in die Elbe vor Neßsand verbracht worden? Im Zeitraum von Oktober bis Dezember des Jahres 2016 wurden 1.133.870 m³ Ladungsvolumen in die Elbe vor Neßsand verbracht. Im Zeitraum von Oktober bis Dezember des Jahres 2017 wurden 1.310.260 m³ Ladungsvolumen in die Elbe vor Neßsand verbracht. a. Wie hoch waren die Kosten dazu von Oktober bis Ende Dezember 2016 und von Oktober bis Ende Dezember 2017? b. Wie hoch waren dazu im Vergleich die Kosten aus von Oktober bis Ende Dezember 2015 und von Oktober bis Ende Dezember 2016? Siehe Antwort zu 2. 4. Inwieweit gibt es Gespräche zwischen den zuständigen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein, um eine Verlängerung beziehungsweise Anpassung der Vereinbarung zur Verbringung von Sedimenten vor Schleswig-Holstein zu finden? Wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis? 5. Gab es konkrete Gespräche zum Thema Mengenbefristung der Sedimente zur Tonne E 3 mit Vertretern aus Schleswig-Holstein? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein warum nicht? Ende des Jahres 2017 haben zwei Gespräche zwischen der zuständigen Behörde und dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus stattgefunden, im Rahmen derer sich unter anderem zur Verbringung von Sedimenten in die Nordsee ausgetauscht wurde. Im Übrigen stehen die zuständigen Stellen beider Länder im Austausch hinsichtlich einer möglicherweise erforderlichen Anpassung der bestehenden Zulassungen. Dieser Prozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen. 6. Wann wird die Menge aus der aktuellen Vereinbarung zur Verbringung von Sedimenten mit dem Bundesland Schleswig-Holstein nach Prognosen von Senat, BWVI oder HPA ausgeschöpft sein? Siehe Drs. 21/11011. 7. Wie ist der aktuelle Stand der Genehmigung zur Verbringung von Sedimenten in die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)? a. Befindet sich der Genehmigungsantrag noch in der fachlichen Vorbereitung ? Wenn ja, warum und wann ist der Abschluss der Vorbereitung geplant? b. Welche weiteren Planungsschritte beziehungsweise Prüfungen sollen in welchem Zeitraum umgesetzt beziehungsweise beendet sein? c. Welche Gespräche sind dazu mit wem beziehungsweise welcher zuständigen Stelle geführt worden? d. Gibt es Probleme bei den Planungen beziehungsweise Prüfungen? Wenn ja, welche, seit wann und warum? Wenn nein, warum nicht? Mit der Beantragung der Verbringung von Baggergut in die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ist eine Vielzahl fachlicher und genehmigungsjuristischer Fragen verbunden. Der Genehmigungsantrag befindet sich derzeit planmäßig in der Vorbereitung durch die HPA und wird anschließend beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11587 3 Hydrographie (BSH) eingereicht. Das BSH prüft den Antrag und bewertet, welche Ergänzungen beziehungsweise Nachbesserungen der Antragsunterlagen erfolgen müssen. Diese werden durch die HPA im Nachgang erarbeitet und eingereicht. Während dieses Genehmigungsprozesses steht die HPA im engen und konstruktiven Austausch mit dem BSH. Im Übrigen siehe Drs. 21/10140, 21/10957 sowie 21/10817. 8. Sind die Überlegungen zur Anschaffung von eigenen Baggerschiffen abgeschlossen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis beziehungsweise welche weiteren Überlegungen gibt es dazu? Wenn nein, warum nicht? Nein, aktuell vorliegende Ergebnisse werden derzeit durch die HPA bewertet.