BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11657 21. Wahlperiode 23.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow und Daniel Oetzel (FDP) vom 16.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Vergabepraxis bei der Auftragserteilung oder Forschungsauftragsbewilligung eines Gutachtens zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages an die Universität Hamburg In Vorbereitung auf die bevorstehende CdS-Konferenz am 25. Januar 2018 wurde die Universität Hamburg mit einem Gutachten zur Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages beauftragt beziehungsweise ein entsprechender Antrag auf Erteilung eines Forschungsantrages beziehungsweise die Zuteilung von Forschungsmitteln positiv beschieden. Dieser Vorgang wirft einige Fragen auf. Daher fragen wir den Senat: 1. Wann genau wurde der Forschungsauftrag vergeben beziehungsweise wann wurde von welchem Institut der Universität Hamburg ein entsprechender Antrag gestellt und von welcher Dienststelle wann beschieden? Der Antrag wurde durch das Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Hamburg am 26. Oktober 2017 gestellt. Das Forschungsvorhaben wurde positiv bewertet. Nach Klärung letzter Details ist eine Zusage angestrebt. In enger Abstimmung zwischen der Behörde für Inneres und Sport und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) wird die BGV die Kooperationsvereinbarung abschließen. 2. Wie lautet der genaue Gutachten- beziehungsweise Forschungsauftrag an die Universität beziehungsweise für welches genaue Forschungsvorhaben wurde von der Universität welcher Antrag gestellt? Die Universität Hamburg hat beantragt, ein Forschungsvorhaben zum Thema „Regulierungsoptionen für den deutschen Onlineglücksspielmarkt“ durchzuführen. 3. Welche Fakultät und welche dortigen oder gegebenenfalls zusätzlich externen Gutachter werden daran beteiligt sein? Zur Durchführung der Untersuchung strebt das Institut für Recht der Wirtschaft der Fakultät für Wirtschaft- und Sozialwissenschaften Kooperationen mit anderen Universitäten an. Die genauen Planungen und Details sind aufgrund laufender Vertragsverhandlungen mit den Kooperationspartnern noch nicht abgeschlossen. 4. In welchem Zeitrahmen wird das Gutachten erstellt? Das künftige Forschungsprojekt soll eine Laufzeit von zwei Jahren haben. Innerhalb des Projekts ist beabsichtigt, nach sechs Monaten einen Bericht zu veröffentlichen. 5. Nach welchen Kriterien ist die Auswahl des beziehungsweise der Gutachter durch den Senat als Auftraggeber beziehungsweise durch die Universität als Antragsteller erfolgt? Drucksache 21/11657 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Entscheidung zur Förderung der Untersuchung erfolgte auf der Grundlage des eingereichten Forschungsantrages. Im Übrigen orientiert sich die Universität bei der Auswahl von Projektleiterinnen und Projektleitern beziehungsweise Gutachterinnen und Gutachtern grundsätzlich an Qualitätskriterien wie zum Beispiel einschlägige Forschungserfahrung , Methodenkompetenz, Erfahrung in der Kooperation sowie Drittmittelstärke . 6. Mit welchen Mitteln und in welcher Höhe wird der Auftrag vergütet oder finanziell gefördert? Die Fördersumme beläuft sich auf 199.200 Euro. Die Mittel stammen von den Glücksspielaufsichtsbehörden beziehungsweise den Gesundheitsressorts der Länder. Sie stehen zur Erfüllung der Aufgabe einer Förderung der Forschung zum Zwecke der Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele (§ 11 des Glücksspielstaatsvertrages ) zur Verfügung. 7. Finanziert oder fördert die Stadt Hamburg das Gutachten alleine oder beteiligen sich andere Bundesländer daran? Wenn ja, welche und mit welchem jeweiligen Anteil? Die Förderung teilt sich wie folgt auf die Länder auf: Land Summe in Euro Baden-Württemberg 25.829,51 Mecklenburg-Vorpommern 4.008,70 Niedersachsen 18.588,11 Sachsen-Anhalt 5.576,42 Nordrhein-Westfahlen 42.119,33 Saarland 8.000 Sachsen 10.000 Thüringen 5.358,48 Hamburg 79.719,45 Gesamt 199.200 8. Falls es sich um ein beauftragtes Gutachten handelt, wurde dieser Auftrag ausgeschrieben? Wenn ja, wo und nach welchen Kriterien erfolgte die Ausschreibung? Erfolgte die Ausschreibung europaweit? Entfällt, da kein Gutachten beauftragt wurde. 9. Falls es einen Forschungsauftrag der Universität gab: Welcher genauen wissenschaftlichen Zielrichtung im Rahmen welcher institutionellen Forschungstätigkeit welcher Fakultät soll das beantragte Projekt dienen? Das geplante Forschungsprojekt ist der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zugeordnet. Zielrichtung des Forschungsprojekts ist der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn der gesamtgesellschaftlichen Wirkungen von regulatorischen Maßnahmen in Märkten von demeritorischen Gütern am Beispiel von Onlineglückspielen und deren Regulierung. 10. Für den Fall, dass XX XXXX XXXXX, Mitglied des Arbeitsbereichs „Glücksspiele“ an der Universität Hamburg, am Gutachten beteiligt ist: Hat der Senat bei der Beauftragung beziehungsweise der positiven Bescheidung des Forschungsantrages bedacht, dass XX XXXX XXXXX bereits mehrfach Auftragnehmer des Deutschen Lotto- und Totoblocks – also eines im Wettbewerb mit den privaten Anbietern stehenden betroffenen Akteurs – war? Wenn ja, wie beurteilt der Senat den zu erwarteten wissenschaftlichen Wert des Gutachtens, wenn ein wesentlicher Mitersteller des Gutachtens durch eigene wirtschaftliche Interessen befangen erscheint? Siehe Antwort zu 3. Dem Senat sind darüber hinaus keine Auftragsverhältnisse im Sinne der Fragestellung bekannt.