BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1160 21. Wahlperiode 04.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 28.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge In Hamburg erfolgt die Unterbringung von Flüchtlingen entweder in der Aufnahmeeinrichtung (EAE) oder in Gemeinschaftsunterkünften (GU). Nach einer vorgesehenen Aufenthaltsdauer von längstens drei Monaten bei Asylbewerbern und von sechs Monaten bei Duldungsinhabern in der Aufnahmeeinrichtung (EAE) im Anschluss an die Erstmeldung in Hamburg, erfolgt die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU). In Hamburg liegt die Verantwortung für die Erstaufnahme und die weitere Unterbringung direkt beim Senat. Ein wesentliches Kriterium für eine menschenwürdige Unterbringung ist die soziale Betreuung von Asylbewerbern und Geduldeten in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und in Gemeinschaftsunterkünften (GU). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist für die Zentrale Erstaufnahme (ZEA) zuständig. Bei der Beantwortung der Fragen wird davon ausgegangen, dass die Fragestellerin bei den Aufnahmeeinrichtungen (EAE) auf die ZEA abzielt. Die Zeltunterbringung innerhalb der ZEA gilt als Notmaßnahme im Sinne einer Notunterkunft. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) ist für die öffentlichrechtlichen Unterbringungen zuständig, die für die Beantwortung mit den Gemeinschaftsunterkünften (GU) gleichgesetzt werden. Darüber hinaus gibt es im Zuständigkeitsbereich der BASFI auch Notübernachtungsstätten wie beispielsweise das Pik As und die „Frauen-Übernachtung“. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Personen sind derzeit in den Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) untergebracht und wie hoch ist die Kapazität der EAE in Hamburg insgesamt? Am 29. Juli 2015 waren 8.131 Menschen in der ZEA untergebracht. Die maximale Platzkapazität der ZEA beträgt einschließlich der Notunterkünfte in Zelten und Notplätzen 8.951 Schlafplätze. 2. Wie viele Personen sind derzeit in den Hamburger Gemeinschaftsunterkünften (GU) und in Hamburger Notunterkünften untergebracht und wie hoch ist die Kapazität der Unterkünfte insgesamt? Bitte gegliedert nach Bezirk und GU beziehungsweise Notunterkunft. Drucksache 21/1160 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Öffentlich-rechtliche Unterbringung Anzahl der Personen Altona 1.632 Harburg 750 Wandsbek 2.821 Bergedorf 2.021 Hamburg-Mitte 2.935 Hamburg-Nord 2.204 Eimsbüttel 1.061 Anzahl der Personen FHH 13.424 Gesamtkapazität öffentlich-rechtliche Unterbringung 13.871 Notunterkünfte Pik As und „Frauen-Übernachtung“ 284 Quelle: f & w fördern und wohnen AöR, Stand 30. Juni 2015 Notunterkünfte der ZEA (Stand: 29. Juli 2015): Standort Bezirk Kapazität der Notunterkünfte* Neuland Harburg 126 Dratelnstraße Hamburg-Mitte 1.148 Schnackenburgallee Altona 1.090 Jenfelder Moorpark Wandsbek 800 Sportallee Hamburg-Nord 50 Holstenhofweg Wandsbek 59 Karl-Arnold-Ring Hamburg-Mitte 93 Schwarzenberg Harburg 30 Harburger Poststraße Harburg 178 Summe 3.574 * Es handelt sich hier um eine rechnerische Größe, weil die Plätze nicht 1:1 belegt werden können. Um in der aktuellen Situation die Aufnahme und Versorgung aller ankommenden Flüchtlinge gewährleisten zu können, werden alle zur Verfügung stehenden Personalressourcen in den betroffenen Aufgabenbereichen eingebunden. Derzeit müssten händische Auswertungen zur Beantwortung einzelner Fragestellungen durch Zurückstellen von Aufgaben zur Flüchtlingsunterbringung und -versorgung vorgenommen werden. Weitergehende Angaben sind zurzeit nicht möglich. 3. Wo sind momentan weitere Unterkünfte für Flüchtlinge geplant beziehungsweise werden in Kürze eröffnet? Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirk, EAE, GU, Notunterkünften beziehungsweise dezentraler Unterbringung (Wohnungen) und Anzahl der Wohnplätze. Im Bezirk Eimsbüttel sind in den Straßen Flagentwiet (1.000 Schlafplätze) und VogtKölln -Straße (bis zu 600 Schlafplätze) zwei weitere ZEA-Standorte geplant. Im Übrigen siehe Drs. 21/1008. 4. Welche Kapazitäten an EAE, GU und Notunterkünften für ankommende Flüchtlinge plant der Senat kurz- und mittelfristig für Hamburg? Der Senat gewährleistet derzeit für jeden in Hamburg ankommenden Asylbewerber die Aufnahme in der ZEA. In den vergangenen vier Wochen wurden circa 3.000 Personen neu aufgenommen und die Kapazitäten zum Teil durch den Bau von Notunterkünften erweitert. Der Senat hat das Ziel, auch in Zukunft keinen Asylbewerber in die Obdachlosigkeit zu entlassen. Da es keine bundesweiten verlässlichen Prognosen hinsichtlich der weiteren Zugänge gibt, ist es zurzeit nicht möglich, eine Planzahl zu nennen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1008. 5. Wie viele Flüchtlinge sind derzeit in Hamburger Wohnungen untergebracht und wie hoch ist das Kontingent von Wohnungen für Flüchtlinge? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1160 3 6. Nach welchen Kriterien wird Flüchtlingen ein Umzug in eine Wohnung genehmigt? Siehe Drs. 21/286. 7. Welche Mindeststandards gelten a) für EAE in Hamburg, Siehe Drs. 20/8495. b) für GU in Hamburg, Siehe Drs. 21/203. c) für Notunterkünfte, Es gilt Obdachlosigkeit zu verhindern, indem ein Schlafplatz zur Verfügung gestellt wird. Ferner wird die Versorgung im Rahmen des Sachleistungsprinzips (§ 3 Absatz 1 S 1 AsylbLG) und eine angemessene medizinische Grundversorgung der Menschen sichergestellt. d) für dezentrale Unterbringung (Wohnungen) für Flüchtlinge und welche Standards sollen voraussichtlich abgesenkt werden? Siehe Drs. 21/203. 8. Welche der seit dem 1. Januar 2015 neu eröffneten Erstaufnahmeeinrichtungen sowie Gemeinschafts- und Notunterkünfte werden mit welcher jeweiligen Kapazität von privaten und welche von gemeinnützigen Trägern betrieben? Bitte nach Unterkunft, Art der Einrichtung, Kapazität, Bezirk und Heimbetreiber aufschlüsseln. Der ZEA-Standort Neuland im Bezirk Harburg mit 448 Plätzen in Wohncontainern wird vom Deutschen Roten Kreuz betrieben. f & w fördern und wohnen AöR als Betreiber der öffentlich-rechtlichen Unterbringungen und diverser ZEA-Standorte ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. 9. Welche Qualifikationsanforderungen werden von dem zur sozialen Betreuung und Beratung eingesetzten Personal in EAE und an GU verlangt ? Für die Beratung werden vorrangig Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Personen mit vergleichbaren Qualifikationen gesucht. 10. Welche Hilfsorganisationen beziehungsweise Organisationen haben sich seit dem 1. Januar 2014 für die Betreibung von EAE, GU und Notunterkünften beworben? Bitte gegliedert nach Zeitpunkt und Unterkunftsart. 11. Ist es richtig, dass der Arbeiter-Samariter-Bund Hamburg (ASB) der Stadt das Angebot gemacht hat, Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise Gemeinschaftsunterkünfte beziehungsweise Notunterkünfte zu betreiben? Wenn ja, warum wurde das Angebot der ASB zur Betreibung von Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise Gemeinschaftsunterkünften beziehungsweise Notunterkünften nicht angenommen? Bitte begründen. In Drs. 21/836 sind die derzeitigen Betreiber dargestellt. Darüber hinausgehende Bewerbungen für das Betreiben von ZEA und örU sind nicht bekannt. Mit den Hilfsorganisationen, auch mit dem Arbeiter-Samariter-Bund e.V. (ASB), gibt es Erörterungen über aktuelle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Flüchtlingsunterbringung . Konkrete Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.