BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11609 21. Wahlperiode 19.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 12.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Verlagerung der Teilanstalt für Frauen von Hahnöfersand in die JVA Billwerder – Wie viel Personal wurde tatsächlich eingespart? Die Verlagerung der Teilanstalt für Frauen (TAF) von der JVA Hahnöfersand in die JVA Billwerder wurde unter anderem damit begründet, dass durch sie insgesamt 20,7 Stellen eingespart werden, 18 beim Allgemeinen Vollzugsdienst und 2,7 bei den Fachdiensten. In der Protokollerklärung zur Sitzung des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung vom 23. August 2012 zur Drs. 20/4930 heißt es dazu: „Das Einsparpotential von Personalkosten im Zusammenhang mit der Verlagerung der Teilanstalt für Frauen von der JVA Hahnöfersand in die JVA Billwerder beträgt ca. 870.000 Euro pro Jahr. Den Berechnungen der Personalkosten liegen die Personalkostenverrechnungssätze 2012 (PKV) Stand 01.01.2012 zugrunde. Bei der Berechnung der Personalkosten wurde davon ausgegangen, dass sämtliche Dienstposten bedarfsgerecht mit Planstellen ausgestattet und diese besetzt sind. (…) Einsparpotential: 870.372,50 EUR, 18 Stellen AVD, 2,7 Stellen Fachdienste 2,7, 20,7 Stellen gesamt.“ Die Verlagerung der TAF ist im März 2016 erfolgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der Prokollerklärung zur Sitzung des damaligen Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung am 23. August 2012 wurde eine voraussichtliche Gesamteinsparung von 18 Stellen des allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) sowie von 2,7 Stellen im Bereich der Fachdienste prognostiziert (siehe Anlage 5 zur Protokollerklärung zur Drs. 20/4930). Tatsächlich gab es eine Gesamteinsparung von insgesamt 21,86 Stellen AVD sowie 3,0 Stellen für die Verwaltungs- und Fachdienste. Die tatsächlichen Einsparungen von Stellen fanden in zwei Schritten statt: Im ersten Schritt wurden das Haus III in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder im Jahr 2013 als vorbereitende Maßnahme für die spätere Verlagerung geschlossen und damit 13,81 Stellen im Bereich des AVD eingespart. Hierbei handelte es sich um einen Dienstposten „Dienstgruppenleitung im Tagesdienst“, einen Dienstposten „Nachtdienst“ und vier Dienstposten „Stationsdienst im Schichtdienst“ im Bereich des AVD. Weiter wurden für die Verwaltungs- und Fachdienste 3,0 Stellen (drei Dienstposten „Vollzugsabteilungsleitung“) eingespart. In einem zweiten Schritt wurde mit der Verlagerung der TAF in die JVA Billwerder im Jahr 2016 der Stellenbedarf im AVD um 8,05 Stellen reduziert. Hierbei handelte es sich um folgende Dienstposten: Zwei Dienstposten „Kammer und Revision im Tagesdienst “, ein Dienstposten „Nachtdienst“, ein Dienstposten „Melde- und Schlüsselzimmer im Schichtdienst“ sowie ein Dienstposten „Krankenpfleger/in im Schichtdienst“. Drucksache 21/11609 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wurden im Zusammenhang mit der Verlagerung der TAF insgesamt 20,7 Stellen eingespart? Falls nein, a. wie viele Stellen wurden beim AVD tatsächlich eingespart? b. wie viele Stellen wurden bei den Fachdiensten tatsächlich eingespart ? 2. Welche konkreten Dienstposten sind im Zusammenhang mit der Verlagerung der TAF im Einzelnen eingespart worden? Siehe Vorbemerkung.