BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11678 21. Wahlperiode 23.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 17.01.2018 und Antwort des Senats Betr.: Kantinen und Bistros in Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg Nach Medienberichten lässt sich der Betrieb der Betriebskantine für die Mitarbeiter des Bezirksamtes nicht mehr länger aufrechterhalten und es sind Investitionen in Höhe von 1,73 Millionen Euro zur Kernsanierung der Räumlichkeiten notwendig. Auch wenn die Kantine von den Mitarbeitern des Bezirksamtes kaum noch genutzt würde, ist die Kantine regelmäßig voll besetzt.1 Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage einer zu allen Fragen erfolgten Abfrage bei allen Behörden und Ämtern wie folgt: Allgemein: 1. Welche Kantinen und Bistros können die Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten der Kernverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg derzeit am jeweiligen Dienststellenstandort oder in unmittelbarer Standortnähe aufsuchen? (Bitte nach Standorten und zugeordneten Dienststellen differenziert auflisten.) Die Angaben beziehen sich nur auf Kantinen und Bistros, deren wesentlicher Zweck die Bereitstellung von Essen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg ist. Nicht erfasst werden Restaurationsbetriebe, die für die Allgemeinheit geöffnet sind (zum Beispiel Cafeteria im Planetarium) und die wegen der räumlichen Nähe zu Dienststellen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt werden . Standort Kantinen Wird genutzt durch Bedienstete der/des Verwaltungszentrum Hamburger Straße Hamburger Straße 41 Behörde für Arbeit Soziales, Familie und Integration Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Wissenschaft und Forschung und Gleichstellung 1 http://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg/wird-billstedter-kantine-ein-restaurant- 54039376.bild.html. Drucksache 21/11678 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort Kantinen Wird genutzt durch Bedienstete der/des Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Behörde für Umwelt und Energie Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) Billstraße 80 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Institut für Hygiene und Umwelt Behörde für Inneres und Sport (Feuerwehr) Finanzbehörde Behörde für Inneres und Sport Feuerwehr (F05) Bredowstraße 4 Behörde für Inneres und Sport – Feuerwehr (F05) Behörde für Inneres und Sport Kantine im Polizeipräsidium Bruno-Georges-Platz 1 Behörde für Inneres und Sport – Polizei Behörde für Inneres und Sport Essensausgabe im Polizeiausbildungszentrum Braamkamp 3 Behörde für Inneres und Sport – Polizei Justizbehörde Ziviljustizgebäude Sievekingsplatz 1 Justizbehörde Ziviljustizgebäudes Strafjustizgebäudes Hanseatischen Oberlandesgerichts Sozial- und Landessozialgerichts Staatsanwaltschaften Justizbehörde Strafjustizgebäude Sievekingsplatz 3 Justizbehörde Ziviljustizgebäudes Strafjustizgebäudes Hanseatischen Oberlandesgerichts Sozial- und Landessozialgerichts Staatsanwaltschaften Justizbehörde Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Osterbekstraße 96 Arbeitsgerichts und Landesarbeitsgerichts Amtsgerichts Barmbek Bezirksamt Altona Altonaer Rathaus Platz der Republik 1 Bezirksamt Altona Bezirksamt Wandsbek Schloßstraße 60 Bezirksamt Wandsbek Amtsgerichts Wandsbek Bezirksamt Eimsbüttel Grindelberg 62-66 Bezirksamt Eimsbüttel Bezirksamt Hamburg-Mitte Öjendorfer Weg 9 Kundenzentrum/Grundsicherungs- und Sozialamt /Schularztstelle/Amt für soziale Dienste Bezirksamt Hamburg Nord Kümmelstraße 7 Die Kantine kann aufgrund eines Pächterwechsels ab voraussichtlich Ende Februar 2018 wieder besucht werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11678 3 Standort Bistros und Cafeterien Wird genutzt durch Bedienstete der/des Justizbehörde Drehbahn 36 Justizbehörde Ziviljustizgebäudes Strafjustizgebäudes Hanseatischen Oberlandesgerichts Sozial- und Landessozialgerichts Staatsanwaltschaften Zentrum für Personaldienste Zentrum für Personaldienste 2. Welche der genannten Kantinen und Bistros werden von der Freien und Hansestadt Hamburg direkt oder indirekt selber betrieben und bei welchen wird der Betrieb von externen Dienstleistern sichergestellt? Sämtliche Kantinen und Bistros werden von externen Dienstleistern betrieben. 3. Wie hat sich das Nutzungsverhalten durch Bedienstete und Angestellte der Freien und Hansestadt Hamburg seit 2010 entwickelt? Für die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen liegen ab 2014 entsprechende statistische Erkenntnisse mit nachstehenden Tagesdurchschnittswerten vor: 2014: 480 Beschäftigte Personalrestaurant und 190 für den Bistrobereich 2015: 490 Beschäftigte Personalrestaurant und 200 für den Bistrobereich 2016: 510 Beschäftigte Personalrestaurant und 230 für den Bistrobereich 2017: 540 Beschäftigte Personalrestaurant und 240 für den Bistrobereich Im Umzugsjahr 2013 konnten aufgrund der betrieblichen Einführungsphase mit diversen Bautätigkeiten keine repräsentativ verwertbaren Zahlen erfasst werden. Die übrigen Behörden verfügen über keine Erkenntnisse zum Nutzungsverhalten ihrer Bediensteten. 4. Welche Kosten entstehen jährlich für die jeweiligen Kantinen und Bistros ? (Bitte für die Jahre 2010 – 2017 möglichst nach Standort aufschlüsseln ). Siehe Drs. 20/7268. 5. Wie viele und welche dieser Kantinen und Bistros sind barrierefrei ausgebaut ? Inwieweit sind aktuell entsprechende Baumaßnahmen in Umsetzung oder geplant? Von den insgesamt 16 Kantinen und Bistros sind drei nicht barrierefrei zu erreichen: Feuerwehr (Bredowstraße) Kantine im Wirtschaftsgebäude der Landesbereitschaftspolizei Bistro in der Justizbehörde Bei keiner dieser Kantinen und Bistros ist der Ausbau zur barrierefreien Erreichbarkeit in Umsetzung oder geplant. 6. Gibt es Kantinen und Bistros, die verlegt oder geschlossen werden sollen ? Falls ja, welche in jeweils welchem Zeitrahmen und in welcher Höhe sind damit gegebenenfalls jeweils Kosten verbunden? Drucksache 21/11678 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Standort Kantinen Schließung geplant zum Kosten Bezirksamt Hamburg-Mitte Öjendorfer Weg 9 30.06.2018 Zu möglichen Kosten die Rückbauverpflichtungen betreffend können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. 7. Welche (Erweiterungs-/Ersatz-)Investitionen und Neubauten (beziehungsweise Eröffnungen) an jeweils welchen Kantinen- beziehungsweise Bistrostandorten hat es seit 2013 gegeben beziehungsweise befinden sich in Umsetzung oder Planung? Mit welchen Kosten ist dies jeweils verbunden? Investitionen Kantine Ausgaben/Planung Jahr Betrag Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen/ Behörde für Umwelt und Energie Ausgaben 2013 2014 1.889.000 Euro 42.000 Euro Behörde für Inneres und Sport – Polizei Kantine im Polizeipräsidium Ausgaben 2013-2018 341.498 Euro Behörde für Inneres und Sport – Polizei Essenausgabe im Polizeiausbildungszentrum Ausgaben 2013-2018 35.966 Euro Ersatzinvestitionen Kantine Ausgaben/Planung Jahr Betrag Bezirksamt Altona Ausgaben 2017 95.000 Euro Verwaltungszentrum Hamburger Straße Ausgaben 2014 12.582 Euro Bezirksamt Hamburg-Nord Planung k.A. 150.000 Euro BA Wandbek Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben Planung 2014 2015 2016 2017 2018 5.037 Euro 29.123 Euro 29.693 Euro 96.272 Euro 50.000 Euro Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Ausgaben 2017 10.000 Euro Justizbehörde Amtsgericht Hamburg-Altona Ausgaben 2013 – 2017 17.000 Euro Justizbehörde Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Ausgaben Ausgaben 2013 – 2017 2018 37.000 Euro 17.000 Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11678 5 Kantine Ausgaben/Planung Jahr Betrag Justizbehörde Ziviljustizgebäude Sievekingplatz 1 Planung k.A. 34.000 Euro 8. Wurde der Betrieb von Kantinen und Bistros der Freien und Hansestadt Hamburg in der Vergangenheit öffentlich ausgeschrieben? Der Betrieb von Kantinen und Bistros wurde teilweise ausgeschrieben. Wenn ja, wann und welche Kantinen betraf dies? Kantine Jahr der Ausschreibung Justizbehörde – Amtsgericht Altona 2008 Justizbehörde – Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht 2010 Justizbehörde – Strafjustizgebäude 2012 / 2016 Justizbehörde – Ziviljustizgebäude 2006 Bezirksamt Eimsbüttel 1996 Bezirksamt Hamburg-Mitte 1996 Bezirksamt Wandsbek 2001 Bezirksamtes Altona 2016 Bezirksamtes Hamburg-Nord 2017 Finanzbehörde 1992 Verwaltungszentrums Hamburger Straße 2008 Kantine im Polizeipräsidium und Essenausgabe im Polizeiausbildungszentrum (zusammen) 2015 Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 20/7268. 9. Innerhalb welcher Preisspanne bewegen sich in den Kantinen die Preise für ein Hauptgericht sowie ein alkoholfreies Getränk? Kantine/Bistro Hauptgericht Getränk niedrigster Preis höchster Preis niedrigster Preis höchster Preis Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 3,40 6,50 0,30 1,50 Behörde für Inneres und Sport Cafeteria Amsinckstraße 4,00 6,00 1,00 1,00 Behörde für Inneres und Sport Kantine Bredowstraße 3,00 4,50 1,00 1,00 Behörde für Inneres und Sport Standorte Alsterdorf 3,40 6,90 1,00 1,70 Drucksache 21/11678 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Kantine/Bistro Hauptgericht Getränk niedrigster Preis höchster Preis niedrigster Preis höchster Preis Justizbehörde Arbeitsgericht Landesarbeitsgericht 3,90 5,00 0,80 1,20 Justizbehörde Strafjustizgebäude 3,90 5,20 1,50 1,50 Justizbehörde Ziviljustizgebäude 3,00 5,50 0,80 1,80 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Behörde für Umwelt und Energie Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 2,70 7,00 0,90 1,75 Bezirksamt Altona 4,50 7,90 1,00 2,30 Bezirksamt Eimsbüttel 2,50 4,30 0,75 1,20 Bezirksamt Hamburg-Mitte Öjendorfer Weg 9 3,50 8,90 0,80 1,60 Bezirksamt Hamburg-Nord k. A. k. A. k. A. k. A. Bezirksamt Wandsbek 3,70 6,50 0,70 1,20 Verwaltungszentrum Hamburger Straße 3,00 5,50 1,10 1,80 10. Inwieweit werden diese Preise über Zuschüsse aus den Behördenetats „subventioniert“? Wie hoch waren diese Zuschüsse aus den jeweiligen Behördenetats 2013 bis 2017 jeweils? (Bitte nach Behörden differenziert aufschlüsseln.) Siehe Drs. 20/7268. Kantine des Ortsamts Billstedt: 11. Wie viele Mitarbeiter des Bezirksamtes nutzen die Betriebskantine regelmäßig? 12. Wie viele Mitarbeiter des Bezirksamtes nutzen die Betriebskantine unregelmäßig ? Dazu liegen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Erkenntnisse vor. 13. Aus welchem Grunde nutzen die Mitarbeiter des Bezirksamtes die Kantine „kaum noch“2? Dazu liegen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Erkenntnisse vor. Mögliche Gründe könnten sein: Umfangreiches anderes Speisenangebot im direkten Umfeld 2 Vergleiche Aussage Falko Droßmann gegenüber der „Bild“-Zeitung (http://www.bild.de/ regional/hamburg/hamburg/wird-billstedter-kantine-ein-restaurant-54039376.bild.html). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11678 7 Aufgrund der zahlreichen Gäste (Fremdesser) fehlt die Atmosphäre einer Betriebskantine, die weit überwiegend von Kollegen/-innen genutzt würde. In der Dienststelle Billstedt arbeiten insbesondere im dortigen Kundenzentrum viele Teilzeitkräfte. Diese nutzen die Kantine in der Regel nicht. 14. Welche Alternativen zur arbeitsplatznahen und kostengünstigen Versorgung haben die Mitarbeiter des Bezirksamtes an Stelle der Betriebskantine ? In fußläufiger Entfernung von etwa einer Minute befindet sich das Billstedt-Center, welches ein umfangreiches Versorgungsangebot bietet. Darüber hinaus befinden sich in den anliegenden Fußgängerzonen zahlreiche weitere Lokalitäten mit Mittagstisch- Angebot. 15. Ist eine alternative Kantine für die arbeitsplatznahe Mittagsversorgung der Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg geplant? Wenn ja zu wann, an welchem Standort und zu welchen Konditionen? Wenn nein, warum nicht? Nein, vergleiche Antwort zu 14. 16. Wie weit sind die angesprochenen Überlegungen, dem Betreiber der Kantine eine Betriebserlaubnis für ein Restaurant zu genehmigen, damit dieser notwendige Sanierungsarbeiten eigenverantwortlich vornehmen kann, vorangeschritten? Diese Überlegungen wurden geprüft, sind aber aufgrund der nachfolgenden Gründe fallengelassen worden: Die Flächenüberlassung ist nur für den Zweck einer Betriebskantine zulässig. Die Rechtsform des Küchenbetriebes hat keinen Einfluss auf die notwendigen Maßnahmen. Diese ziehen einen weiteren Flächenbedarf nach sich, der ausschließlich zulasten des Speisebereichs realisierbar wäre. Dessen deutliche Verkleinerung würde jedoch eine Wirtschaftlichkeit des Betriebes ausschließen.