BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11655 21. Wahlperiode 23.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 16.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetz Die Anzahl der Rettungsdiensteinsätze und der Notfallbeförderungen steigt stetig: Gab es im Jahr 2014 noch 256.331 Rettungsdiensteinsätze waren es 2016 bereits 284.868 (Drs. 21/8247); dies ist ein Plus von über 11 Prozent und angesichts der zunehmenden Bevölkerung in Hamburg sowie des demographischen Wandels wird sich die Anzahl auch weiterhin erhöhen. Die dringend notwendige Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes (HmbRDG) vom 9. Juni 1992 lässt jedoch seit Langem auf sich warten. Dass das Gesetz in wesentlichen Punkten nicht mehr den Anforderungen an einen zukunftsfähigen Rettungsdienst genügt und umfänglich novelliert werden muss, haben mittlerweile auch die Regierungsfraktionen erkannt. Aus diesem Grund wurde mit der Drs. 21/9804 ein einstimmig in der Bürgerschaft beschlossenes Ersuchen an den Senat gerichtet, mit dem dieser aufgefordert wurde, „der Bürgerschaft bis zum 31.12.2017 einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetz (HmbRDG) vorzulegen, der die folgenden Vorgaben berücksichtigt: 1. Ziel einer Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes ist es, auch in Zukunft unter veränderten Rahmenbedingungen die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung unter Gewährleistung höchster Qualitätsstandards sicherzustellen. 2. Die gesetzliche Möglichkeit der Einbindung Dritter in den öffentlichen Rettungsdienst wird so gestaltet, dass insbesondere auch die Hilfsorganisationen in geeigneter europarechtskonformer Weise unter der Gesamtkoordination und -verantwortung der zuständigen Behörde sowie Sicherstellung höchster Qualitätsstandards in den öffentlichen Rettungsdienst besser eingebunden werden können. 3. Die notwendigen Kooperationen mit der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenhäusern und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sind zu prüfen.“ Im Sinne der Sicherheit von Leib und Leben der Bevölkerung ist es vor allem von erheblicher Bedeutung, die Hilfsorganisationen vernünftig einzubinden, um die Zielerreichungsgrade nachhaltig zu verbessern. Die Anhörung der Verbände und Kammern war bereits zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/8247 im März 2017 abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/11655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Entwicklung der Alarmierungen und Rettungsdiensteinsätze lässt sich in einem komplexen System der Gesundheitsversorgung in einer Großstadt nur schwer verlässlich prognostizieren. Sie kann auch aufgrund unterschiedlicher Einflüsse in den einzelnen Jahren Schwankungen unterworfen sein (zum Beispiel Hitzeperioden und so weiter). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Alarmierungszahlen sowie der tatsächlichen Notfallbeförderungen im Jahr 2017 in Hamburg entwickelt? Die Zahlen der Alarmierungen und tatsächlichen Notfallbeförderungen sind gegenüber 2016 leicht rückläufig, vergleiche hierzu Drs. 21/8247. 2017 Alarmierungen 284.662 Notfallbeförderungen* 165.564 * Es sind die Beförderungen aller am öffentlichen Rettungsdienst Beteiligten angegeben. 2. Wie haben sich die Kosten im öffentlichen Rettungsdienst seit 2016 in Hamburg entwickelt? Welche Entwicklung in der Vorhaltung liegt dem zugrunde? Jahr Bruttogesamtkosten in Euro 2016 73.889.051 (IST-Kosten) 2017 80.479.287,00* * Bruttogesamtkosten Plan 2017 gemäß Vereinbarung mit den Kostenträgern vom 06.02.2017 IST-Kosten liegen noch nicht vor. Jahr Vorhaltungen 2017 Zusätzlich 5,5 RTW und 0,5 NEF RTW: Rettungswagen; NEF: Notarztbesetztes Einsatzfahrzeug 3. Wie hat sich die Erfüllungsquote „Eintreffzeit im öffentlichen Rettungsdienst an der Einsatzstelle innerhalb von <= 8 Minuten“ in Hamburg im Jahr 2017 entwickelt? Die Erfüllungsquote für Notfallalarmierungen liegt für das Jahr 2017 bei 65,4 Prozent. 4. Der Senat wurde ersucht, der Bürgerschaft bis zum 31.12.2017 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des HmbRDG vorzulegen, bislang wurde dieser indes noch nicht zugeleitet. a. Wie ist der Sachstand zur Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes (HmbRDG)? b. Welche Prüfungen im Rahmen der Novellierung sind von der zuständigen Behörde noch vorzunehmen? c. Wann wird der Entwurf der Novelle des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes vom Senat voraussichtlich der Bürgerschaft zugeleitet ? Ein Referentenentwurf der zuständigen Behörde befindet sich in der Abstimmung. Eine Befassung der Bürgerschaft erfolgt nach Befassung des Senats. Im Übrigen hat sich der Senat noch nicht hiermit befasst.