BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11613 21. Wahlperiode 23.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 15.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Wann hat der Hamburg Airport Helmut Schmidt sein europäisches Flugplatzzeugnis (EASA-Zertifikat) erhalten? (2) Der Hamburger Flughafen ist ein innerstädtischer Großflughafen, und deshalb müssen an diesen auch besondere Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Die Fluggäste möchten sicher an ihr Ziel kommen und deshalb ist neben gut ausgebildeten Pilotinnen und Piloten und funktionsfähigen Maschinen auch ein sicherer Flughafen von großer Bedeutung. Neben den Flugzeugen sollen auch alle Flughäfen die gleichen Sicherheitsstandards erfüllen. Deshalb hat die EU schon im Februar 2008 beschlossen, dass alle europäischen Verkehrsflughäfen eine spezielle Sicherheitsprüfung bestehen müssen. Ab dem 1. Januar 2018 sind alle EU-Verkehrsflughäfen dazu verpflichtet , diese Zertifizierung vorzuweisen. Nach Auskunft des Senats (Drs. 21/11291) soll das Zertifikat bis Ende 2017 erteilt worden sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Es wird darauf hingewiesen, dass bereits die Verordnung (EG) Nummer 216/2008 Regelungen enthält, mit denen der Verordnungsgeber den individuellen Verhältnissen der verschiedenen Mitgliedstaaten und Flugplätze Rechnung trägt. Diese Instrumente erlauben nur Abweichungen, in denen das von der Verordnung vorgegebene Sicherheitsniveau gewahrt ist. Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) hat von diesen Instrumenten in zulässiger Weise Gebrauch gemacht und anhand von Sicherheitsbewertungen nachgewiesen, dass das geforderte Sicherheitsniveau erreicht wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat der Hamburg Airport Helmut Schmidt die Sicherheitszertifizierung gemäß EU-Verordnungen 216/2008 und 139/214 inzwischen erhalten? Sollte der Hamburg Airport Helmut Schmidt diese Zertifizierung noch nicht erhalten haben, wann wird dieses geschehen und warum hat er sie noch nicht erhalten? Ja, die FHG hat das Zertifikat erhalten. 2. Wer ist die zertifizierende Stelle? Die zertifizierende Stelle ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. 3. Was wurde genau im Zertifizierungsverfahren geprüft und mit welchen Ergebnissen? Es wurden die in der sogenannten Zulassungsgrundlage aufgeführten Zulassungsspezifikationen sowie die weiteren Anforderungen der Verordnung (EG) Nummer 216/2008 mit dem Ergebnis geprüft, dass diese erfüllt sind beziehungsweise dass die festgestellten Abweichungen hiervon zulässig sind. Drucksache 21/11613 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Insbesondere entsprechen die Infrastruktur des Flughafens und seine Ausrüstung, die Organisation der FHG und deren Tochterunternehmen den sich aus Anhang Va zur VO (EG) Nummer 216/2008 ergebenden „Grundlegenden Anforderungen für Flugplätze “. Dasselbe gilt auch für die auf dem Flughafen angewendeten Betriebsverfahren. 4. Hat die zertifizierende Stelle Mängel festgestellt? Wenn ja, welche und wurden diese bereits behoben? Nein. Die zertifizierende Stelle hat keine Mängel festgestellt.