BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11598 21. Wahlperiode 19.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 11.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Der LSBG als Baumfäller – Einzelfälle oder System? Im Normalfall sind die Bezirksämter für die Fällung von Bäumen zuständig, sofern Fällungen planbar sind, werden diese in verschiedenen zeitlichen Abständen teils den Bezirksversammlungen als Baumfällliste im Voraus zur Verfügung gestellt beziehungsweise werden bei Fällungen, die kurzfristig notwendig sind, diese im Nachgang informiert. Dabei werden auch Ersatzmaßnahmen , zumindest in einigen Bezirken, den Fällungen zugeordnet. Eine Ersatzpflanzungsliste für den öffentlichen Bezirksgrund, wie in Altona, erhält die Bezirksversammlung einmal im Jahr. Mit der Drs. 20-4132 der Bezirksversammlung Altona (Baumfällung Ebertplatz /Kielkamp) informierte das dortige Bezirksamt über durch den LSBG erfolgte Fällungen und konnte keine Ersatzmaßnahmen zu diesen Fällungen benennen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Hamburg gibt es rund 222.000 Straßenbäume (Stand 1. Januar 2016). Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/strassenbaeume-online/5421342/strassenbaeumeonline -fakten/. Müssen aufgrund von Straßenbaumaßnahmen nach vorheriger Abwägung aller Belange Bäume gefällt werden, sind regelhaft Ersatzpflanzungen vorgesehen. An Hauptverkehrsstraßen führt der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erforderliche Fällungen selbst durch, wobei Ort und Zeitpunkt der Fällung der jeweils zuständigen Dienststelle der Bezirksämter zur Kenntnis gegeben wird. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. Im Bereich der Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen weist die Baumbilanz der letzten fünf Jahre einen Zuwachs von 239 zusätzlichen Bäumen auf. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA), Dataport AöR, der Hamburger Wasserwerke GmbH und Hamburger Stadtentwässerung AöR, der Stromnetz Hamburg GmbH, der P+R-Betriebsgesellschaft mbH, der ReGe Hamburg Projekt- Realisierungsgesellschaft mbH, der IBA Hamburg GmbH und der Hamburger Hochbahn AG wie folgt: 1. Welche Baumfällungen wurden in den letzten zehn Jahren abseits der Bezirksämter durch den LSBG oder andere Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg beauftragt beziehungsweise durchgeführt? Bitte nach Jahr, Bezirk, Ursache der Fällung und veranlassendem Unternehmen auflisten. Drucksache 21/11598 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es liegen keine statistisch aufbereiteten Daten im Sinne der Fragestellung vor. Für eine Erhebung der abgefragten Daten wäre eine händische Auswertung zu Tausenden Daten und Akten aller Baumaßnahmen seit dem Jahr 2008 notwendig. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Laut Drs. 21/8860 gelte grundsätzlich, dass nach Baumfällungen eine Ersatzpflanzung nur an hierfür geeigneten Standorten erfolgt. Viele Standorte seien nicht mehr für eine Nachpflanzung geeignet. Gründe sind unter anderem reduzierter Wurzelraum (zum Beispiel durch unterirdische Leitungstrassen), die Nähe zu Gebäuden und zu Verkehrseinrichtungen oder die Kronenkonkurrenz anderer Bäume. Wie ist vor diesem Hintergrund das festgelegte Verfahren bezüglich der Ersatzpflanzungen bei solchen Fällungen? Die vorgesehenen Ersatzpflanzungen (Ort, Zeitpunkt und Baumart) werden mit den zuständigen Bezirksämtern eng abgestimmt, zumal aus Platzgründen nicht alle neuen Bäume an Hauptverkehrsstraßen positioniert werden können und die Unterhaltung der Bäume – wie der übrige Straßenkörper – den Bezirksämtern obliegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie werden die Bezirksämter in die Lage versetzt, ihren politischen Gremien über Ersatzpflanzungen zukünftig Auskunft zu erteilen? Die Bezirksämter werden bei Baumaßnahmen im Straßenraum im Zuge eines Beteiligungsverfahrens informiert, beispielsweise über den formellen Rahmen einer Verschickung . Die Dienststellen der Bezirksverwaltung entscheiden selbstständig, wie sie ihre politischen Gremien über Planungsvorhaben unterrichten. 4. Welche Ersatzpflanzungen wurden für die unter 1. aufgeführten Fällungen durchgeführt? Bitte mit Bezug auf die Einzelmaßnahmen aufführen. Siehe Antwort zu 1. 5. Die oben genannte Drucksache des Bezirksamts Altona datiert vom 7.11.2017. Waren zu diesem Zeitpunkt die Bäume bereits gefällt? Wenn ja: Wann wurde die Fällung durch wen durchgeführt? Ja. Es handelt sich um die Fällung eines Baumes. Diese wurde durch eine Fachfirma im Auftrag des LSBG Mitte Oktober des Jahres 2017 durchgeführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Die oben genannte Drucksache bittet den Ausschuss für „Grün, Naturschutz und Sport“ der Bezirksversammlung Altona im Petitum um Kenntnisnahme. Welche Möglichkeiten haben die bezirklichen Gremien, diese Fällung zu hinterfragen beziehungsweise sie gegebenenfalls abzulehnen ? Die Planungen des LSBG werden in der Regel dem Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona vorgestellt. Im Übrigen siehe § 27 BezVG. 7. Zur derzeitigen Situation der Fälllisten in den Bezirksämtern: a. Welches Bezirksamt gibt Fälllisten an die jeweilige Bezirksversammlung und deren Gremien? b. Welches Bezirksamt ordnet den Fällungen in den Listen Ersatzpflanzungen zu? c. Welches Bezirksamt unterscheidet bei den Fälllisten nach privaten und öffentlichen Antragstellern? d. Welches Bezirksamt erstattet Bericht über tatsächlich gefällte Bäume , insbesondere unter Berücksichtigung von Fällungen privater Bäume? Siehe Vorbemerkung sowie folgende Tabelle. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11598 3 Bezirksamt 7a 7b 7c 7d ja nein ja nein ja nein ja nein Bericht über private Bäume ja nein Hamburg-Mitte x x x x Altona x x2) x4) x x Eimsbüttel x x x x Hamburg-Nord x x x 5) x Wandsbek x1) x3) 6) x7) Bergedorf x x x x Harburg x x x x 1) Bäume in Grünanlagen und Straßenbäume 2) private Bäume 3) Straßenbäume 4) öffentliche Bäume 5) Der Bezirksversammlung wird auf Nachfrage eine Bilanzierung der privaten, jährlichen Fällanträge zur Verfügung gestellt mit dem Hinweis auf Ersatz. 6) Entfällt: Die Fälllisten beziehen sich auf öffentliche Bäume, es erfolgt somit kein Antragsverfahren. 7) Bezogen auf Anträge nach der Baumschutzverordnung.