BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11702 21. Wahlperiode 26.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 18.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingssiedlungen mit der Perspektive Wohnen – Wie ist der Stand? Im November 2015 präsentierte der Senat der Öffentlichkeit ein Konzept zur Errichtung von 20.000 neuen Unterkunftsplätzen bis Ende 2016 für Flüchtlinge mit der Perspektive Wohnen (Drs. 21/1838). Aufgrund der Kritik von Bürgerinitiativen und Opposition und unter dem Druck der Öffentlichkeit konnte davon allerdings nur ein Teil realisiert werden. Doch auch heute, mehr als ein Jahr nach dem ursprünglich geplanten Fertigstellungstermin scheint die Vollendung noch in weiter Ferne. Zeit für eine Zwischenbilanz. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern & wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) wie folgt: 1. Welche Projekte sind aktuell (Stichtag 31.12.2017) fertiggestellt beziehungsweise noch in Realisierung begriffen? 2. Wie viele Wohnungen für die Flüchtlingsunterbringung umfassen sie jeweils und wie viele davon sind fertiggestellt? 3. Werden im Zusammenhang mit den Projekten zu 1. auch darüber hinaus weitere Wohnungen geschaffen? Siehe Drs. 21/6666, Drs. 21/10168 und http://www.hamburg.de/fluechtlinge/. 4. Wann erfolgten für die einzelnen Standorte jeweils der Vertragsschluss mit dem Investor, die Erteilung der Baugenehmigung, der Baubeginn und die Fertigstellung? Falls Projekte noch nicht fertiggestellt sein sollten , bitte den voraussichtlichen Termin der Fertigstellung angeben. Folgende Mietverträge wurden von f & w bisher abgeschlossen: Am 13. September 2017 mit der Hamburger Immobiliengesellschaft (HIG) HIG (SAGA) für Suurheid Am 15. September 2017 mit der HIG (SAGA) für Am Rehagen Am 21. Dezember 2017 mit der HIG (SAGA) für Eiffestraße Am 27. Dezember 2017 (HIG) (SAGA) für Östlich Haferblöcken Darüber hinaus siehe Drs. 21/6666 und Drs. 21/9112. Folgende Baugenehmigungen sind erteilt worden: Am 01. Dezember 2016 für Ohkamp/Flughafenstraße Am 20. Dezember 2016 für Hörgensweg Drucksache 21/11702 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Am 13. Dezember 2016 für Am Rehagen Am 24. Dezember 2016 für östlich Haferblöcken Am 24. Dezember 2016 für Eiffestraße Am 27. Dezember 2016 für den 1. Bauabschnitt Suurheid Darüber hinaus siehe Drs. 21/6666. Zu Baubeginn und Fertigstellung siehe Drs. 21/10168. 5. Welche Belegungsbindungen wurden jeweils mit den Vorhabenträgern vereinbart: a) für die Phase der Belegung mit Flüchtlingen, b) für den anschließenden Zeitraum? Siehe Drs. 21/1838, Drs. 21/11529 und Drs. 21/11471. 6. Inwieweit konnte die Belegung der Siedlungen inzwischen vollzogen werden? Siehe Drs. 21/11650. 7. Welche Belegungsstrukturen sind aktuell vorhanden? Bitte genau aufschlüsseln nach den verschiedenen Schutzstatus, Alter, Familienstand und Angabe der Gesamtanzahl. An den Standorten mit der Perspektive Wohnen sind derzeit 713 Familien (2570 Personen ), 685 alleinstehende Männer und 186 alleinstehende Frauen untergebracht. Die Alterstruktur ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Altersgruppe 0 - 2 3 - 5 6 - 10 11 - 16 17 - 17 18 - 27 28 - 55 56 - 67 68 - 75 76 - 115 Personenzahl 297 257 354 334 68 821 1148 105 40 17 Stand 31.12.2018 Die Auswertung der Aufenthaltsstatus der 3.441 untergebrachten Personen erfordert eine aufwendige Datenbankprogrammierung, die in der für Parlamentarische Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 8. Konnten die Betreuungsangebote inzwischen etabliert werden und wie sind die Erfahrungen hinsichtlich der Nutzung von Beratungen? Als soziales Dienstleistungsunternehmen, das bereits seit Jahrzehnten in der öffentlich -rechtlichen Unterbringung aktiv ist, verfügt f & w über große Erfahrungen und ist mit anderen Akteuren, Institutionen und Organisationen vernetzt. Insofern kann bei der Betreuung und Beratung auf ein vielfältiges bedarfsorientiertes Angebot zurückgegriffen werden, das von den Bewohnerinnen und Bewohnern gern genutzt wird. Das Unterkunfts- und Sozialmanagement verweist im Einzelfall auch auf die jeweiligen Regelangebote in den Bezirksämtern, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Zu den Integrationsmaßnahmen der Bezirke siehe darüber hinaus Drs. 21/11471. 9. Wie viele Betreuer (Vollzeitäquivalente) sind in den Flüchtlingssiedlungen jeweils beschäftigt? Der Personalschlüssel für das Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) gemäß Drs. 21/1716 wird eingehalten. Mit Stand 19. Januar 2018 sind in den UPW 52,86 VZÄ im UKSM tätig. 10. Wie erfolgt die Versorgung der Bewohner mit den Waren des täglichen Bedarfs? In welcher Entfernung sind zum Beispiel Supermärkte oder Bäcker vorhanden und wie können diese von den Bewohnern erreicht werden? Siehe Drs. 21/5222 und http://geoportal-hamburg.de/geoportal/geo-online/#. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11702 3 11. Sind seit Inbetriebnahme der Flüchtlingssiedlungen Ansiedlungen neuer Infrastruktur im Umfeld erfolgt? Wenn ja: welche? An den Standorten Am Rehagen sind die Einrichtung einer Kita sowie am Poppenbütteler Berg ein Begegnungshaus vorgesehen. Weiterhin werden am Standort Elfsaal im Haus Elfsaal (ehemals Haus 5) verschiedene Angebote (Freizeit, Begegnung, Deutsch et cetera) durch Freiwillige und Träger der Jugendhilfe für Bewohnerinnen und Bewohner gemacht. Zudem befindet sich in dem Haus ein „Begegnungscafé“, Die Räumlichkeiten werden zudem für Vernetzungstreffen und Sitzungen des Quartiersbeirates genutzt. Informationen zu den geplanten Maßnahmen zum Standort Duvenacker können dem Integrierten Entwicklungskonzept zum RISE Gebiet Eidelstedt-Mitte sowie dem Integrationskonzept Eidelstedt entnommen werden, siehe: http://www.eidelstedt-mitte.de/ konzept/index.html. Darüber hinaus siehe Drs. 21/11359. 12. Soll nach Rechtskraft der Bebauungspläne sofort die Belegung frei werdender Wohnungen mit „normalen“ Mietern mit Wohnberechtigungsschein erfolgen? Wie will man dabei vorgehen? Siehe Drs. 21/11447 und Drs. 21/11471. 13. Welche Vereinbarungen bestehen in dieser Hinsicht mit dem Investor der Flüchtlingssiedlung? Siehe Drs. 21/11529. 14. Seinerzeit hatten sich im Umfeld der geplanten Flüchtlingssiedlungen eine ganze Reihe von Bürgerinitiativen gegründet. Bestehen die Bürgerinitiativen noch und erfolgt eine Zusammenarbeit? Wenn ja: in welcher Form? Die Bürgerinitiativen werden regelhaft im Rahmen bestehender Verfahren beteiligt. Im Übrigen siehe und Drs. 21/7486 und Drs. 21/11471. 15. In Bezug auf das eingangs erwähnte Konzept des Senats vom 03.11.2015: Statt der ursprünglich vorgesehenen 20.000 Unterbringungsplätze – wie viele Plätze sind aktuell in den Flüchtlingssiedlungen vorgesehen? Siehe Drs. 21/10168. 16. Wie erfolgt die Unterbringung der Flüchtlinge jenseits der nun realisierten Flüchtlingssiedlungen? Werden dafür normale Wohnungen des Hamburger Wohnungsmarktes herangezogen, insbesondere auch Sozialwohnungen ? Siehe Drs. 21/11447 und Drs. 21/11471.