BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11703 21. Wahlperiode 28.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 18.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung, Erschließung, Vermarktung und Finanzierung des Baugebietes Oberbillwerder Der Senat plant in den kommenden Jahren, die Entwicklung, Erschließung, Vermarktung und Finanzierung des Baugebietes Oberbillwerder vor dem Hintergrund , die Versorgung der Hamburger mit erschwinglichem Wohnraum zu verbessern. Gemäß des Baukostengutachtens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bestimmen die Erstellungskosten des neuen Wohnraums die spätere Miethöhe. Bei den Erstellungskosten – so ist ebenfalls in dem Gutachten zu lesen – lassen sich die reinen Baukosten nur wenig beeinflussen , sehr wesentlichen Einfluss auf die gesamten Erstehungskosten haben jedoch die Grundstücks- und Erschließungskosten. Da die wesentlichen Randbedingungen (6.000 bis 7.000 Wohnungen, Größe der zu bebauenden Grundstücke einschließlich der unterzubringenden Infrastruktur , Größe und Lage der Ausgleichsflächen) für das neue Baugebiet vom Senat bereits bestimmt sind, wird nunmehr die Gründung einer „IBA- Projektentwicklungsgesellschaft GmbH & Co KG“ vorbereitet, die die Abwicklung der Geschäfte vornehmen soll. Als erster Schritt soll der Ankauf der Grundstücke vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen erfolgen, zu einem ermittelten Verkehrswert für die Gesamtfläche, die vorher ackerbaulich genutzt wurde, von 63,00 Euro/m². Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Oberbillwerder ist Hamburgs zweitgrößtes Stadtentwicklungsvorhaben nach der HafenCity. Auf einer Fläche von circa 120 Hektar soll ein urbaner Stadtteil mit lebendigen Nachbarschaften und vielseitigen Angeboten für Wohnen, Arbeit, Bildung, Kultur , Freizeit, Sport und Erholung entstehen. Als ersten Schritt hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die IBA Hamburg GmbH in 2016 mit der Erstellung eines Masterplan-Entwurfs für Oberbillwerder einschließlich eines Kosten- und Finanzierungsplans und einer intensiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beauftragt . Der Masterplan soll bis Ende September 2018 in einem kooperativen Planungsprozess erstellt werden. Erst nach Vorliegen des Masterplans wird bekannt sein, welche Entwicklungs-, Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen in welchem Umfang durchzuführen sind. Daher liegt eine abschließende Kostenkalkulation zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens noch nicht vor. Nach Abschluss des Masterplanverfahrens wird eine Kosten- und Finanzierungsplanung erstellt. Mit dem frühzeitigen Erwerb von Flächen durch die zu gründende IBA-Projektentwicklung GmbH & Co KG wird eine inhaltliche, organisatorische und finanzielle Optimierung der städtebaulichen Entwicklung von „Oberbillwerder“ angestrebt. Der ermit- Drucksache 21/11703 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 telte Verkehrswert beruht auf einem von einem externen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellten Gutachten. Wie bei Projekten dieser Größenordnung immanent, ist die Kalkulation auf Basis verdichteter Informationen zu konkretisieren und darauf aufbauend die Weichenstellung im weiteren Realisierungsprozess zu definieren. Im vorliegenden Fall ist dieser Zeitpunkt der Abschluss des Masterplans. Am Ende des Entwicklungshorizonts wird nach dem Verkauf der entwickelten Grundstücke ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wo ist die Wertermittlung des Verkehrswertgutachtens nachzuvollziehen ? 2. Bevor über die Sinnhaftigkeit eines derartigen Vorhabens entschieden werden kann, sollten die wirtschaftlichen Folgen abschätzbar sein. Welche Kalkulation liegt der Realisierung dieses Vorhabens zugrunde? Bitte angeben, wie – neben den Grundstückskosten – die Kosten für die planerische Entwicklung einschließlich Vermessungen und sämtlicher notwendiger Gutachten, die Kosten für die Planung und den Bau der Erschließung, notwendige Baugrund und Entwässerungsmaßnahmen, die Kosten für die Schaffung notwendiger Infrastruktureinrichtungen und die Kosten für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen kalkuliert wurden und diese entsprechend zusammenstellen. 3. Welcher Grundstückspreis ist auf der Grundlage der Kalkulation realistischerweise zu erzielen und ist dieser Preis: a) einerseits marktfähig b) oder ist es andererseits sinnvoll oder gar unabdingbar, den Grundstückspreis zu subventionieren, damit überhaupt im Ergebnis verträgliche Erstehungskosten der Gebäude beziehungsweise bezahlbare Mieten erreicht werden können? Wenn ja: in welcher Höhe ist eine Subventionierung eingeplant und haushalterisch gedeckt? Siehe Vorbemerkung. 4. Welche Grundstückspreise wurden bei den bisherigen Vorhaben Vogelkamp , Fischbeker Reethen und Fischbeker Heidbrook erzielt und in welchem Umfang wurden diese subventioniert? Bitte jeweils angeben, wie viel die gesamten Entwicklungskosten einschließlich Grundstücksankauf bezogen auf 1 m² verkauftes Bauland betrugen. Die Grundstückspreise für Einfamilien- und Doppelhäuser orientieren sich im Grundsatz am geltenden Bodenrichtwert. Die Angabe darüber hinaus erzielter Grundstückspreise in Ausschreibungsverfahren kann Einfluss auf das künftige Angebotsverhalten im Markt stehender Dritter für Bauvorhaben haben und berührt somit Geschäftsgeheimnisse der IBA. Die gesamten Entwicklungskosten bezogen auf einen Quadratmeter verkauftes Bauland können erst nach Abschluss der Projektentwicklung und der Vermarktung ermittelt werden. Das Projektgebiet der Fischbeker Reethen befindet sich im Übrigen noch nicht in der Vermarktung.