BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11608 21. Wahlperiode 19.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 12.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten Martin Dolzer Am 1. Februar 2017 bedrohte ein 34-jähriger Ghanaer mit einem Küchenmesser in St. Georg erst zwei Prostituierte und ging dann auf Polizeibeamte los, die ihn festnehmen wollten. Bei dem Polizeieinsatz soll dem Angreifer in Notwehr ins Bein geschossen worden sein. Der Soziologe und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Martin Dolzer, der selbst nicht Zeuge des Einsatzes gewesen war, wurde vom „Hamburger Abendblatt“ am 18.02.2017 mit den Worten zitiert: „Es muss geklärt werden, ob es sich um ein lebensgefährliches Fehlverhalten oder im schlimmsten Fall sogar um einen rassistisch motivierten Hinrichtungsversuch gehandelt hat.“ Daraufhin wurde vom Polizeipräsidenten Strafanzeige gegen den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE erstattet. Seitdem liegt das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft. Nach fast einem Jahr stellt sich die Frage, weshalb das Verfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. Zum einen liegt die Vermutung nahe, dass der zur Anzeige gebrachte Sachverhalt keine umfangreichen Ermittlungen nach sich zog. Zum anderen handelt es sich um einen Fall, der den öffentlichen Rechtsfrieden in besonderem Maße betrifft, denn nicht nur der Betroffene hat ein Interesse an einem zügigen Abschluss des Verfahrens. Aufgrund der medialen Berichterstattung und des der Strafanzeige zugrunde liegenden Lebenssachverhalts beziehungsweise dessen rechtlicher Bewertung und des Umstandes, dass eine Erörterung im Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft stattfand, hat auch die Bevölkerung ein berechtigtes und gesteigertes Interesse daran zu erfahren, ob ein Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft in Ausübung seines Mandats eine Straftat zulasten eines Polizeibeamten beging oder ob seine veröffentlichten Worte keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage bieten und das Verfahren deshalb einzustellen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Dem Abgeordneten wird vorgeworfen, in einem Zeitungsinterview den Schusswaffengebrauch eines Polizeibeamten gegen einen ghanaischen Staatsangehörigen am 1. Februar 2017 in Hamburg-St. Georg als „lebensgefährliches Fehlverhalten der Polizei “ und als einen „rassistisch motivierten Hinrichtungsversuch“ bezeichnet zu haben. Hierüber sowie über die auf den 13. Februar 2017 datierte Strafanzeige des Polizeipräsidenten , die zur Einleitung eines in der Hauptabteilung VII geführten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der üblen Nachrede nach § Drucksache 21/11608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 186 des Strafgesetzbuches (StGB) geführt hat, ist in Printmedien sowie in elektronischen Medien ausführlich berichtet worden. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann erstattete der Polizeipräsident Strafanzeige gegen Martin Dolzer? 2. Wegen welcher Delikte wurden welche Ermittlungen seitdem durchgeführt ? 3. Welche Hauptabteilung ist für das Ermittlungsverfahren gegen Martin Dolzer zuständig? Siehe Vorbemerkung. 4. Aus welchem Grund sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen? Der Vorwurf nach § 186 StGB gegen den Abgeordneten Dolzer beruht auf Äußerungen zu einem Sachverhalt, der Gegenstand von Strafverfahren gegen den vorgenannten Ghanaer sowie den Polizeibeamten ist. Um die Äußerungen des Abgeordneten strafrechtlich bewerten zu können, ist es zweckmäßig, die Ergebnisse der Ermittlungen in den anderen beiden Strafverfahren zugrunde zu legen. Die Akte des Verfahrens gegen den Ghanaer liegt dem zuständigen Dezernenten seit Januar 2018 zur Auswertung vor. Mit dem Eingang des Verfahrens gegen den Polizeibeamten wird in Kürze gerechnet. Nach Auswertung dieser Akten ist über mögliche weitere Ermittlungen zu entscheiden, sodass gegenwärtig der Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen den Bürgerschaftsabgeordneten Dolzer noch nicht verlässlich abgesehen werden kann. Im Übrigen wurde den Verteidigern des Beschuldigten Dolzer Akteneinsicht gewährt. 5. Wann hat sich die Staatsanwaltschaft Hamburg an die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft zur Klärung von Immunitätsfragen im Hinblick auf Martin Dolzer gewandt? 6. Wann hat die Staatsanwaltschaft Hamburg eine entsprechende Antwort der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft erhalten? Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens wurde der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft mit Schreiben vom 27. Februar 2017 bekannt gegeben. Einer Genehmigung zur Fortführung der Ermittlungen bedarf es nach Artikel 15 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) nicht. 7. Wann ist mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen? Siehe Antwort zu 4. 8. Wurde und wird dem Justizsenator über die Ermittlungen berichtet und falls ja, wann wurde er in welcher Form durch wen informiert? Die Leitung der zuständigen Behörde wurde durch die damalige Leiterin der Abteilung Strafrecht am 27. Februar 2017 über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Bürgerschaftsabgeordneten Dolzer auf Basis eines Berichts der Staatsanwaltschaft informiert. Über weitere Vorkommnisse oder Maßnahmen wird ergänzend berichtet und informiert, wenn dies angezeigt ist, also zum Beispiel bei Abschluss der Ermittlungen.