BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11633 21. Wahlperiode 23.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Ewald Aukes (FDP) vom 15.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Evaluierungsbericht zur Aufhebung der Kfz-Stellplatzpflicht Am 28.01.2014 wurde die generelle Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge bei Wohnungsbauvorhaben aufgehoben. In der kommenden Bürgerschaftssitzung wird der Bürgerschaft der Evaluierungsbericht dieser Gesetzesänderung vorgestellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1) In Tabelle 2 auf Seite 3 werden die Ergebnisse der Datenerhebung hergestellter Stellplätzen zwischen 2014 und 2016 dargestellt. Die Fragen beziehen sich auf die Zahlen, die in Tabelle 2 auf Seite 3 (Drs. 21/11475) angegeben wurden. a) Wie viele Stellplätze davon fallen unter die generelle Stellplatzpflicht ? (Bauantrag wurde vor dem 28.01.2014 gestellt.) (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) b) Bei wie vielen Bauvorhaben, deren Antrag vor dem 28.01.2014 gestellt wurde, wurden mehr Stellplätze hergestellt, als von der generellen Stellplatzpflicht gefordert? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln .) In der Tabelle 2 der Drs. 21/11475 sind die Ergebnisse der Datenerhebung der Wohnungswirtschaft abgebildet. Die unter a) und b) abgefragten Stellplätze waren nicht Gegenstand der Abfrage beziehungsweise der Untersuchung. Darüber hinaus sind der zuständigen Behörde keine Einzelheiten, wie beispielsweise die Belegenheiten der 7.988 untersuchten Wohnungen bekannt. Im Übrigen hat die Wohnungswirtschaft bei der Datenerhebung auf den Baubeginn beziehungsweise die Planung abgestellt und nicht auf den Bauantrag. Ein Vorher-Nachher-Vergleich, wie in der Tabelle 1 der Drs. 21/11475 ist daher nicht möglich. 2) Laut Bauaufsichtsbehörde entstehen circa 5,39 Millionen Euro beziehungsweise 26,95 Millionen Euro Ersparnisse aufseiten der Investoren durch die Abschaffung der Stellplatzpflicht. a) Wie wurden diese Zahlen im Detail ermittelt? Gemäß Tabelle 1 auf Seite 2 der Drs. 21/11475 beträgt die Differenz zwischen der Anzahl der notwendigen Stellplätze vor der Änderung der HBauO und der Anzahl der beantragten Stellplätze nach der Änderung der HBauO im Erfassungszeitraum 1.078 Stellplätze. Dieser Wert wurde mit den geschätzten Herstellungskosten multipliziert. b) Inwiefern konnten Wohnungen durch die ausgewiesenen Ersparnisse günstiger angeboten werden? Welche Miet- und Kaufpreisein- Drucksache 21/11633 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sparungen gegenüber vergleichbaren Objekten mit Stellplätzen konnten realisiert werden? (Bitte nominal und prozentual angeben.) Miet- beziehungsweise Kaufpreiseinsparungen waren nicht Gegenstand der Untersuchung , sodass der zuständigen Behörde darüber keine Informationen vorliegen. 3) Wie viele Pkw-Zulassungen werden für die Jahre 2018, 2019 und 2020 prognostiziert? Die Anzahl der Fahrzeug-Zulassungen wird von der zuständigen Behörde nicht prognostiziert . 4) Ist der Senat der Auffassung, dass eine geringere Herstellungsanzahl von Stellplätzen zu geringeren Zulassungszahlen führt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht ? 5) Wo werden nach Ansicht des Senats bei einem sinkenden Stellplatzangebot auf privaten Grundstücken im Falle von a) steigenden Zulassungszahlen die Fahrzeuge abgestellt? b) stagnierenden Zulassungszahlen die Fahrzeuge abgestellt? c) sinkender Zulassungszahlen die Fahrzeuge abgestellt? Der bauordnungsrechtliche Stellplatzbedarf richtet sich nach der zu erwartenden Zahl der Kraftfahrzeuge der ständigen Benutzer baulicher Anlagen, nicht nach den Zulassungszahlen . 6) Teilt der Senat die Auffassung, dass durch geringere Stellplatzzahlen auf privaten Flächen der Parkdruck im öffentlichen Raum zunimmt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie gedenkt der Senat dagegen vorzugehen? Siehe Drs. 21/422.