BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11669 21. Wahlperiode 23.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 17.01.18 und Antwort des Senats Betr.: „Lampedusa-Flüchtlinge“ und „Informationszelt“ – Wie ist der Stand? Die sogenannten Lampedusa-Flüchtlinge kamen im Frühjahr 2013 aus Italien gegen geltendes Recht nach Hamburg. Eine sogenannte Unterstützergruppe der Lampedusa-Gruppe hat bei den Versammlungsbehörden das „Informationszelt “ als „Dauermahnwache“ angemeldet. Über die genaue Anzahl der Personen, die zu dieser Gruppe gehören, gibt es keine Angaben, die Gruppe selbst spricht von etwa 300 Personen. Ebenso gibt es offenbar keine aktuellen Zahlen zum Aufenthaltsstatus oder Verbleib von Personen dieser Gruppe . Ein Großteil der Gruppe stammt aus dem sicheren Herkunftsland Ghana. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen zählen zu der Gruppe der sogenannten Lampedusa- Flüchtlinge? Welche Nationalität, welches Geschlecht und welches Alter besitzen diese Personen? Aktuell werden bei der zuständigen Behörde 102 Personen geführt, die zu der Gruppe zählen. Es handelt sich vorwiegend um männliche Personen aus Ghana, Niger und Nigeria im Alter von 23 bis 55 Jahren. 2. Wie ist der aufenthaltsrechtliche Status dieser Personen? Wie viele haben einen Antrag auf Asyl beziehungsweise Anerkennung als Flüchtling gestellt? Wie viele haben einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt? Wie wurden die Anträge jeweils beschieden? In 47 Fällen wurde über Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis negativ entschieden . Im Übrigen siehe Drs. 21/8203. 3. Wie viele dieser Personen sind ausreisepflichtig und wie viele der ausreisepflichtigen Personen sind aus welchem Grund geduldet? 4. Wie viele dieser Personen, die zur „Lampedusa-Gruppe“ gezählt wurden , sind inzwischen ausgereist? 5. Bei wie vielen Personen wurde eine Abschiebung angeordnet beziehungsweise vollzogen? 6. Wie viele dieser Personen sind zwischenzeitlich untergetaucht? 7. Wie viele der „Lampedusa-Flüchtlinge“ sind in welchen Unterkünften untergebracht? Wie viele sind privat untergekommen? Wie viele haben Kirchenasyl in Anspruch genommen? Siehe Drs. 21/8203. 8. Wie viele Personen der „Lampedusa-Gruppe“ erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Drucksache 21/11669 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 37 Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). 9. Wie viele Personen der „Lampedusa-Gruppe“ erhalten andere staatliche Transferleistungen? Welche? Drei Personen beziehen Leistungen nach dem SGB II. 10. Wie erfolgt die Gesundheitsversorgung von Angehörigen der „Lampedusa -Gruppe“? Wie wird diese finanziert? Siehe Drs. 21/8203. 11. Unterfällt das „Lampedusa-Zelt“ auf dem Steindamm nach wie vor als „Dauermahnwache“ dem Schutz des Versammlungsgesetzes? 12. Wie betrachtet der Senat den Verbleib des Zeltes in der Zukunft? 13. Der Sachverhalt „Lampedusa-Flüchtlinge“ besteht nunmehr seit fast fünf Jahren. Wie gedenkt der Senat diese Situation endgültig klären zu können ? 14. Woran scheitert nach Auffassung des Senats das schlichte Durchsetzen geltenden Rechts, das darin besteht, dass Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ausgewiesen und erforderlichenfalls abgeschoben werden müssen? Siehe Drs. 21/8203.