BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11596 21. Wahlperiode 19.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 11.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Absicherung der Bahnsteige im ÖPNV Auch wenn vor dem Betreten der Bahnsteige im Hamburger Verkehrsverbund nach wie vor eine Bahnsteigkarte zu lösen wäre, so ist – abgesehen davon – der ungehinderte Zugang für jeden möglich. Als Folge davon ist eine zunehmende Anzahl von Betriebsstörungen durch alkoholisierte Personen auf dem Bahnsteig oder gar Personen im Gleis zu verzeichnen. Ärgerliche Betriebsunterbrechungen sind oft die Folge davon. Und so hat der Senat ersonnen, künftig bei Neuplanungen von Schienenverkehrslinien den Gleisbereich aus Sicherheitsgründen durch Wände und Türen abzuriegeln, damit auch bei automatisch verkehrenden Zügen die Sicherheit gewährleistet ist. Andere Städte innerhalb und außerhalb Europas praktizieren dagegen Sperren zu den Bahnsteigen, wo zum Beispiel durch Drehkreuze oder Ähnliches geregelt wird, dass nur bei Bereithalten einer Fahrkarte der Zugang zum Bahnsteig möglich ist. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Betriebsunterbrechungen durch Personen, die sich widerrechtlich im Bahnsteigsbeziehungsweise Gleisbereich aufhalten, lassen sich im Hinblick auf die Sicherheit des Schienenverkehrs nicht vollständig verhindern. Insgesamt wurde von den Verkehrsunternehmen eine Zunahme der Betriebsunterbrechungen durch alkoholisierte oder Personen, die sich in sonstiger Weise widerrechtlich im Bahnsteigs- beziehungsweise Gleisbereich aufhalten, nicht festgestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), der Deutschen Bahn AG (DB AG), der AKN Eisenbahn AG (AKN), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der metronom Eisenbahngesellschaft mbH (metronom) wie folgt: 1. Wie beurteilen die Verkehrsunternehmen und der Senat die zunehmend zu verzeichnenden Betriebsunterbrechungen durch alkoholisierte oder sonstige Personen, die sich im Bahnsteigs- beziehungsweise Gleisbereich aufhalten? 2. Wie hat sich die Anzahl derartiger Störfälle in den letzten 15 Jahren entwickelt ? Derartige Betriebsunterbrechungen werden nicht gesondert statistisch erfasst und liegen daher für die letzten 15 Jahre nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wurde die Zugangskontrolle zu den Bahnsteigen als Lösung dieser Problematik schon einmal in Erwägung gezogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/11596 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welcher finanzielle und administrative Aufwand wäre notwendig, um alle bestehenden Bahnhöfe auf ein derartiges System umzurüsten? Siehe Drs. 21/7689. 5. Eine Zugangskontrolle durch die Prüfung der Fahrkarten böte darüber hinaus auch die Möglichkeit, des Fahrkartenerwerbs unabhängig vom Fahrtantritt und damit die Einführung von Mehrfahrtenkarten (sogenannten Streifenkarten), wie sie sich in zahlreichen vergleichbaren Städten sehr beliebt sind. Wie wird dieser Sachverhalt bewertet? Eine Einführung von Mehrfahrtenkarten ist unabhängig von geschlossenen Zugangssystemen zu sehen und könnte auch mit dem vorhandenen offenen Zugang umgesetzt werden. Streifenkarten setzen voraus, dass es sogenannte Entwerter in allen Bahnhöfen beziehungsweise Fahrzeugen gibt, die im HVV nicht vorgehalten werden. Dabei handelt es sich um sehr alte und unflexible Systeme. Der HVV setzt auf die Modernisierung des Vertriebs mit der HVV-Card und der HVV-App. Aus Sicht der zuständigen Behörde ist es nicht sinnvoll, in nicht mehr zeitgemäße und wartungsintensive Entwerter-Technik zu investieren.