BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11642 21. Wahlperiode 23.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 16.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Verfahren gegen Polizeibedienstete im Rahmen des G20-Gipfels und der Gipfelproteste (II) In Fortsetzung meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 4.12.17 (Drs. 21/11196) frage ich den Senat: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete im Rahmen des G20-Gipfels und der Gipfelproteste, denen strafrechtliche Vorwürfe gegen Polizeibedienstete zugrunde liegen, gibt es mit Stand a. 31.12.17, b. 15.1.18 insgesamt? Hinsichtlich der von der Staatsanwaltschaft in der Abteilung 73 geführten Ermittlungsverfahren (7320-Register) liegen zum 31. Dezember 2017 sowie 15. Januar 2018 folgende Zahlen vor: Anzahl der Verfahren im G20- Register Anklagen Strafbefehle Einstellungen mit Auflage § 170 Abs. 2 StPO Einstellungen im Übrigen 31.12.2017 115 keine keine keine 14 keine 15.01.2018 115 keine keine keine 14 keine Im Register 7320 der Staatsanwaltschaft werden nur Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten durch im Dienst befindliche Beamte geführt. In den genannten 115 Verfahren sind die zwei Verfahren enthalten, die zunächst nicht im Register 7320 registriert waren, nunmehr aber umgeschrieben wurden, siehe Drs. 21/11196. Dem Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) lagen im Zusammenhang mit dem G20- Gipfel für den Zeitraum vom 22. Juni 2017 bis 9. Juli 2017 mit dem Stand 17. Januar 2018 insgesamt 129 Ermittlungsverfahren vor, denen strafrechtliche Vorwürfe gegen Polizeibedienstete zugrunde liegen. Der Datenbestand der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel, denen strafrechtliche Vorwürfe gegen Polizeibedienstete zugrunde liegen, kann durch das DIE nicht automatisiert zu einem retrograden Stichtag ausgewertet werden. Dazu müssten die Ermittlungsakten händisch jeweils hinsichtlich der abgefragten Einzeldaten beziehungsweise Datenkombinationen ausgewertet werden. Dies ist aufgrund der Vielzahl der Ermittlungsakten und der erfragten Datenkombinationen in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Beantwortung der Fragen erfolgt deshalb mit Stand vom 17. Januar 2018. Im Übrigen siehe Drs. 21/11196. Drucksache 21/11642 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Wie viele wurden von Amts wegen, wie viele aufgrund von Anzeigen von Hinweisgebern, die sich direkt an das DIE wenden, wie viele durch Hinweise der SoKo „Schwarzer Block“, wie viele aufgrund von Anzeigen von Polizeibediensteten, wie viele aufgrund von Selbstanzeigen eingeleitet? Bitte Tabelle in Drs. 21/11196 mit Stand 15.1.18 entsprechend aktualisieren . Von den 129 beim DIE registrierten Ermittlungsverfahren wurden 55 Verfahren von Amts wegen eingeleitet, davon 48 durch das DIE beziehungsweise die Staatsanwaltschaft Hamburg und sieben Ermittlungsverfahren durch Polizeibedienstete, wobei davon sechs Ermittlungsverfahren von der SoKo Schwarzer Block stammen. Neben den 55 von Amts wegen eingeleiteten Ermittlungsverfahren haben insgesamt 30 weitere Ermittlungsverfahren ihren Verfahrensursprung in Hinweisen Dritter. 44 Ermittlungsverfahren haben ihren Verfahrensursprung in Strafanzeigen von Geschädigten . Dem DIE liegt keine Strafanzeige vor, in denen ein Polizeibediensteter eigenes strafbares Verhalten anzeigte. Im Übrigen siehe Antwort zu 1 a. und b., sowie Drs. 21/11196 und nachstehende Tabelle . Ermittlungsverfahren* Anzahl Verfahrensursprung davon von Amts wegen davon von Hinweisgebern davon anzeigende Geschädigte Gesamt 129 55 30 44 Körperverletzung im Amt gem. § 340 StGB 103 46 22 35 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 2 1 1 --- Bedrohung gem. § 241 StGB 1 --- 1 --- Nötigung gem. § 240 StGB 7 5 --- 2 Verletzung des Dienstgeheimnisses gem. § 353b StGB 4 3 1 --- Strafvereitelung im Amt gem. § 258a StGB 3 --- 3 --- Beleidigung gem. § 185 StGB 3 --- --- 3 Sexuelle Belästigung gem. § 184i StGB 1 --- --- 1 Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB 1 --- --- 1 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB 1 --- 1 --- Diebstahl gemäß § 242 StGB 2 --- --- 2 Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB 1 --- 1 --- * Stand 17. Januar 2018 2. Von wie vielen Geschädigten geht das DIE im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt mit Stand 15.1.18 aus? Im Rahmen der 103 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt geht das DIE mit Stand vom 17. Januar 2018 von 130 Geschädigten aus. Derzeit ist die Identität von 50 Geschädigten noch nicht bekannt. 3. Wie viele der vom DIE beziehungsweise der Staatsanwaltschaft gegen Polizeibedienstete geführten Ermittlungsverfahren wurden bis zum 15.1.18 aus welchen Gründen eingestellt? Bitte differenzieren nach: a. Einstellung wegen Vorliegen eines Verfahrenshindernissen (bitte angeben, um welches es sich jeweils handelt); b. Einstellung wegen fehlender Möglichkeit der Identifizierung des/der Beschuldigten; c. Einstellung wegen der rechtlichen Beurteilung, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt (bitte die jeweiligen Sachverhalte Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11642 3 unter Angabe von Ort, Zeit und zu beurteilender Handlung angeben ); d. Einstellung aus anderen Gründen (bitte angeben). Für eine zuverlässige Auskunft müssten sämtliche 14 Verfahren, in denen gemäß § 170 Absatz 2 StPO eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft erfolgte, beigezogen und händisch ausgewertet werden, um die zu beurteilende Handlung, die rechtlichen Ausführungen und die Einstellungsgründe im Einzelnen zu erläutern. Dies ist der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es erfolgt daher eine Auskunft anhand der im Vorgangsverwaltungs - und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA vorgenommenen Eintragungen: Laufende Nr. 7320 Js Tatvorwurf Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StGB 50/17 Körperverletzung im Amt Verfahrenshindernis -Beschuldigter verstorben 4/17 Bedrohung Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 12/17 Körperverletzung im Amt Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 17/17 Körperverletzung im Amt Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 18/17 Körperverletzung im Amt Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 28/17 Körperverletzung im Amt Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 76/17 Nötigung Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 77/17 Körperverletzung im Amt Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 78/17 Körperverletzung im Amt Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 105/17 Körperverletzung im Amt Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 106/17 Fahrlässige Körperverletzung Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 107/17 Körperverletzung im Amt Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 114/17 Nötigung Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 115/17 Körperverletzung im Amt Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 4. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren haben mit Stand 15.1.18 zu einer Anklage geführt? 5. Wie viele Strafverfahren gegen Polizeibedienstete wegen Strafvorwürfen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel und den Gipfelprotesten wurden bis zum 15.1.18 mit welchen Verfahrensständen beziehungsweise -ausgängen geführt? Siehe Antworten zu 1. a. und 1. b. und 3. a. bis 3. d.