BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11647 21. Wahlperiode 23.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 16.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebehaft in Hamburg im 4. Quartal 2017 Die Zahl der Personen, die durch die Freie und Hansestadt Hamburg in Abschiebhaft genommen werden, nimmt seit Monaten dramatisch zu. Während im 1. Quartal 2016 sechs Menschen in Abschiebehaft genommen wurden (Drs. 21/3982), waren es im 1. Quartal 2017 bereits 42 Personen (Drs. 21/8681). Festzuhalten ist, dass in Abschiebehaft keine Straftäter/-innen genommen werden, sondern die Freiheitsentziehung lediglich der Sicherung der Abschiebung dient. Sie ist nur dann zulässig, wenn mildere Mittel nicht möglich oder zielführend sind. Laut EU-Rückführungsrichtlinie ist „eine Inhaftnahme nur gerechtfertigt, um die Rückkehr vorzubereiten oder die Abschiebung durchzuführen und wenn weniger intensive Zwangsmaßnahmen ihren Zweck nicht erfüllen.“ Demgemäß wird die Abschiebehaft im Koalitionsvertrag von rot-grün auch als „Ultima Ratio“ bezeichnet. Mit dem „Ziel einer einheitlichen Anwendungspraxis“ sollten „Fortbildungen bzw. Schulungen“ für Richter/-innen und Behördenpersonal angeboten werden, so die Vereinbarung. In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass die Zahl derjenigen, die aus der Abschiebhaft nicht abgeschoben, sondern wieder frei gelassen werden, ebenfalls signifikant steigt. Seit dem vergangenen Quartal wird Abschiebehaft auch im Ausreisegewahrsam am Hamburger Flughafen vollzogen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Menschen befanden sich im letzten Quartal in Abschiebehaft? Bitte aufschlüsseln nach Im 4. Quartal befanden sich 49 Personen in Abschiebungshaft. a. Alter der Person, Die Personen waren 19 (drei Personen), 20 (fünf Personen), 21 (drei Personen), 22, 23 (vier Personen), 24 (zwei Personen), 25 (fünf Personen), 26, 27 (zwei Personen), 28, 29 (drei Personen), 30, 31 (drei Personen), 33, 34 (zwei Personen), 35 (zwei Personen ), 37, 42 (zwei Personen), 47 (zwei Personen), 50, 51, 55 (zwei Personen) und 65 Jahre alt. b. Geschlecht, 47 Personen waren männlich, zwei Personen weiblich. Drucksache 21/11647 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Staatsangehörigkeit, Die Personen hatten folgende Staatsangehörigkeiten: afghanisch (vier Personen), ägyptisch (zwei Personen), albanisch (acht Personen), algerisch (fünf Personen), eritreisch (zwei Personen), ghanaisch (zwei Personen), irakisch (fünf Personen), kosovarisch (zwei Personen), lettisch (zwei Personen), marokkanisch (sieben Personen ), polnisch (zwei Personen), rumänisch, russisch, serbisch, somalisch (zwei Personen ), syrisch, tschechisch und tunesisch. d. Anfangs- und Enddatum der Abschiebehaft, Siehe Drs. 21/11646. e. Grund für die Freiheitsentziehung, Der Grund war in allen Fällen die Sicherung der Abschiebung. f. Zielland der Abschiebung, Die vorgesehenen Zielstaaten waren Afghanistan (zwei Personen), Ägypten (zwei Personen), Albanien (acht Personen), Algerien (vier Personen), Bulgarien, Dänemark, Finnland, Ghana (zwei Personen), Italien (vier Personen), Kosovo (zwei Personen), Lettland (zwei Personen), Marokko (sieben Personen), Norwegen, Österreich (zwei Personen), Polen (zwei Personen), Rumänien, Russische Föderation, Schweden (drei Personen), Serbien, Tschechische Republik und Tunesien. g. Haftanstalt. Die Personen waren in folgenden Einrichtungen untergebracht: Ausreisegewahrsam Hamburg (29 Personen), Langenhagen (15 Personen), Ingelheim (drei Personen), Pforzheim und Bremen. 2. Wie viele Menschen befanden sich im letzten Quartal in Vorführhaft? Bitte aufschlüsseln nach Im 4. Quartal befanden sich drei Personen in Vorführhaft. a. Geschlecht, Alle Personen waren männlich. b. Alter, Die Personen waren 24, 35 und 52 Jahre alt. c. Staatsangehörigkeit, Alle Personen hatten die algerische Staatsangehörigkeit. d. Anfangs- und Enddatum der Vorführhaft, Alle Personen befanden sich vom 6. bis zum 8. November 2017 in Vorführhaft. e. Ort der Vorführung, Die Vorführung erfolgte in allen Fällen in Berlin. f. Zielland der Abschiebung, Entfällt. g. Haftanstalt. Alle Personen waren im Ausreisegewahrsam Hamburg untergebracht. 3. Wie viele Menschen wurden durch die Freie und Hansestadt Hamburg im vergangenen Quartal aus der Abschiebehaft abgeschoben beziehungsweise entlassen? Bitte angeben, wie viel Prozent der Inhaftierten jeweils Im 4. Quartal wurden 37 Personen aus Abschiebungshaft abgeschoben. a. in Dublin-Länder abgeschoben wurden, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11647 3 19 Prozent aller aus Abschiebehaft abgeschobenen Personen wurden gemäß der Dublin-III-Verordnung überstellt. b. in Drittländer abgeschoben wurden, 8 Prozent aller aus Abschiebehaft abgeschobenen Personen wurden außerhalb der Dublin-III-Verordnung in Drittländer abgeschoben. c. entlassen wurden. 18 Prozent aller in Abschiebehaft befindlichen Personen wurden vor Vollzug der Maßnahme entlassen. 4. Bitte die Entlassungen aus 3. c. nach Gründen aufschlüsseln: a. Abschiebung nicht möglich. Drei Fälle. b. Haftanordnung nicht rechtmäßig. Kein Fall. c. medizinische Gründe. Ein Fall. d. mögliche Haftdauer überschritten. Kein Fall. e. sonstige Gründe. Fünf Fälle. 5. Wie viele Fälle von Suiziden, Suizidversuchen und/oder Suizidandrohungen gab es im vergangenen Quartal durch Abschiebehäftlinge der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte aufschlüsseln nach a. Alter der Person, b. Geschlecht, c. Staatsangehörigkeit, d. Zielland der Abschiebung, e. Haftanstalt. Es gab keine Suizide oder Suizidversuche von Abschiebehäftlingen. Eine statistische Erfassung von Suizidandrohungen erfolgt nicht.