BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11670 21. Wahlperiode 23.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 17.01.18 und Antwort des Senats Betr.: U-Bahn nach Lurup und Osdorfer Born Nach Medienberichten (NahverkehrHamburg.de) verzögert sich der Bau der U-Bahn nach Lurup und Osdorfer Born erneut. Obwohl gemäß des Koalitionsvertrages der Regierungskoalition von 2015 gleichzeitig die Anbindungen nach Steilshoop und Bramfeld einerseits sowie Lurup und Osdorfer Born andererseits zeitlich parallel entwickelt werden sollten, lässt der Senat nunmehr wieder einmal die westliche Erweiterung des Schnellbahnnetzes in den Hintergrund treten. Seit drei Jahren ist man hier keinen Schritt weiter, und weil man sich über Fragen der Linienführung und die Entscheidung, ob S- Bahn oder U-Bahn nicht einigen kann, wurde die bloße Entscheidung darüber auf das Jahr 2019 verschoben. Dabei war die U-Bahn zur Großsiedlung Osdorfer Born bereits im Jahre 1974 fix und fertig geplant und wurde damals nur aufgrund finanzieller Probleme zurückgestellt. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Liegen dem Senat die Planungen aus den Siebzigerjahren vor? 2. Laut einer Broschüre der SPD-Bürgerschaftsfraktion von 1974 sollte die U-Bahn-Strecke zwischen Altona und Osdorfer Born seinerzeit insgesamt 515 Millionen DM kosten. Für konkrete Preisberechnungen sind detaillierte Planungen Voraussetzung. Welchen Detaillierungsgrad besitzen die damaligen Planungen? 3. In der erwähnten Broschüre sind bereits alle geplanten Stationen mit den maßgeblichen Einzugsbereichen, Einwohnerzahlen und Arbeitsplätzen analysiert. Hatte man sich seinerzeit auch schon mit Kosten-/Nutzen- Untersuchungen beschäftigt und wenn ja, was war das Ergebnis derselben ? Die damaligen Planungsunterlagen sind von der zuständigen Behörde an das Staatsarchiv abgegeben worden. Da diese Planungen aufgrund der geänderten technischen Anforderungen und Parameter nicht mehr für die aktuellen Überlegungen zugrunde gelegt werden können, wurde auf eine Auswertung verzichtet. 4. Damals hatte man auch schon die Frage entschieden, ob es sinnvoller sei, eine S-Bahn oder eine U-Bahn zum Osdorfer Born zu bauen, und sich aufgrund des Kostenvorteils von 5 Prozent für eine U-Bahn ausgesprochen . Die Begründung dafür war vor allem in dem schmaleren Tunnelprofilen zu finden. Gilt diese Aussage heute noch? Drucksache 21/11670 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Grundsatz gilt weiterhin, dass die U-Bahn in Hamburg gegenüber der S-Bahn ein geringeres Tunnelprofil benötigt. Aussagen, ob sich hierdurch ein entscheidungsrelevanter Unterschied hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der laufenden Machbarkeitsuntersuchung zu betrachtenden Varianten U-Bahn-Linie U5 Nord und S-Bahn-Linie S32 Süd ergibt, können erst im Ergebnis dieser Untersuchung getroffen werden. 5. Die neue U-Bahn-Strecke sollte zunächst zwischen Altona und dem Osdorfer Born errichtet und später von Altona zum Jungfernstieg verlängert werden. Die Streckenführung ist heute noch im rechtsgültigen Flächennutzungsplan vorhanden. Was hat den Senat bewogen, von dieser Streckenführung durch Altona-Altstadt und St. Pauli Abstand zu nehmen – zumal sich die Einwohnerzahlen in diesem Bereich nun wirklich nicht verringert haben? Siehe Drs. 20/13739. 6. Zwischen Jungfernstieg und Hauptbahnhof hätten dann die Gleise der U2 mitbenutzt werden sollen. Seinerzeit waren (so die Aussage in der Broschüre) mit der damals zur Verfügung stehenden Technik bereits Zugfolgen von 70 – 90 Sekunden realistisch und daher ließen sich die zusätzlichen Züge aus Osdorf noch problemlos auf der U2 einordnen. Heute besteht auf der U2 eine maximale Zugfolge von 300 Sekunden – insofern wäre dort doch noch ein erhebliches Potenzial abrufbar? Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Einbindung der U-Bahn-Linie U4 aus der HafenCity an der Haltestelle Jungfernstieg ist die Einbindung einer weiteren Linie nicht mehr möglich. 7. Inwiefern finden die damaligen Pläne Berücksichtigung bei den aktuellen Ausbauüberlegungen des Schnellbahnnetzes? Siehe Drs. 20/13739.