BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11614 21. Wahlperiode 19.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 12.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Grundschule Uhlenhorst platzt aus allen Nähten Die Kapazität der Schule wurde 2012 überplant und für eine Schülerzahl von maximal 345 Kindern in 15 Klassen festgelegt. Das heißt die Schule ist seit 2012 auf Drei-Zügigkeit ausgelegt. Entsprechend wurden die aufwändigen von 2014 bis 2017 andauernden Umbauten umgesetzt. Heute jedoch beherbergt die Schule bereits 407 Kinder in 18 Klassen. Entgegen des Beschlusses auf dem Organisationstreffen der Grundschulen im Februar 2017 und entgegen der Empfehlung des Direktorats der Schule auf der Uhlenhorst wurde zum Schuljahr 2017/2018 zum dritten Mal in Folge eine Vier-Zügigkeit in den ersten Klassen (vier Klassen mit zwei Klassen je 23 Schülern und zwei Klassen je 24 Schülern) durch den Senat durchgesetzt . Aus Sicht der Eltern ist die dauerhafte Überschreitung der Kapazitäten der Schule auf der Uhlenhorst nicht mehr tragbar. Sie wird vor allem auf dem Rücken der Kinder und der Qualität der Schule ausgetragen. Dabei gibt es durchaus Alternativen an den umliegenden Grundschulen Humboldtstraße und Forsmannstraße, die sogar eine Unterbelegung aufweisen . So wurden an der Forsmannstraße zum Schuljahresbeginn 2017/2018 nur 74 Kinder für die erste Klasse aufgenommen, obwohl 92 Plätze vorhanden waren (diese wurden dann auf vier Klassen je 17 Kinder verteilt). Die Elterninitiative und der Elternrat der Schule auf der Uhlenhorst haben sich im November an Senator Rabe gewandt, jedoch bis Jahresende keine Antwort auf ihre dringenden Fragen bekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die im Rahmen der Schulorganisation zu treffenden Einzelfallentscheidungen berücksichtigen die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben in den §§ 87 Absatz 1, 42 Absatz 7 und 13 Absatz 2 a des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG). Ziel der Organisation ist neben einer möglichst hohen Erfüllung von Elternwünschen die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Schulplätzen, die mit altersangemessenen Schulwegen erreicht werden können. Trotz der gestiegenen Zahl der Erstklässler war es in den letzten Jahren insgesamt möglich, eine hohe Anzahl an Erstwünschen zu erfüllen. So ist es mit der Organisation des Schuljahres 2017/2018 gelungen, 95,8 Prozent der angemeldeten Kinder an ihrer Wunschschule einzuschulen. Dabei ist die Organisation der Eingangsklassen im Jahrgang 1 in jedem Jahr eine Herausforderung für alle Akteure. Das Anmeldeverhalten von Eltern und Kindern bleibt ein nicht vorhersehbares Moment – stets beliebte Drucksache 21/11614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schulen werden plötzlich weniger stark angewählt, andere steigern ihre Schülerzahl signifikant. Während die Eltern der im Vorjahr aufgenommenen Schülerinnen und Schüler ein Interesse an möglichst wenigen neuen Einschulungen haben, um das Lernumfeld überschaubar zu halten, haben die Eltern der Kinder, die sich um eine Aufnahme an der Schule bewerben, ein hohes Interesse, die Kinder dort einschulen zu können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage ist die Grundschule auf der Uhlenhorst im Jahr 2012 für eine Drei-Zügigkeit geplant worden? Grundlage bei der Erstellung des Schulentwicklungsplans ist die jeweilige Situation in der Region. Hierbei sind vorhandene räumliche Ressourcen sowie die voraussichtliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt worden. 2. Aus welchem Grund wurde die Kapazität der Schule in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 nun bereits im dritten Jahr bewusst überschritten (Begründung bitte je Schuljahr angeben)? Zum Schuljahr 2015/2016 haben sich an der Schule auf der Uhlenhorst 86 Kinder mit Erstwunsch angemeldet und es wurden sechs weitere Schülerinnen und Schüler aufgenommen , um altersangemessene Schulwege zu ermöglichen. Zu den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 hatte die Schule auf der Uhlenhorst jeweils 102 Erstwunschanmeldungen , das heißt in jedem Jahr hätten jeweils 33 Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ihre Eltern eine Absage erhalten müssen. Vor diesem Hintergrund hat die für Bildung zuständige Behörde sich für die temporäre Überschreitung der vorgesehenen Zügigkeit entschieden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Warum erfolgte 2012 die Festlegung auf die Auslegung der Drei- Zügigkeit? Ist die Auslegung der Schule aufgrund steigender Schülerzahlen und steigendem Bedarf in der Ganztagsbetreuung sowie den Herausforderungen von Integration und Inklusion im Nachhinein zu knapp bemessen worden? Wenn ja, wie wird nun nachgesteuert? Wenn nein, wie begegnet der Senat der Kapazitätsüberschreitung? Die Schule ist gemäß geltendem Musterflächenprogramm für die vorgesehene Zügigkeit ausgebaut worden. Die Überschreitung der Schüleranzahl gegenüber der festgelegten Zügigkeit ist temporär, hierfür werden sowohl räumliche Kapazitäten im Bestand als auch mobile Lösungen genutzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und Vorbemerkung . 4. Auf wie viel ist die Anzahl der Vorschulklassen festgelegt? Wurde die Anzahl seit 2012 ebenfalls geändert? Falls ja, inwiefern? Wer hat dies entschieden? Da Vorschulklassen ein freiwilliges Angebot sind und gemäß § 14 Absatz 2 HmbSG dann eingerichtet werden, wenn dafür die räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind, wird die Entscheidung über die Anzahl der einzurichtenden Vorschulklassen jedes Jahr neu aus der Anzahl der Anmeldungen und den im Hamburgischen Schulgesetz genannten Rahmenbedingungen getroffen. 5. Warum werden nach Abschluss der Sanierungs- und Bauarbeiten noch Schulcontainer auf dem Pausenhof als provisorische Klassenräume genutzt? Siehe Antwort zu 3. sowie Vorbemerkung. 6. Woran scheitert der genehmigte Umbau der Hausmeisterwohnung zur Schaffung eines Klassenraums im Bestandsgebäude? Bezüglich eines möglichen Umbaus der Hausmeisterwohnung wurde zunächst eine Prüfung inklusive der kurz- und langfristigen Kostenfolgen beauftragt. Da es sich bei der Überschreitung der Zügigkeit um einen temporären Zustand handelt, wurde im Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11614 3 Ergebnis eine mobile Lösung, die nach Beendigung der Situation zurückgebaut werden kann, einer dauerhaft kostensteigernden Lösung vorgezogen. 7. Wie geht der Senat mit der mangelhaften Kapazitätsplanung (Auslegung für 240 Essen statt 390) für die Schulmensa um? 8. Wann und wie kann der Differenzierungsraum statt für die Essensversorgung wieder für seinen ursprünglichen Zweck verwendet werden? 9. Durch das Integrieren der Essenszeit in die Betreuungszeit der Vorschulklassen wurde die pädagogische Arbeit der Vorschullehrer umgenutzt . Die Essenzeit wurde von 13 – 13.30 Uhr auf 12.30 – 13 Uhr vorgezogen , damit die Mensa entlastet wird. Wann kann diese Änderung wieder zurückgenommen werden? Die Schule hat gemeinsam mit dem Ganztagsträger das tägliche Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler unter temporärer Nutzung eines Differenzierungsraums organisiert. Die getroffenen Maßnahmen können entsprechend der jeweils am Essen teilnehmenden Schülerinnen und Schüler vor Ort angepasst werden, das heißt der Differenzierungsraum kann seinem ursprünglichen Zweck entsprechend genutzt werden beziehungsweise das Vorziehen der Essenszeit kann zurückgenommen werden, sobald die Anzahl der Essenteilnehmer dies zulässt. 10. Die Größe der Turnhalle der Grundschule entspricht einer Zwei- Zügigkeit. Wie steht es mit der Aufstockung der Sporthallenkapazitäten für eine Drei- beziehungsweise gegebenenfalls Vier-Zügigkeit? Die Bedarfsdeckung der Sportunterrichtsversorgung wird generell in Hamburg über den einzelnen Schulstandort hinaus betrachtet. Die Kapazitäten der Schule auf der Uhlenhorst und der benachbarten Schulstandorte sind entsprechend ausgelegt. Ein Ausbau am Standort Winterhuder Weg 126/128 ist daher nicht geplant. 11. Wann und wie wird das im Zuge des Umbaus angekündigte neue Außensportgelände realisiert? Der auf der Außenfläche befindliche Bolzplatz wird im Rahmen der Instandsetzung wie angekündigt im Laufe dieses Jahres eine neue Drainage erhalten, darüber hinausgehende Planungen für ein neues Außensportgelände bestehen derzeit nicht. 12. Auch der Umbau der Pausenhalle zu einer Mehrzweckhalle wird in Größe und Ausführung (Stufen) weder einer Aula noch einer Pausenhalle für Regentage gerecht. Wann und wie erfolgt hier eine Korrektur? Die Mehrzweckhalle wurde gemeinsam mit der Schule auf Grundlage der durch das Musterflächenprogramm definierten Vorgaben geplant und abgenommen. Hier sind derzeit keine weiteren Anpassungen geplant.