BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11589 21. Wahlperiode 19.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 11.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Studentische Vereinigungen an der Uni Hamburg Auf der Internetseite der Uni Hamburg wird bezüglich der studentischen Vereinigungen mitgeteilt, dass die Anerkennung neu geordnet wird.1 Folge ist, dass keine neuen Anerkennungen ausgestellt werden und die bisherigen Anerkennungen auslaufen. Ein Großteil der studentischen Initiativen verfügt deswegen über keine Anerkennung mehr. Studentische Vereinigungen sind ein wichtiger Bestandteil der Partizipationsstruktur der Universität und bieten einen Rahmen für die Entfaltung von Engagement im universitären Bereich. Mit der Anerkennung ist die Möglichkeit verbunden, die Infrastruktur, insbesondere die Räume der UHH, zu nutzen. Eine Aussetzung der Anerkennung sollte daher nur in engen Grenzen und für einen begrenzten Zeitraum erfolgen und nicht zu einem dauerhaften Provisorium werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH), wie folgt: Derzeit gibt es keine durch die Universität Hamburg (UHH) anerkannten studentischen Vereinigungen, da die letzten Anerkennungen im Oktober 2017 ausliefen. Zuvor gab es 31 anerkannte studentische Vereinigungen. Nach Auskunft der UHH konnte in der Vergangenheit nicht ausgeschlossen werden, dass Räume der UHH für Veranstaltungen genutzt wurden, die nicht dem eigentlichen Satzungszweck der anerkannten studentischen Vereinigung entsprachen. Es hat sich gezeigt, dass das Verfahren zur Anerkennung studentischer Vereinigungen (siehe https://www.uni-hamburg.de/ campuscenter/campus-leben/freizeit/studentische-vereinigungen/informationen-zuranerkennung .html) nicht hinreichend mit den Bestimmungen zur Nutzung universitärer Ressourcen, insbesondere der Vergabe von Räumen, verzahnt war. Aus diesem Grund hat die UHH das Anerkennungsverfahren für studentische Vereinigungen im April 2017 ausgesetzt. Zum Zeitpunkt des Aussetzens der Anerkennungspraxis hat die UHH über die Internetseite der UHH informiert. Studentische Gruppen, die danach um eine (erneute) Anerkennung angefragt haben, sind von der UHH umgehend per E-Mail über die Aussetzung informiert worden. Die Handhabung, dass studentische Vereinigungen nach Durchlaufen des Anerkennungsprozesses ohne weitere Prüfung Räume der UHH nutzen durften, konnte aus vorgenanntem Grund ebenfalls nicht aufrechterhalten werden. Das Präsidium der UHH hat deshalb entschieden, dass die Raumvergabe auch im Hinblick auf Sicherheitsfragen nur noch auf dem Wege der Einzelfallprüfung gehandhabt wird. Studentische Vereinigungen, die als solche anerkannt waren oder diesen Status anstreben, 1 Abrufbar unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/campus-leben/freizeit/ studentische-vereinigungen.html. Drucksache 21/11589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 können grundsätzlich weiterhin kostenfrei Räume zur Verfügung gestellt bekommen, wenn sie bei der Beantragung des Raumes gegenüber dem Flächenmanagement der UHH die Nachweise vorlegen, die sie auch für die Anerkennung als studentische Vereinigung vorlegen mussten. Zusätzlich hat jede studentische Vereinigung bei der Raumbeantragung den Zweck beziehungsweise Inhalt der geplanten Veranstaltung anzugeben, damit geprüft werden kann, ob gegebenenfalls Gründe gegen die geplante Veranstaltung und damit auch gegen die Raumvergabe sprechen. Da der Prozess der Neuordnung des Anerkennungsverfahrens mit dem derzeit an der UHH laufenden Prozess der Überarbeitung der Raumvergaberichtlinien der UHH in Zusammenhang steht, stehen nach Auskunft der UHH konkrete Inhalte und der Zeitpunkt des Abschlusses der Neuordnung des Anerkennungsverfahrens zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht fest. 1. Seit wann ist das Anerkennungsverfahren für studentische Vereinigungen ausgesetzt? 2. Wann wird die Neuordnung des Anerkennungsverfahrens abgeschlossen sein? 3. Welche Gründe haben die zuständige Stelle dazu veranlasst, das Verfahren neu zu ordnen? 4. Wie soll das Anerkennungsverfahren neu gegliedert werden? 5. Welche Möglichkeit haben studentische Vereinigungen, die Rechte, die aus der Anerkennung folgen, derzeit ohne Anerkennung geltend zu machen? 6. Wie viele studentische Vereinigungen gab es vor Beginn der Neuordnung ? Wie viele gibt es derzeit noch, deren Status noch nicht abgelaufen ist? 7. Mit wie viel Vorlaufzeit wurden die bei Beschluss der Neuordnung bestehenden studentischen Vereinigungen darüber informiert, dass in Kürze keine Verlängerungen mehr erfolgen würden? Siehe Vorbemerkung.