BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1164 21. Wahlperiode 04.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 28.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Heiraten wie in Las Vegas? Nicht in Hamburg! Wartezeiten bei Standesämtern Die Kontakte mit Behörden sind in Hamburg spätestens seit der völlig verkorksten Einführung der Terminpflicht immer schwerer zu realisieren. Durch die Umstellung vom Prinzip der Selbststeuerung auf Terminreservierung sind die Wartezeiten nicht kürzer geworden. Zudem hat sich die Möglichkeit durch die Vergabe von Online-Terminen (www.hamburg.de/kundenzentrum) einen zeitnahen Termin zu erhalten, bisher auch nicht bewährt. Im Durchschnitt dauert es mehr als 25 Tage, bis ein Termin in Hamburg möglich wird (vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/330 vom 28.04.2015). Aber nicht nur die Kundenzentren sind davon betroffen, sondern auch die Standesämter . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In den Standesämtern wurde bisher kein Online-Terminmanagement eingeführt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin beim Standesamt in Hamburg? (Bitte nach Standorten differenzieren.) 2. Wie lang war diese Wartezeit in den Jahren 2005, 2010 und 2014? Die Zeitspanne zwischen Feststellung der Ehefähigkeit und Eheschließung ergibt sich unter anderem durch den vom Brautpaar gewählten Termin zur Anmeldung und den eigentlichen Trautermin. Sie kann zwischen einem Tag und sechs Monaten betragen. Die Wartezeit auf einen Termin zur Beantragung der Feststellung der Ehefähigkeit wird nicht erfasst und kann nachträglich nicht ermittelt werden. Die Bearbeitungszeit des Antrags beziehungsweise die Wartezeit bis zur Feststellung der Ehefähigkeit wird statistisch nicht erfasst. Hierzu müssten circa 7.000 Akten pro Jahr manuell ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen: entfällt. 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um heiratswilligen Paaren ihren Wunschtermin zu ermöglichen? Siehe Drs. 20/11565. Darüber hinaus ist im Bezirksamt Wandsbek eine Anmeldung für Trauungsorte generell beziehungsweise außerhalb der Dienststellen ein Jahr im Voraus möglich. 4. Was rät der Senat den Bürgerinnen und Bürgern, wenn Sie keinen zeitnahen Termin beim Standesamt in ihrem zuständigen Standesamt erhalten ? Es besteht die Möglichkeit, auf ein anderes Standesamt in und außerhalb von Hamburg auszuweichen. Drucksache 21/1164 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Gibt es für Hamburger Paare die Möglichkeit, im Umland zu heiraten? Wenn ja, an welche Bedingungen ist das geknüpft? Wie häufig geschah dies in den Jahren 2010 und 2014? Ja. Die Eheschließung kann in jedem Standesamt der Bundesrepublik Deutschland erfolgen, sofern die Ehefähigkeit festgestellt wurde. Die rechtliche Prüfung der Ehefähigkeit hat bei dem Standesamt stattzufinden, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Liegen keine rechtlichen Ehehindernisse vor, wird dieses den Eheschließenden vom Standesamt mitgeteilt. Innerhalb der folgenden sechs Monate kann die Eheschließung stattfinden. Erfolgte die Eheschließung nicht in diesem Zeitraum, so muss die rechtliche Prüfung der Ehefähigkeit erneut stattfinden (§§ 12, 13 Personenstandsgesetz ). Bei welchem Standesamt die Eheschließung stattfindet, steht den Beteiligten frei (§ 28 Personenstandsverordnung). Über Eheschließungen außerhalb Hamburgs liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 6. Wie viel Personal steht in jedem Bezirk an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das zuständige Standesamt zur Verfügung? Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte 14, Altona 18, Eimsbüttel elf, Hamburg-Nord 41, Wandsbek 21, Bergedorf zehn und Harburg 16 Beschäftigte. 7. Welche Ursachen sind aus Sicht des Senats maßgeblich für die Wartezeiten auf den Standesämtern in Hamburg? Siehe Antwort zu 1. und 2. sowie Vorbemerkung.