BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11701 21. Wahlperiode 26.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 18.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Ampeln mit eigener Grünzeit für Fußgänger aller vier Überwege An einer ganzen Reihe von Knotenpunkten im Hamburger Straßennetz gibt es Verkehrsampeln, die allen vier (oder mehr) Fußgängerüberwegen gleichzeitig eine Grünzeit einräumen. Der Kraftfahrzeugverkehr und der Fahrradverkehr (jedenfalls derjenige, der sich vorschriftsmäßig verhält) aus allen vier Richtungen ruht während dieser Zeit. Dadurch wird insgesamt die Leistungsfähigkeit der betreffenden Kreuzung herabgesetzt. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie viele derartige Ampelanlagen existieren derzeit im Stadtgebiet? 2. Bitte die einzelnen Anlagen aufführen und dabei die Dauer der jeweiligen Grün- und Schutzzeiten sowie die Begründung für die Ausführung dieser Art von Ampelschaltung angeben. 3. Bitte für die einzelnen Anlagen die derzeitige Leistungsfähigkeit des Knotens für die verschiedenen Verkehrsäste angeben: a) bei der jetzigen Ampelschaltung mit der separaten Fußgängergrünphase , b) alternativ für die Schaltung der Ampelanlage nach herkömmlicher Methode (Schaltung der Fußgängerampeln parallel mit dem Kraftfahrzeug beziehungsweise Radverkehr). Statistiken über diese spezielle Schaltungsvariante an Lichtsignalanlagen mit vier (oder mehr) Fußgängerüberwegen werden nicht geführt. Aufgrund der hohen Anzahl von Kreuzungs-Lichtsignalanlagen, die jeweils mindestens vier Schaltprogrammen haben, derzeit 1.202 Anlagen, ist eine händische Auswertung dieser Programme in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. In welchen Abständen erfolgt die Überprüfung der Schaltung der Ampelanlagen in Bezug auf die Weiterentwicklung der Verkehrsströme? Die Überprüfung von Lichtsignalprogrammen erfolgt stets im Rahmen von anstehenden Baumaßnahmen, Grundinstandsetzungen der Lichtsignalanlagen oder im Zuge der Programmpflege. Hierbei werden kontinuierlich die vorliegenden Verkehrszählungen ausgewertet. Eine Begutachtung und ggfs. Überarbeitung von Lichtsignalprogrammen wird im Rahmen der Qualitätssicherung auch in Abhängigkeit der Verkehrsbedeutung der Drucksache 21/11701 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Straßen durchgeführt. So werden Knotenpunkte mit höheren Verkehrsbelastungen in kürzeren Abständen überprüft. 5. Wie viele Mitarbeiter (bitte angeben in Vollzeitäquivalenten) welcher staatlicher Stellen sind mit der Überprüfung der Ampelschaltungen in Hamburg beschäftigt? Bei der Polizei sind 7,8 Vollzeitäquivalente in der Verkehrsdirektion 52 im Bereich Verkehrssicherheit und Funktionalität der Lichtzeichenanlagen tätig. Beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sind 13,9 Vollzeitäquivalente und bei der HPA ein Vollzeitäquivalent mit der Prüfung und Bearbeitung von Lichtsignalprogrammen beschäftigt. 6. Kann nach Auffassung des Senats damit den Anforderungen der zeitgemäßen Steuerung des Verkehrs einer Weltstadt Rechnung getragen werden? Ja.