BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11644 21. Wahlperiode 23.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 16.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Von der Schulbank in den Flieger. Abschiebungen von Kindern aus Hamburg im 4. Quartal 2017 Die Zahl der Menschen, die aus Hamburg abgeschoben werden nimmt weiter zu. Unter ihnen sind auch Kinder, die in Hamburger Schulen gingen, Sportvereine besuchten und Freundschaften zu anderen Kindern pflegten. Seit der Änderung des Asylrechts vom Oktober 2015 sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Das führt dazu, dass Kinder von einem Tag auf den anderen aus Hamburg verschwinden. In einer Pressemitteilung der Schulsprecher/-innen der Stadtteilschule St. Pauli heißt es: „Unsere Mitschüler_innen werden abgeschoben. Immer wieder erfahren wir viel zu spät: Sie werden mit Eltern und Geschwistern nachts aus dem Schlaf gerissen, aus ihrem Zuhause geholt und zum Flughafen gefahren.“ Allein im 1. Quartal 2016 wurden 79 Kinder im schulpflichtigen Alter abgeschoben . Die Zahl der Kinder, die ausreisen mussten, liegt noch einmal deutlich höher. Viele dieser Kinder lebten seit vielen Jahren in Hamburg. Das geht aus unseren Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 21/6556, 21/8805 21/10203 und 21/10644) hervor. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Personen, die im letzten Quartal rückgeführt wurden, waren schulpflichtig? Bitte aufschlüsseln jeweils auch nach sogenannter freiwilliger Ausreise und Abschiebung: Es wurden insgesamt 22 schulpflichtige Personen im 4. Quartal abgeschoben. Sieben Personen im schulpflichtigen Alter reisten freiwillig aus. a. Wie viele davon sind in Hamburg geboren? b. Wie viele davon in Deutschland? Keine. c. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Hamburg? Sechs der abgeschobenen und vier der freiwillig ausgereisten Personen. d. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Deutschland ? Siehe Antwort zu 1. c. e. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Hamburg? Drucksache 21/11644 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine der freiwillig ausgereisten Personen. f. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Deutschland? Siehe Antwort zu 1. e. 2. Wie viele Jugendliche wurden im letzten Quartal rückgeführt, die zwar nicht mehr schulpflichtig waren, aber eine Hamburger Schule besuchten ? Bitte aufschlüsseln nach Abschiebung und sogenannter freiwilliger Ausreise. 3. Wie viele Kinder und Jugendliche aus Hamburg, die eine (Berufs-) Schule besucht haben, wurden im letzten Quartal rückgeführt? Bitte aufschlüsseln jeweils auch nach sogenannter freiwilliger Ausreise und Abschiebung: a. Wie viele davon sind in Hamburg geboren? b. Wie viele davon in Deutschland? c. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Hamburg? d. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Deutschland ? e. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Hamburg? f. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Deutschland? Siehe Drs. 21/3453. 4. Welcher Staatsangehörigkeit waren die in 1., 2. und 3. genannten Kinder und Jugendlichen? a. Wohin wurden sie rückgeführt? Die abgeschobenen Personen hatten folgende Staatsangehörigkeiten: irakisch, kosovarisch , russisch, serbisch und syrisch. Die Abschiebungen erfolgten nach Dänemark, Kosovo, Niederlande, Polen, Portugal und Serbien. Die freiwilligen Ausreisen erfolgten nach Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik) und Serbien. Die Betroffenen waren jeweils im Besitz der entsprechenden Staatsangehörigkeit.