BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11597 21. Wahlperiode 19.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 11.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der EM-Bewerbung (III) Aus meinen beiden Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 21/10422 und 21/10525) wird ersichtlich, dass Hamburg für den nationalen Bewerbungsprozess des DFB für die EM 2024 diverse Garantien und Verpflichtungen abgegeben hat. Gleichzeitig sagt der Senat, dass ihm der Host-City-Vertrag noch gar nicht vorliegt. Vor dem Hintergrund bisher unkalkulierbarer Verpflichtungen und zu liefernder Garantien, die aus den Host-City-Verträgen erwachsen können, ist das sehr bedenklich. Es wirkt befremdlich, dass der Senat der UEFA einen Blanko-Scheck ausstellt , wohl wissend, dass einige Vertragsinhalte schlicht nicht mit den geltenden Gesetzen in Einklang zu bringen sind (wie das Demonstrationsverbot rund um die Stadien oder die zu erwartenden Bestimmungen zum „Ambush Marketing“). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zwischen der für den Sport verantwortlichen Behörde, der HSV Fußball AG und dem Hamburger Fußball-Verband e.V. (HFV), dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) sowie den weiteren fachlich zuständigen Behörden, Dienststellen und Institutionen erfolgt auch bezüglich der möglichen Ausrichtung von Spielen der UEFA EURO 2024 ein enger fachlicher Austausch zu den Themen der Bewerbung. Gemeinsam wird derzeit eine konkurrenzfähige deutsche Bewerbung entwickelt, um diese fristgemäß am 27. April 2018 bei der UEFA einzureichen. Im Falle eines Zuschlags zur Austragung von Spielen in Deutschland und Hamburg werden detaillierte Konkretisierungen vorgenommen. Siehe auch Drs. 21/10422 und 21/10525. Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Anlässlich der WM 2006 wurde das Volkparkstadion für circa 7,2 Millionen Euro saniert, wobei die Hansestadt 2,4 Millionen bezuschusste. Benötigt das Volksparkstadion, Stand jetzt, weitere Sanierungen um EM- Standards zu erfüllen? Falls ja: Was muss erneuert/verändert werden? Von welchen Kosten gehen der Senat und der HSV aus? 2. Gab es bereits Gespräche mit dem HSV bezüglich eventueller Stadionsanierungen /Nachrüstungen und der jeweiligen Finanzierung? Drucksache 21/11597 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja: Bitte das jeweilige Datum und den Inhalt der Gespräche benennen . Falls nein: Wann sollen diese Gespräche stattfinden? Die Behörde für Inneres und Sport befindet sich mit der HSV Fußball AG im kontinuierlichen Austausch. Inhaltlich werden dabei alle sich aus dem sogenannten Bid Dossier Template zur UEFA EURO 2024 ergebenen Fragen zum Stadion und dem unmittelbaren Stadionumfeld erörtert und daraus resultierende gemeinsame Bewerbungsunterlagen erstellt sowie strategische Schritte besprochen. Daneben fand am 5. Juli 2017 unter anderem mit dem zuständen Staatsrat für Sport und Vertretern der HSV Fußball AG ein gemeinsamer Austausch statt, um erste gegebenenfalls notwendige Maßnahmen an der Stadioninfrastruktur zu erörtern. Dieser Abstimmungsprozess wird fortgesetzt. Nach Abgabe der Bewerbung und unter Hinzuziehung weiterer Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine Klärung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der HSV Fußball AG über die erforderlichen Maßnahmen und deren Kostentragung herbeizuführen. Aufgrund von sich verändernden Erkenntnissen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und neuen Vorgaben der UEFA werden die das Volksparkstadion betreffenden Kalkulationen fortlaufend konkretisiert, aktualisiert und untereinander abgestimmt beim DFB eingereicht. Dieser Prozess wird sich erfahrungsgemäß auch nach Abgabe der Bewerbung am 27. April 2018 bei der UEFA fortsetzen. Vor diesem Hintergrund können derzeit noch keine belastbaren Aussagen zu Maßnahmen und Kosten für temporäre und dauerhafte Investitionen gemacht werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Es gab bereits 2009 Pläne zur Erweiterung der Arena, damals scheiterte dies an den finanziellen Möglichkeiten. Sind diese Stadionerweiterungspläne nun wieder in Erwägung, sofern Spiele der EM 2024 auch in Hamburg stattfinden werden? Falls ja: Was genau soll umgesetzt werden? Eine Erweiterung der Sitzplatzkapazität für die Euro 2024 spielt nach derzeitigen Erkenntnissen nur dann eine Rolle, wenn Hamburg für die Austragung eines Halbfinales in Erwägung gezogen werden sollte. In diesem Fall würden in Abweichung zu den Erweiterungsplänen von 2009 vorrangig Erweiterungen der Sitzplatzkapazitäten für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie der Kapazitäten von Sitzplätzen im Unterrang geprüft werden. 4. Durch die Antwort des Senats in Drs. 21/10422 Nummer 17. ist deutlich geworden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg bereits einige Garantie- und Verpflichtungserklärungen abgegeben hat. Welche weiteren Erklärungen sind abzugeben? Bitte jeweils Bezeichnung der Erklärung /des Agreements/Vertrages sowie jeweils Thema/Inhalt angeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand im Bewerbungsprozess sind über die in der Drs. 21/10422 aufgeführten Garantie- und Verpflichtungserklärungen hinausgehende weitere Erklärungen nicht abzugeben. 5. Was genau umfasst die in Drs. 21/10422 Nummer 17. angegebene „Verpflichtung der Gastgeberstädte zur Abgabe weiterer Erklärungen nach Abschluss des nationalen Auswahlverfahrens, zum Beispiel für den Abschluss separater Host-City-Agreements“? Siehe https://united-by-football.de/candidature sowie http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource 100/GetRessource100.svc/fa4c2378-5197-4c29-9c19-ee5f605de78d/Akte_739.00- 01.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11597 3 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Sind die weiteren abzugebenden Erklärungen Verhandlungssache? Wenn ja: Wie bereitet der Senat diese Verhandlungen vor? Siehe hierzu Antwort zu 4. 7. Wird der Senat sich externe juristische und fachliche Unterstützung holen? Wenn nein: Waren dem Senat alle Inhalte der weiteren Erklärungen/ Verträge und der beispielhaft genannten separaten Host-City-Agreements bekannt? Der Senat hat sowohl externe juristische als auch organisatorische Unterstützung für das internationale Bewerbungsverfahren um die UEFA Euro 2024 hinzugezogen.