BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11694 21. Wahlperiode 26.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 18.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Bauwagenplatz „Borribles“ in Klein Borstel Ende November 2016 wurde der Bauwagenplatz „Borribles“ in die Stübeheide nach Klein Borstel verlagert. Der Bezirk Nord hat für den Umzug 10.000 Euro aus bezirklichen Mitteln und somit aus Steuergeldern zur Verfügung gestellt. Die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7253 bietet Raum für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat in Ergänzung zu meinen Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/7253, 21/5662 und 21/2570: 1. Liegt die Bewohner-Übersicht zwischenzeitlich vor? Falls ja, wie viele Bewohner leben auf dem Bauwagenplatz? Falls nein, wann wird sie voraussichtlich vorliegen? Ja, 22. 2. Stellt der Bauwagenplatz eine gültige Meldeadresse dar? Falls ja, welche? Falls nein, wo sollen sich die Bewohner dann anmelden? Ja, Stübeheide 130. 3. Liegt die Zusammenstellung der Kosten für die Zuwegung, die Ver- und Entsorgungsleitungen, die Rodungsarbeiten und die drei Sanitärcontainer zwischenzeitlich vor? Falls ja, wie hoch waren die Kosten? Falls nein, wann wird sie voraussichtlich vorliegen? Für den Wasseranschluss sind Kosten in Höhe von 9.700 Euro angefallen, für Abwasser 9.500 Euro, für den Stromanschluss 15.000 Euro, für die Herstellung des Hausanschlusses 2.400 Euro und für den Anschluss des Sanitärcontainers 610 Euro. Die Herstellung der Zuwegung und die Rodungsarbeiten sind durch den Vertragspartner erfolgt. 4. Wofür wurden die 10.000 Euro, die aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung gestellt wurden, konkret verwendet? Die Mittel wurden nicht abgerufen. 5. Der Senat gab in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7253 an, dass ihm die Höhe der Umzugskosten nicht bekannt sei, da Drucksache 21/11694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 diese vom Vertragspartner getragen wurden. Hat der Vertragspartner Zuwendungen aus Mitteln der Öffentlichen Hand erhalten, die er für den Umzug und den Bau eines Zaunes hat nutzen können? Falls ja, in welcher Höhe? Nein. 6. Der von den Bauwagenbewohnern zu entrichtende Pachtzins beträgt nach Angaben des Senats in der Drs. 21/7253 4.400 Euro per anno. a. Wie viele Quadratmeter umfasst die verpachtete Fläche? 4.868 m². b. Enthält dieser Betrag auch Nebenkosten für Zu- und Abwasser, Elektrizität et cetera? Falls ja, zu welchem Anteil? Falls nein, wie werden die Kosten hierfür berechnet und von wem werden sie getragen? Die Nebenkosten sind nicht in der Miete enthalten und werden direkt vom Mieter mit den Versorgungsunternehmen abgerechnet. 7. Welche bau- und brandschutzrechtlichen Bestimmungen beziehungsweise Auflagen gelten für den Bauwagenplatz? Gibt es mit den Bewohnern vereinbarte besondere Verfahrensweisen, die von allgemeinen Regelungen abweichen? Falls ja, welche? Für Bauwagenplätze ist das Wohnwagengesetz vom 25. Mai 1999 anzuwenden. Besondere Verfahrensweisen wurden nicht vereinbart. 8. Welche Stelle hat den Bauwagenplatz an der Stübeheide wann bau- und brandschutzrechtlich abgenommen? Falls noch keine Abnahme erfolgt ist, weshalb nicht und für wann ist sie geplant? 9. Wie oft wird der Bauwagenplatz von einer Brandverhütungsschau überprüft ? Eine bau- und brandschutztechnische Abnahme ist gemäß Wohnwagengesetz nicht vorgesehen. Eine Brandverhütungsschau durch die Feuerwehr erfolgt nicht. 10. Welche brandschutztechnischen stationären Löscheinrichtungen (Hydrantenkästen , Feuerlöscher et cetera) sind für den Bauwagenplatz vorgeschrieben und wie viele sind tatsächlich installiert? Nach den Ausführungsbestimmungen zum Wohnwagengesetz muss auf dem Standplatz eine ausreichende Zahl von Feuerlöschern bereitgehalten werden. Die tatsächliche Anzahl obliegt der Verantwortung der Betreiber und ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. 11. Ist die von den Bauwagenbewohnern erwähnte „Feuertonne“ zulässig? Sogenannte Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Oster- oder Lagerfeuer) bleiben weiterhin zulässig. Dabei sollte das Feuer aus Sicherheitsgründen in einer Feuerschale, einem Brennkorb oder einer ähnlichen Einrichtung wie einer Tonne abgebrannt werden. 12. Welche Fluchtwege beziehungsweise Zugangswege für zum Beispiel Feuerwehr und Rettungswagen sind für den Bauwagenplatz vorgeschrieben und wie viele sind tatsächlich vorhanden? Nach den Ausführungsbestimmungen zum Wohnwagengesetz sollte eine Zufahrt eine Mindestbreite von 5,5 m aufweisen. Im Bereich von Verengungen mindestens 3 m. Innere Fahrgassen müssen vorhanden sein und ebenfalls eine Mindestbreite von 5,5 m aufweisen. Die Unterlagen zu den tatsächlich vorhandenen Zufahrts- und Fluchtwegen wurden angefordert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11694 3 13. Gilt die Rauchwarnmelderpflicht auch für Bauwagen? Falls ja, inwiefern wird von wem überprüft, ob diese eingehalten ist? Nein. 14. Gibt es eine Elektroversorgung? Falls ja, welcher Art? Wer stellt diese bereit und wartet sie? Ja, die Herstellung eines Stromanschlusses erfolgte durch die Eigentümerin. Die Wartung und Instandhaltung hat der Mieter durchzuführen. 15. Entsprechen die Installationen der DIN VDE 0100-708 Campingplätze? Wer hat dieses überprüft? Wer steht dafür in der Verantwortung? Die Planungen zur Elektroversorgung sind auf der Grundlage des Wohnwagengesetzes erfolgt. 16. Liegen generelle Baugenehmigungen für die Hütten vor? a. Gibt es für die Hütten die erforderlichen Bauanzeigen? b. Wurden bei der Aufstellung der Hütten die Grenzabstände (gerade zu der Grünfläche der Abgrenzung) eingehalten? c. Gibt es Vorgaben für die Fahrzeugstellplätze auf dem Gelände gegen Auslaufen von Ölen und Treibstoffen? Falls ja, wie ist gewährleistet, dass diese eingehalten werden? d. Welche Maßnahmen wurden zur Unfallverhütung/Verkehrssicherheit /Platzbeleuchtung getroffen? Nein, Baugenehmigungen nach der HBauO sind nicht erforderlich. Im Übrigen: entfällt . 17. Welche Regelungen gelten für die in den Bauwagen und Hütten installierten Heizungen bezogen auf Sicherheit, verwandtes Brennmaterial und Abgaswerte? Nach den Ausführungsbestimmungen zum Wohnwagengesetz sollte die Beheizung durch elektro- oder emissionsarme Einzelöfen erfolgen, bei denen emissionsarme Brennstoffe zu verwenden sind.