BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11634 21. Wahlperiode 23.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 15.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Belastung der Hamburger Justiz – Situation der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird schlechter? (III) Die Fehlzeiten am Verwaltungsgericht und am Oberverwaltungsgericht waren auch im 3. Quartal 2017 in Hamburg hoch. Bei Bürokräften erreichen die Fehlzeitenquoten am Verwaltungsgericht inzwischen 12 Prozent. Zuletzt beliefen sich die Verfahrensdauern im 3. Quartal in allgemeinen Sachen auf 15,4 Monate. Beim Verwaltungsgericht sind in den ersten drei Quartalen 2017 bereits 4.284 Klagen in Asylsachen hinzugekommen.1 Im Gesamtjahr 2016 waren es 3.514 Klagen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde hält in Übereinstimmung mit der Präsidentin des Verwaltungsgerichts die Ausstattung des Gerichts und die organisatorischen Maßnahmen auch weiterhin für geeignet, mittelfristig die Bestände anhängiger Verfahren abzubauen (vergleiche Drs. 21/9214). Die aktuelle Situation wird regelmäßig analysiert und der regelmäßige Austausch mit der Hamburger Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge fortgesetzt, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können. Auch die zuständige Behörde und das Verwaltungsgericht befinden sich in einem ständigen Austausch, in dem unter anderem Handlungsbedarfe im personellen Bereich identifiziert werden. Seit dem Jahr 2015 wurde das Verwaltungsgericht daraufhin bereits mehrfach personell deutlich verstärkt. Der Anstieg der Verfahren in Asylsachen ist auch begründet durch den starken Rückstandsabbau des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Dieser ist seit Mai 2017 deutlich zurückgegangen, sodass auch die Neuzugänge in Asylsachen beim Verwaltungsgericht seither stark zurückgegangen sind und seit August 2017 mehr Verfahren erledigt werden, als neu eingehen. Vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl der Eingänge im Asylbereich gehen das Verwaltungsgericht sowie die zuständige Behörde weiterhin davon aus, dass die für einen effizienten Personaleinsatz ergriffenen organisatorischen Maßnahmen und die personelle Ausstattung des Gerichts derzeit geeignet sind, die Verfahrenseingänge im Asylbereich zu bewältigen. So konnten im September 2017 nach Abschluss der Ausbildung noch einmal zusätzliche Stellen im Servicebereich besetzt werden. Seit Anfang Juni 2017 ist zudem der Bereich der Richterassistenz mit einer zusätzlichen Stelle verstärkt worden. Im Rahmen der Richterassistenz unterstützen wissenschaftlich ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Asylkammern gemäß richterlicher Vorgaben insbesondere bei der Vorbereitung von Erstverfügungen, Terminabstimmungen mit der Anwaltschaft, Behörden und Dolmetscherinnen und Dolmetschern, beim Ladungs- und Saalmanagement sowie bei 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10630 vom 17.10.2017. Drucksache 21/11634 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der Recherche in beziehungsweise bei der Auswertung von Erkenntnisquellen betreffend das jeweilige Herkunftsland. Um die Bewältigung der eingehenden Verfahren weiterhin sicherzustellen, ist es notwendig , noch offene Stellen im Bereich des Servicepersonals zügig zu besetzen. Hieran wird gearbeitet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich die Zahlen der Neuzugänge von 2017 bis zum Januar 2018 am Hamburger Verwaltungsgericht bezogen auf a. Klagen in allgemeinen Sachen, b. Klagen in Asylsachen, c. Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in allgemeinen Sachen, d. Verfahren im asylrechtlichen Eilverfahren entwickelt? Verwaltungsgericht Hamburg: Neuzugänge 2017 Klagen in allgemeinen Sachen 1.912 Klagen in Asylsachen 4.973 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in allgemeinen Sachen 1.286 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in Asylsachen 903 Die Daten für Januar 2018 liegen noch nicht vor. Die genannten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt einer Plausibilitätsprüfung durch das Statistische Landesamt sowie das Verwaltungsgericht Hamburg. 2. Wie stellen sich die durchschnittlichen Verfahrensdauern am Verwaltungsgericht und am Oberverwaltungsgericht von 2017 bis zum Januar 2018 dar, auch im Vergleich zum Bundesdurchschnitt? Die Zahlen zu den Verfahrensdauern liegen für das 4. Quartal 2017 noch nicht vor. Für Januar 2018 können noch keine Angaben gemacht werden. Zahlen zum Bundesdurchschnitt liegen für 2017 noch nicht vor. 3. Wie stellt sich die Entwicklung bei der Richterbesetzung beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht von 2017 bis zum Januar 2018 dar? Gemäß der Personalverwendungsstatistik stellt sich die Richterbesetzung nach den erfolgten Personalsteigerungen wie folgt dar: 1. Quartal 2017 2. Quartal 2017 3. Quartal 2017 4. Quartal 2017 Verwaltungsgericht 57,4 56,4 54,8 62,15 Oberverwaltungsgericht 17,0 17,0 16,4 k.A.* * Die Daten des Oberverwaltungsgerichts für das 4. Quartal liegen noch nicht vor. Für Januar 2018 können keine Daten mitgeteilt werden. 4. Welche krankheitsbedingte Fehlzeitenquote ist für das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht in den Jahren 2016 bis Januar 2018 für die Richterinnen und Richter sowie für das Personal im Servicebereich festgestellt worden, auch im Vergleich zum Durchschnitt in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit der Freien und Hansestadt Hamburg? Oberverwaltungsgericht 2016 Jan. – Okt. 2017 Bürofach-/Bürohilfskräfte 6,9% 4,5% Richter/-innen 2,1% 1,3% Verwaltungsgericht 2016 Jan. – Okt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11634 3 2017 Bürofach-/Bürohilfskräfte 11,1% 12,8% Richter/-innen 2,9% 1,9% Durchschnitt Fehlzeitenquote Verwaltungsgerichte gesamt 2016 Jan. – Okt. 2017 Bürofach-/Bürohilfskräfte 9,0% 11,0% Richter/-innen 2,5% 1,8% Durschnitt Fehlzeitenquote Amtsgerichte, Landgericht, HansOLG 2016 Jan. – Okt. 2017 Bürofach-/Bürohilfskräfte 9,2% 9,4% Richter/-innen 1,8% 2,8% Für 2017 kann die Fehlzeitenquote nur bis Oktober 2017 ausgewertet werden, weil nur hierfür qualitätsgesicherte Daten vorliegen. Siehe hierzu Drs. 21/8334. Die Fehlzeitenquote für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit kann nicht einzeln ausgewertet werden, da diese Aufteilung systemseitig nicht hinterlegt ist. Die Fehlzeitenquote umfasst daher die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit. 5. Wie viele Ausbildungsplätze für Justizangestellte und Servicekräfte gibt es am Verwaltungsgericht? a. Wie hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze von 2017 bis Januar 2018 verändert? b. Gibt es Ausbildungsplätze, die unbesetzt sind? Wenn ja, wie viele, seit wann und warum? Siehe Drs. 21/3455. 6. Wie hoch ist die krankheitsbedingte Fehlzeitenquote für Justizangestellte und Servicekräfte am Verwaltungsgericht? a. Wie hat sich dies gegenüber den Jahren 2016 und 2015 verändert? b. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Belastungssituation am Verwaltungsgericht anhand der gestiegenen Komplexität der gerichtlichen Verfahren? 7. Wie viel zusätzliches Personal benötigt das Verwaltungsgericht, um die Neuzugänge, insbesondere im Asylverfahren und in asylrechtlichen Eilverfahren , besser bearbeiten zu können? Siehe Vorbemerkung, Antwort zu 4. sowie Drs. 21/10630.